Folgendes Problem:
Wohnung wurde von 05/2000 bis 05/2003 gemietet. In der gesamten Zeit wurde nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht. Jetzt nach eigentlich problemlosen Auszug im Mai 2003 wird ein Viertel der Kaution zurückgehalten, mit der Begründung es müsse noch die Nebenkostenabrechnung gemacht werden.
Im Gegensatz zu vielen Antworten hier im Forum wird auf zahlreichen RA-Homepages im Internet die Meinung vertreten, dass Teile der Kaution sehr wohl bis zu der nächsten Nebenkostenabrechnung zurückgehalten werden können (also im ungünstigsten Fall bis zu 23 Monate bei Auszug im Januar).
Was aber, wenn in den 3 Jahren noch nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht wurde? Sind eventuelle Nachzahlungen und Guthaben auch nach den 3 Jahren noch gültig (Unsicherheit wg. Mietrechtsreform). Auf Aufforderungen nach Zahlung der Restkaution bzw. Vorlage der Nebenkostenabrechnung wurde nicht reagiert. Was sollte man tun?
Kaution Wartezeit Nebenkostenabrechnung
19. September 2003
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Frage vom 19. September 2003 | 10:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution Wartezeit Nebenkostenabrechnung
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