Kaution & Schaden

23. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mikk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution & Schaden


Hallo,
Ich bin im November umgezogen, und bei Auszug aus meiner 1 Zi.Wo. es 2 Steckdosen die nicht funktioniert haben. (Am Abend den Laptop aufgeladen, am nächsten Tag kam ich von der Uni und wollte ihn wieder aufladen, aber er bekam keinen Strom. Beim Testen der anderen Steckdosen habe ich dann noch eine weitere Steckdose ausgemacht die von heut auf morgen nicht mehr funktionierte). Daraufhin hat meine Vermieterin die Kaution vorerst behalten und einen Elektriker bestellt, da ich "kleinere Reparaturen an der Elektroinstallation" laut Mietvertrag selbst bezahlen muss...

Ok, dacht ich mir mal schauen was da rauskommt. Nach mehrmaligem Anfragen ist die Rechnung jetzt (23.01.08) bekannt und sie will mir von meinen 235€ Kaution die Rechnung des Elektrikers abziehen, das wären allerdings 183€!

Das kommt mir nicht mehr wie eine "kleine Reparatur" vor. Allerdings bringt meine Meinung alleine da natürlich wenig, deswegen wollte ich mal gefragt haben ob es da eine Obergrenze gibt oder was ich da machen kann.
Gewohnt habe ich dort genau 1 Jahr und 11 Monate.
Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

1. Was steht im Mietvertrag bezüglich der Kleinreparaturen ?

2. Was steht auf der Rechnung, was da überhaupt defekt war bzw. gemacht wurde ?

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#2
 Von 
Mikk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mietvertrag steht
"Kleinere Reparaturen an den Elektro- und Sanitärinstallationen sind vom Mieter zu zahlen"
ein konkreter Betrag o.ä. steht leider nicht dabei.

Die Rechnung selbst habe ich angefordert, bis jetzt weiß ich nur die Summe und das (wie üblich) Anfahrt, Arbeitsstunden und Material es laut Vermieterin so teuer machen. Den Defekt selbst habe ich noch nicht erfahren können, leider.

-- Editiert von Mikk am 23.01.2008 20:30:15

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

In Ermangelung einer Obergrenze ist die Formulierung zu 'dünn'.

Bleibt also nur die Frage, ob man Dir ein Verschulden anlasten kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mikk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wüsste zumindest nicht wie ich die Steckdosen beschädigt haben soll, so dass ohne äußerlich erkennbaren Grund kein Strom mehr 'geliefert' wird.

Muss ich nachweisen dass ich unschuldig bin oder ist das Sache des Vermieters mir eine Schuld anzulasten?

Die Rechnung werde ich für weitere Schritte eh zuerst abwarten, wäre aber für einen Rat dankbar :)

Vielen Dank schonmal/nocheinmal!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Sag mal, wo leben wir hier eigentlich ?

In diesem Land muß Schuld immer noch bewiesen werden.
Warte erstmal die Rechnung ab und sprich ggfs. noch mit dem Elektriker.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 251x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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