Kaution Rückzahlung an Mieter

26. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
wolli86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Kaution Rückzahlung an Mieter

Hallo zusammen,

wir haben eine Halle übers Wochenende vom 25.07.2014 bis 27.07.2014 gemietet.
Es wurde eine Kaution von 500 Euro bezahlt.
Die Halle wurde am 27.07.2014 an die Vermieterin ohne Mängel übergeben. Schriftlich wurde die Übergabe nicht festgehalten.
Die Vermieterin wollte daraufhin die Kaution direkt wieder zurücküberweisen.
Bis heute wurde das Geld nicht zurücküberwiesen, mit der Begründung, die Bank hat eine Fehler gemacht und es dauert bei der Bank immer länger als üblich, überwisen wurde jetzt nämlich schon 2 Mal. Letzte Überweisung am 14.08.(Überweisungsdauer is ja gesetzlich geregelt).
Vor etwa 2 Wochen haben wir einen Brief per Einschreiben mit der Aufforderung zur Rückzahlung innerhalb von 2 Wochen geschickt, darauf gab es keine Rückmeldung. Die 2 Wochen sind in 2 Tagen vorbei.

Da es sich um eine Halle handelt und die Übergabe Mangelfrei war, sollte doch die Kaution direkt zurückgezahlt werden, da die Halle von anderen Personen und Gruppen fast jeden Tag genutzt wird, und der Mieter ja daher keinen Grund hat die Kaution, bzgl. eventueller Mängel die später erkannt werden, länger zu behalten.

Wie können wir jetzt weiter vorgehen. Lohnt es sich einen Anwalt zu beauftragen, oder eher noch etwas warten.
Die Vermieterin ist nämlich telefonisch auch nicht mehr erreichbar.

Danke schon mal im Voraus und eine schönen Gruß.


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39565 Beiträge, 14169x hilfreich)

Einschreiben mit Fristsetzung von einer Woche schicken. Achtung: es sollte jemand dabei sein, wenn das ganze in den Briefumschlag kommt, damit dort kein leerer Briefumschlag ankommt. Nach Ablauf der Woche dann einen Mahnbescheid beantragen. Das Formular ist einfach auszufüllen, das geht auch allein.

wirdwerden

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#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Achtung: es sollte jemand dabei sein, wenn das ganze in den Briefumschlag kommt, damit dort kein leerer Briefumschlag ankommt.


Jetzt pushe diese olle Mär doch nicht auch noch! Zeig mir einen Prozeß, bei dem eine Partei erfolgreich mit der Behauptung "Umschlag war leer" den Beweiswert eines Einschreiben/Rückschein angegriffen hat (außer Warensendungen) und ich spendiere dir einen Kasten Bier.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39565 Beiträge, 14169x hilfreich)

Ist mir passiert, mit einem Kündigungsschreiben. Ja, Umschlag da, aber leer. Hat den Künigungsschutzprozess gewonnen. Ist zwar ein paar Jahre her, aber trotzdem. Andere Variante: ja, in dem Umschlag war was drinnen, nämlich eine Geburtstagskarte. Ich hab mich ja gewundert, weil ich zu der Zeit gar keinen Geburtstag hatte.
Weiter Variante: Ich will Kündigungsschreiben persönlich abgeben. Finde an dem Haus keinen Hausbriefkasten. Gegenüber geht das Fenster auf, Rentner klärt mich auf. Der hat seinen Briefkasten abgenommen, weil er was von seinem Arbeitgeber erwartet. Ich schiebe die Kündigung unter der Tür in den Flur (Einfamilienhaus). Wundere mich, es kommt keine Kündigungsschutzklage. Dann später, nach Einstellung der Gehaltszahlungen kommt dann doch eine. Sei fristgerecht, da ich den Brief unter einen Teppich geschoben hätte. Und der werde nur alle paar Monate weggenommen. Deshalb erst jetzt gefunden.

Die ersten zwei Verfahren verloren, das letzte gewonnen.

Wo bleibt der Kasten Bier?

wirdwerden

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#4
 Von 
wolli86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

wo beantrage ich dann einen Mahnbescheid? Kostet das ausserdem Geld? Und bringt dieser auch was, oder kommt eh nicht drum herum später zum Anwalt zu gehen?

schönen Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39565 Beiträge, 14169x hilfreich)

Nee, bei so einem geringen Streitwert lohnt sich der Anwalt nicht. Mahnbescheide bekommt man im Schreibwarenhandel, inzwischen auch über das www. Das Mahngericht ist das zuständige Amtsgericht. Auch das kannst Du raus finden.

Aber, erst mal den Brief schreiben, nicht den 2. Schritt vor dem ersten vornehmen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wolli86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

den ersten Schritt habe ich ja bereits gemacht. in 2 Tagen ist die Frist abgelaufen. Somit kann jetzt Schritt 2 Folgen. Es sollte ja am besten schon jemand anders schreiben, Behörde oder änliches. Kommt doch dann seriöser rüber, oder macht das wirklich absolut keinen Unterschoied?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39565 Beiträge, 14169x hilfreich)

Nee, das macht keinen Unterschied. Ausserdem ist die Behörde (welche?) nicht dazu da, Deine privaten Ansprüche durchzusetzen. Wie wärs damit, sich mal so ein Formular zu besorgen? Ist wirklich nicht schwierig.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wolli86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Alles klar.

Vielen DAnk.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124597 Beiträge, 40383x hilfreich)

Zustellverfolgung vom Einschreiben kontroliiert und positiv?

Dann Mahnbescheid, aufgrund der unklaren Fristsetzung aber nicht vor den 08.09.2014.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Andere Variante: ja, in dem Umschlag war was drinnen, nämlich eine Geburtstagskarte. Ich hab mich ja gewundert, weil ich zu der Zeit gar keinen Geburtstag hatte.


Das hat dem ein Richter geglaubt? Das wiederum glaube ich dir nicht.
Konnte er die Karte vorlegen? Hast du ein graphologisches Gutachten bzgl. der Unterschrift verlangt?

quote:
Ist mir passiert, mit einem Kündigungsschreiben. Ja, Umschlag da, aber leer. Hat den Künigungsschutzprozess gewonnen. [...]
Wo bleibt der Kasten Bier?


Ich meinte damit schon etwas mehr als "ich behaupte das mal", da müßte ich dann schon ein (anonymisiertes) Urteil sehen, das in etwa besagt:

"Den Zugang des Kündigungsschreibens vom ... hat der Beklagte substantiiert bestritten. Der Umschlag sei leer gewesen. Diese Aussage ist nach Ansicht des Gerichts auch lebensnah und glaubhaft. Der Kläger ist bezüglich des Inhalts des Umschlags beweisfällig geblieben. Seine Aussage, der Umschlag sei nicht leer gewesen, ist unglaubwürdig. "

-- Editiert NinaONina am 27.08.2014 11:24

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39565 Beiträge, 14169x hilfreich)

Das Gericht meinte, in einem großen Betrieb könne sowas mal passieren....Nun ja, beide Mitarbeiter wurden ihres Lebens nicht mehr froh, und waren dann etwas später weg.

wirdwerden

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