Hallo zusammen!
Ich wohne seit dem 1.4. in einer neuen WG, jedoch stellt sich der Vermieter als etwas schlampig bezüglich des Mietvertrages, der Kaution, ... heraus. Der Vermieter macht mit jedem einzelnen Mitbewohner einen eigenen Mietvertrag – so die Theorie. Die Miete überweisen wir bisher direkt über ein WG Konto. Meine Mitbewohner bewohnen die WG schon länger und haben Mietverträge (beide erst nach Monaten erhalten), ich warte seit zweieinhalb Monaten auf meinen Mietvertrag und habe heute wieder eine mündliche Zusicherung „der Mietvertrag ist fertig, ich schicke Ihnen den zu“ bekommen... Miete zahle ich, ohne Vertrag. Angenommen der Vermieter schickt mir den Mietvertrag zu, so ergibt sich ein Problem mit der Kaution: Laut meinem Zimmer-Vormieter wurde es bisher so gehandhabt, dass der Nachmieter seinem Vormieter die Kaution direkt überweist, ohne Handeln des Vermieters, mit der Begründung diesen nicht weiter zu belasten (meine Ansicht: das ist die Aufgabe des Vermieters, dieser kommt er nicht nach) und keine Mieterhöhungen zu provozieren. Die Kaution wurde also in mindestens einem Fall, nämlich von meinem Vormieter, an den Vor-Vormieter bezahlt. Mein Vormieter verlangt von mir, ihm die Kaution direkt zu zahlen, ohne weitere Handlung des Vermieters, dem ich aber nicht zustimme. (Ich könne das ja dann genauso bei meinem Nachmieter machen.)
In einigen telefonischen Gesprächen mit meinem Vermieter bezüglich des Mietvertrages und der Kaution schränkte er meine Forderung nach Überweisen der Kaution seinerseits an meinen Vormieter und Direktüberweisung von mir an ihn auf eine Anmerkung „Kaution ist bezahlt“ (während ich zumindest auf ein „Kaution in Höhe von xy EUR ist bezahlt“ bestehe) im Mietvertrag ein, wobei ich nicht weiß, ob dieses rechtens ist und ich, wenn ich diese Bestätigung im Vertrag gar erhalte und die im Vertrag genannte Summe an meinen Vormieter zahle, auch die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückverlangen kann. Hinzu kommt, dass der Vermieter aufgrund seiner Aktenlage „im Keller“ nicht nachvollziehen konnte, was wer an Kaution jemals gezahlt hätte. (A.d.R.: Als Steuerberater schon verwunderlich)
Mir macht mein Vormieter wegen der Kaution Stress – auf meinen Hinweis sich doch selber mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, argumentiert dieser, dass die Zahlung der Kaution an ihn bei Besichtigung des Zimmers vereinbart wurde und er genau auf einen direkten Kontakt zum Vermieter keine Lust habe . Im Grunde kümmert er sich mit Blick auf die „Tradition“ dieser WG nicht darum, überlässt mir dieses.
(Ich bin aus Gründen der Harmonie in der WG allerdings an einer für alle akzeptablen Lösung interessiert.)
Meine Fragen daher:
Wäre eine Bestätigung im Mietvertrag, dass Kaution gezahlt wurde, rechtens? Bekäme ich mein Geld zurück?
Wie soll ich handeln?
Kaution - Wäre eine Bestätigung im Mietvertrag, dass Kaution gezahlt wurde, rechtens?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hallo,
sofern das Zimmer mängelfrei ist und Sie nicht Gefahr laufen, mit Ihrer Kaution für Schäden des Vormieters zu haften, sehe ich keine Probleme darin, den Vorschlag Ihres Vormieters anzunehmen.
Der Einfachheit halber kann eine zusätzliche Vereinbarung in Ihrem Mietvertrag aufgenommen werden, dass Ihnen der Vormieter seine Kautionseinlage überschreibt, wenn Sie ihm den entsprechenden Betrag überweisen bzw. in bar (gegen Quittung) auszahlen. Diese Vereinbarung sollte vom Vermieter, Vormieter und Ihnen unterschrieben werden.
MfG Gruwo
Hallo,
mein Vormieter hat ja selber explizit keine Kaution dem Vermieter, sondern wiederum seinem Vormieter gegenüber, gezahlt; zudem kann der Vermieter die Kautionszahlungen betreffend dieses Zimmers nicht mehr nachvollziehen.
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Hallo,
'mein Vormieter hat ja selber explizit keine Kaution dem Vermieter, sondern wiederum seinem Vormieter gegenüber, gezahlt;
'
daher auch mein Vorschlag, die Vereinbarung von allen betroffenen Parteien unterschreiben zu lassen. Der Vermieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass eine Kaution vorhanden ist, die nun zu Ihren Gunsten hinterlegt ist.
Läßt sich allerdings die Höhe der Kaution nicht beziffern, sollten Sie sich natürlich nicht auf einen Kuhhandel einlassen, bei dem im Zweifel nur der Vormieter auf Grund Ihrer Zahlung aus dem Schneider ist. In diesem Fall sollten Sie m.E. darauf bestehen, dass der Vermieter die alte Kaution mit Ihrem Vormieter abrechnet und Sie Ihre Kaution direkt beim Vermieter hinterlegen.
MfG Gruwo
ah ok,
ich verstehe,
danke soweit
hallo...ich würde die Kautionnur an meinen Vermieter (gegen Quittung) bezahlen. Der Vermieter kann dann diese Kaution an ihren Vormieter weiterleiten.
Gruß grueneu
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