Hallo,
ich habe gerade meinen Untermietvertrag in einer WG mündlich gekündigt und soll nun von meinem Nachfolger die Kaution, welche ich anteilig bezahlt habe, zurückbekommen.
Damit ich diese auch wirklich erhalte, würde ich mich gerne rechtlich absichern.
Ist es wohl ausreichend, wenn ich schreibe:
Hiermit erkläre ich, "der Name des Nachfolgers", mich dazu verpflichtet, "mein Name" den Betrag von "xy€", welchen "mein Name" anteilig zur Kaution beigesteuert hat, bis zum "Datum" vollständig auszubezahlen.
Oder muss ich noch irgendetwas hinzufügen?
Könnte ich im schlimmsten Fall, wenn er nicht zahlen sollte, rechtlich gegen den Nachmieter vorgehen?
Würd mich sehr über hilfreiche Kommentare freuen!
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Kaution Rückzahlung vom Nachmieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
ich habe gerade meinen Untermietvertrag in einer WG mündlich gekündigt
Mündlich geht nicht.
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Mein Vermieter war mein Mitbewohner, der den Hauptmietvertrag hat, daher hat rein rechtlich gesehen, er die gesamte Kaution an die Wohnbauten-Gesellschaft (den Vermieter) gezahlt.
Ich bin froh, wenn ich die Kaution wiederbekomme, da fange ich mit den Nebenkosten lieber gar nicht erst an...
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-- Editiert am 20.06.2011 17:43
Wie lange hast Du denn da gewohnt ?
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Ich habe 10 Monate in der WG gewohnt.
Wieso ist das wichtig?
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-- Editiert am 20.06.2011 17:52
Es könnte da ja etwas geben, für das Du aus der Kaution noch in Anspruch genommen werden könntest.
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Also, ich habe das Zimmer mängelfrei übergeben und bisher bestehen keine Ansprüche. Die WG bleibt ja mit demselben Hauptmieter bestehen?
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Was ist denn hinsichtlich der Nebenkosten vereinbart ?
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Hinsichtlich der Nebenkosten ist nichts vereinbart. Da dürfte auch nichts mehr auf mich zukommen, da wir in den letzten drei Monaten erhebliche Gas- und Telefonnachzahlungen geleistet haben.
Eigentlich müsste ich wahrscheinlich noch Stromnachzahlungen erhalten, aber darauf würde ich auch verzichten.
Wichtig wäre erstmal nur die Kaution.
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