Kaution Rückzahlung - vor genau einem halben Jahr ausgezogen

14. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
siros
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution Rückzahlung - vor genau einem halben Jahr ausgezogen

Ich bin vor genau einem halben Jahr aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe wurde die Wohnung ohne Mängel seitens des Vermieters abgenommen. Jetzt warte ich immer noch auf meine Kaution. Auch nach mehrmaligen Anrufen reagiert er nicht und überweist mir nicht das Geld + Zinsen (10 Jahre). Ich habe ihm auch eine schriftliche Frist von 14 Tagen gesetzt, aber auch diese ignoriert er. Was kann ich nun tun?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Sie können die Kaution einklagen. Wenn sie bereits eine Frist gesetzt hatten, und diese Frist verstrichen ist, können Sie Klage erheben.

Der Vermieter hat nach allgemeiner Rechtsprechung 6 Monate Zeit, um die Kaution abzurechnen (einzelne Gerichtsurteile besagen 3 Monate, andere 9 Monate). 6 Monate ist aber allgemein üblich.

In diesem Fall würde der Vermieter verurteilt, die Kaution + Zinsen + weiterer Zinsen seit dem Verzug (Fristsetzung) + Gerichtkosten + evtl. Anwaltskosten zu zahlen. das wird also ein teurer Spaß.

Möglicherweise sollten Sie dem Vermieter aber nochmal eine letzte Nachfrist setzen, wobei Sie ihn auf die eben ausgezeigten Konseqeuenzen hinweisen sollten.

Gruß Justice

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#2
 Von 
Schnatti8984
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)

also bei mir ist das ähnlich, nur dass ich damals keine kaution, sondern genossenschaftsanteile kaufen musste. dies ist nun auch schon 2 jahre und fast 8 monate her, ich hatte aber beim auszug nicht bedacht, dass diese extra gekündigt werden müssen. hatte dann da angerufen und die meinten zu mir, diesen anteil könnten sie nur zum ende eines geschäftsjahres zurückgeben, in meinem falle hieß das dann zu 2008. ist das denn noch rechtens?

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