Hallo,
In der WG in die ich im April eingezogen bin wird die Kaution wie mir vom Vormieter des Zimmers mitgeteilt wurde intern weitergegeben. Ich habe also bei Einzug meinen Anteil an den Vormieter des Zimmers überwiesen. Der Austausch des Mietvertragspartners wurde zusammen mit der Verwaltung per Nachtrag geregelt.
Nun hat sich herausgestellt, das von den ursprünglichen Bewohnern der WG nur 1 von 3 seinen Kautionsanteil überwiesen hat. Das war vor 10 Jahren.
Ich habe damit Geld überwiesen was ich im Zweifelsfall bei Auszug nicht zurück erhalte. Dem Vormieter war das wohl auch nicht bewusst. Allerdings lässt sich das letztlich auch nicht überprüfen. Fakt ist, ich habe jetzt Geld überwiesen was seinem Zweck nicht zugeführt wurde und möchte das deshalb gern zurück haben. Schon allein da ich es weder von der Hausverwaltung noch vom nächsten Mieter ehrlich einfordern kann. Der Vormieter ist leider nicht bereit hier eine für alle akzeptable Lösung zu suchen.
Kaution WG
7. Januar 2021
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Frage vom 7. Januar 2021 | 10:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution WG
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#1
Antwort vom 7. Januar 2021 | 10:35
Von
Status: Schüler (174 Beiträge, 37x hilfreich)
Ein ärgerlicher Fall. Grundsätzlich hast du einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Vormieter. Das heißt er müsste dir die ihm nicht zustehenden 2/3 der Kaution zurückerstatten. Tut er dies nicht wirst du nicht drum herum kommen ihn auf die Zahlung zu verklagen.
So zumindest im sauberen Fall. Jetzt ist jedoch noch zu prüfen, was überhaupt genau vereinbart war (und ob dieses auch schriftlich festgehalten wurde bzw. anderweitig beweisbar ist).
#2
Antwort vom 7. Januar 2021 | 12:37
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatIn der WG in die ich im April eingezogen bin wird die Kaution wie mir vom Vormieter des Zimmers mitgeteilt wurde intern weitergegeben. :
Ich bezweifle, dass diese Regelung Gültikeit hat, denn ein Vormieter hat mit Dir keinerlei Vertrag.
ZitatIch habe also bei Einzug meinen Anteil an den Vormieter des Zimmers überwiesen. :
Bleibt nur zu hoffen, dass Du Deine Kaution vom Vormieter auch wieder bekommst.
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#3
Antwort vom 7. Januar 2021 | 13:19
Von
Status: Unparteiischer (9871 Beiträge, 4478x hilfreich)
Irrtum:ZitatIch bezweifle, dass diese Regelung Gültikeit hat, denn ein Vormieter hat mit Dir keinerlei Vertrag. :
Es gab also eine einvernehmliche Änderung des alten Mietvertrages, an der zwangsläufig alle Beteiligten (ehemalige und neue Mieter sowie Vermieter) teilgenommen haben müssen. In einem solchen Aufhebungsvertrag kann man viel vereinbarten, im Zweifel auch mündlich oder konkludent.ZitatDer Austausch des Mietvertragspartners wurde zusammen mit der Verwaltung per Nachtrag geregelt. :
Was hier nun genau vereinbart wurde, kann nur der Teilnehmer sagen. Wenn vereinbart wurde, dass er 1/3 der Gesamtkaution der WG an den alten Mieter zahlt, dann hat er offenbar zuviel gezahlt und kann das zuviel gezahlte zurückfordern. Wenn vereinbart wurde, dass er X Euro an den alten Mieter zahlt, wird es schon deutlich schwieriger.
#4
Antwort vom 7. Januar 2021 | 13:26
Von
Status: Unparteiischer (9871 Beiträge, 4478x hilfreich)
Gibt es irgendeine Chance festzustellen, ob dies der Wahrheit entspricht und ob die damals säumigen Erstmieter von ihren Nachmietern einen nicht gerechtfertigten Kautionsanteil erbeutet haben?ZitatNun hat sich herausgestellt, das von den ursprünglichen Bewohnern der WG nur 1 von 3 seinen Kautionsanteil überwiesen hat. Das war vor 10 Jahren. :
#5
Antwort vom 7. Januar 2021 | 13:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGibt :
Was den Eingang der Kaution angeht sind wir leider auf die Aussagen der Hausverwaltung angewiesen. Die alten Mieter zu kontaktieren wird schwierig/unmöglich. Das ist auch in soweit nicht nötig da uns der Mieterverein mitgeteilt hat dass der Anspruch die Kaution einzuverlangen nach 3 Jahren abläuft und seitens der ursprünglichen Mieter keine Verpflichtungen mehr bestehen. Gegenüber der Verwaltung sind allerdings wir in de Nachweispflicht und müssen deshalb mit den gegebenen Infos zurecht kommen.
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