Hallo liebes Forum,
mal kurz eine Schilderung zu meiner Lage und wieso ich mich an euch wende.
Mein Vater hat die Kaution für die alte Wohnung meiner Mutter bezahlt.
Meine Mutter ist bereits 2011 aus der Wohnung ausgezogen.
Ich hab nun angefangen zu studieren und meine Kaution der neuen Wohnung kann momentan nicht übernommen werden von meinen Eltern rein aus finanziellen Gründen.
Jedenfalls gibt der Vermieter der alten Wohnung meiner Mama die Kaution seit mehreren Jahren nicht frei. Nach mehrmaligem nachfragen wird man ignoriert.
Mich würde einfach die richtige herangehensweise interessieren. Ich möchte mich da nun zeitnah drum kümmern.
Denn über 1500 Euro zu verschenken ist dumm.
Zumal er mit der Kaution ohne beidseitiges Einstimmen doch sowieso nichts machen kann. Das Geld ist doch in einem "eingefrorenen Zustand", oder liege ich falsch?
Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten.
Viele Grüße
KDDiego
Kaution - Vermieter gibt Kaution nicht frei
Fragen zur Miete?
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Wurde schriftlich nachweisbar die Kaution gefordert ?
Es gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach Fälligkeit, das wäre 6 Monate nach Auszug.
Warum klagt man denn nicht, wenn der Vermieter die Kaution nicht auszahlt ?
Nur weil irgend jemand sagt "gib mir mal die Kaution von der X" wird der Vermieter sich nicht bewegen. Muss er auch nicht.
Also sollte der Vertragspartner mal ein Schreben senden in dem zur Auszahlung der Kaution aufgefordert wird. Das ganze mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) und per Einschreiben.
Das Problem: die Mutter hat der Schilderung nach keinen Anspruch mehr den sie einklagen könnte, wenn der Mietvertrag tatsächlich in 2011 beendet wurde.
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ZitatMein Vater hat die Kaution für die alte Wohnung meiner Mutter bezahlt. :
Meine Mutter ist bereits 2011 aus der Wohnung ausgezogen.
Auch gekündigt?
So nebenbei, Forderungen aus dem Jahr 2011 waren am 31.12.2014 verfristet.
Zitat:Mein Vater hat die Kaution für die alte Wohnung meiner Mutter bezahlt.
Dann steht dem auch die Kaution. Wer hat die Rückzahlung angefragt?
Zitat:Meine Mutter ist bereits 2011 aus der Wohnung ausgezogen.
Nur "ausgezogen" oder wurde richtig gekündigt mit Übergabe und allem drum und dran?
Zitat:Jedenfalls gibt der Vermieter der alten Wohnung meiner Mama die Kaution seit mehreren Jahren nicht frei. Nach mehrmaligem nachfragen wird man ignoriert.
Gab es ursprünglich mal auf diese Nachfragen Reaktionen und wenn ja, welcher Art? Also hat er eine Begründung für die Verweigerung der Auszahlung gebracht?
Zitat:Mich würde einfach die richtige herangehensweise interessieren. Ich möchte mich da nun zeitnah drum kümmern.
Denn über 1500 Euro zu verschenken ist dumm.
"Zeitnah" wäre vor Ablauf der 3-jährigen Verjährungsfrist gewesen.
Zitat:Zumal er mit der Kaution ohne beidseitiges Einstimmen doch sowieso nichts machen kann. Das Geld ist doch in einem "eingefrorenen Zustand", oder liege ich falsch?
Ja, da liegst du falsch.
ZitatAlso sollte der Vertragspartner mal ein Schreben senden in dem zur Auszahlung der Kaution aufgefordert wird. Das ganze mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) und per Einschreiben. :
Dafür ist es aus meiner Sicht deutlich zu spät.
Die Frist ist mit dem 31.12.2014 (3 Jahre) abgelaufen und der ehemaliger Vermieter hatte wahrscheinlich einen schönen Urlaub auf Mallorca von dem Geld gemacht.
Selbst schuld...
Ich empfehle mich.
Wenn in der Zwischenzeit immer mal wieder nachweislich die Kaution eingefordet wurde, dann müsste das doch die Verjährung unterbrochen haben, oder ?
ZitatWenn in der Zwischenzeit immer mal wieder nachweislich die Kaution eingefordet wurde, dann müsste das doch die Verjährung unterbrochen haben, oder ? :
Nur wenn der Vermieter mit dem Mieter verhandelt, sonst müsste z.B. ein Mahnbescheid hätte die Verjährung gehemmt.
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