Kaution Rückzahlung WG

7. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go499220-9
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution Rückzahlung WG

Hallo,

leider hab ich die Erfahrung machen müssen, dass die Rückzahlung einer Kaution gar nicht so einfach ist. Vielleicht kann mir ja jemand von euch die rechtliche Lage erklären.

Ich bin letztes Jahr in eine bestehende WG eingezogen. Es gab eine Hauptmieterin und, mit mir, zwei Untermieter.
Im Dezember sind wir alle drei wieder ausgezogen, da der Vermieter eine Zumutung war. Wir haben bis heute auch noch nicht die Kaution zurück bekommen. Die Hauptmieterin hat sich aber auch nicht darum gekümmert, dass da mal etwas passiert.
Sind wir nun berechtigt die Kaution von der ehemaligen Hauptmieterin zurück zu bekommen?


Vielen Dank schon mal und liebe Grüße :-)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wem gegenüber habt Ihr denn die Kaution geleistet ? Doch dem Hauptmieter, oder ?

Dann wäre das hier:

Zitat (von go499220-9):
Wir haben bis heute auch noch nicht die Kaution zurück bekommen. Die Hauptmieterin hat sich aber auch nicht darum gekümmert, dass da mal etwas passiert.

irrelevant.....

Schriftlich den Hauptmieter auffordern innerhalb 14 tagen die Kaution auszubezahlen (Nachweisbar per Einschreiben)

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