Hallo, ich hatte schonmal geschrieben, dass mein ehemaliger Vermieter die Kaution grundlos einbehält (grundlos bedeutet für mich: keine Schäden im Protokoll, keine zu erwartenden NK-Nachzahlung).
Nachdem ich den Vermieter schriftlich kontaktierte zahlte er mir heute 2/3 zurück. Eine Begründung hierzu habe ich nicht erhalten. Es fehlen also noch über 300€.
Ich habe schonmal schlechte Erfahrungen mit der Kaution gemacht und erwarte schonwieder ärger.
Wie gesagt erwarten wir keine negative NK-Abrechnung da wir die Wohnung nicht genutzt und auch nicht geheizt haben. Im Protokoll sind keine Schäden vermerkt. Zuzutrauen wäre ihm, dass er etwas „gefunden" hat (wir waren aber nie da!) und versucht, das Geld einzubehalten. Ich weiß, dass die Beweislast beim Mieter hier sehr schwer wiegt und schlecht zu erbringen ist.
Er hat nie mit mir persönlich und auch nicht postalisch gesprochen. Die Übergabe war vor 6 Monaten.
Kann sich jemand dieses Vorgehen erklären?
Liebe Grüße
-- Editiert von Dungeon97 am 22.06.2022 12:52
Kaution Teilweise zurückerhalten ohne Grund
22. Juni 2022
Thema abonnieren
Frage vom 22. Juni 2022 | 12:51
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution Teilweise zurückerhalten ohne Grund
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 22. Juni 2022 | 19:11
Von
Status: Unbeschreiblich (32292 Beiträge, 5678x hilfreich)
Ich nicht. ICH würde ihm nun einen höflichen Brief schreiben, nach der Begründung für den Einbehalt der Summe x fragen und die ausstehende Zahlung bis zum xx (Frist 2 Wochen) erwarten.ZitatKann sich jemand dieses Vorgehen erklären? :
Den Brief nachweislich dem Vermieter zustellen.
Abwarten, ob und was er antwortet.
#2
Antwort vom 22. Juni 2022 | 19:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatDie Übergabe war vor 6 Monaten. :
Nö, war sie nicht.
ZitatKann sich jemand dieses Vorgehen erklären? :
Welches Vorgehen?
Hier ein anderen Sachverhalt zu schildern als dort: https://www.123recht.de/Forum-__f597359.html
Und jetzt?
Schon
268.376
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
7 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
25 Antworten