Kaution Teilweise zurückerhalten ohne Grund

22. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Dungeon97
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution Teilweise zurückerhalten ohne Grund

Hallo, ich hatte schonmal geschrieben, dass mein ehemaliger Vermieter die Kaution grundlos einbehält (grundlos bedeutet für mich: keine Schäden im Protokoll, keine zu erwartenden NK-Nachzahlung).

Nachdem ich den Vermieter schriftlich kontaktierte zahlte er mir heute 2/3 zurück. Eine Begründung hierzu habe ich nicht erhalten. Es fehlen also noch über 300€.

Ich habe schonmal schlechte Erfahrungen mit der Kaution gemacht und erwarte schonwieder ärger.

Wie gesagt erwarten wir keine negative NK-Abrechnung da wir die Wohnung nicht genutzt und auch nicht geheizt haben. Im Protokoll sind keine Schäden vermerkt. Zuzutrauen wäre ihm, dass er etwas „gefunden" hat (wir waren aber nie da!) und versucht, das Geld einzubehalten. Ich weiß, dass die Beweislast beim Mieter hier sehr schwer wiegt und schlecht zu erbringen ist.

Er hat nie mit mir persönlich und auch nicht postalisch gesprochen. Die Übergabe war vor 6 Monaten.

Kann sich jemand dieses Vorgehen erklären?

Liebe Grüße

-- Editiert von Dungeon97 am 22.06.2022 12:52

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32292 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Dungeon97):
Kann sich jemand dieses Vorgehen erklären?
Ich nicht. ICH würde ihm nun einen höflichen Brief schreiben, nach der Begründung für den Einbehalt der Summe x fragen und die ausstehende Zahlung bis zum xx (Frist 2 Wochen) erwarten.

Den Brief nachweislich dem Vermieter zustellen.
Abwarten, ob und was er antwortet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Dungeon97):
Die Übergabe war vor 6 Monaten.

Nö, war sie nicht.



Zitat (von Dungeon97):
Kann sich jemand dieses Vorgehen erklären?

Welches Vorgehen?
Hier ein anderen Sachverhalt zu schildern als dort: https://www.123recht.de/Forum-__f597359.html


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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