Kaution - Wohnungsübergabe durch Sohn

29. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
xxrs90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution - Wohnungsübergabe durch Sohn

Sehr geehrte Community,

vor kurzem habe ich meine Mietwohnung gemäß vereinbarten Termin übergeben.
Jedoch war der Vermieter an diesem Tag verhindert, sodass sein Sohn die Übergabe (Über 18 Jahre) kurzerhand mit mir durchgeführt hat.
Laut ausgefülltem Übergabeprotokoll war alles in Ordnung und eine vollständige Auszahlung wäre erfolgt.

Nun hat aber der Vermieter gesagt, dass ein Teilbetrag eingehalten wird, aufgrund minimaler Schäden, welche wir aber nicht im Protokoll aufgenommen haben. Ist dies berechtigt? Wäre die Übergabe nur verbindlich gewesen, wenn der Sohn eine schriftliche Vollmacht gehabt hätte?

Vielen Dank für eure Hilfe.

-- Editier von xxrs90 am 29.01.2016 12:57

-- Editier von xxrs90 am 29.01.2016 12:58

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Nun hat aber der Vermieter gesagt, dass ein Teilbetrag eingehalten wird, aufgrund minimaler Schäden, welche wir aber nicht im Protokoll aufgenommen haben. Ist dies berechtigt? Wäre die Übergabe nur verbindlich gewesen, wenn der Sohn eine schriftliche Vollmacht gehabt hätte?


Nein.

Das ist das Problem Ihres ehem. VMs!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Hallo,

wie bereits hamburger-1910 schon geschrieben hat, ist das nun jetzt ganz alleine das Problem des Vermieters.

Alleine dadurch, dass ein Termin zur Wohnungsübergabe und -abnahme vereinbart wurde, der Vermieter aber nicht erschienen ist, aus welchen Gründen auch immer, gilt das als Übergabe.

Das nun der Sohn mit dir zusammen auch noch ein mängelfreies Übergabeprotokoll gemacht hat ...Fein!
Das Protokoll ist zwar rechtlich nicht vorgeschrieben, bietet aber einen Vorteil: Der Vermieter kann nachträglich keine Mängel mehr geltend machen :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von iceman123mitglied):
Vorteil: Der Vermieter kann nachträglich keine Mängel mehr geltend machen :)

... so denn Gegenstand des Übergabeprotokolls auch eine Mängelfeststellung/ein Mängelprotokoll war.

Zitat (von xxrs90):
Laut ausgefülltem Übergabeprotokoll war alles in Ordnung und eine vollständige Auszahlung wäre erfolgt.

Das deutet m.E. daraufhin. Aber nicht jedes Übergabeprotokoll/Zählerstandsprotokoll ist eben automatisch zugleich auch ein "Mängelfrei"-Protokoll, das für den Vermieter Ausschlusswirkung für alle nicht notierten Mängel hat.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Versteckte Mängel könnte der Vermieter wohl auf jeden Fall noch bemängeln. Wobei er euch normalerweise die Möglichkeit geben muss, die Mängel selber zu beheben. Bei Mängeln, die bei Wohnungsübergabe zu sehen waren, kommt es auf die Einzelheiten des Übergabeprotokolls an. Der Vermieter hat sich die Aussagen seines Beauftragten (des Sohnes) aber meiner Meinung nach zurrechnen zu lassen. Wenn der Mängelfreiheit attestiert hat, dann wird's nichts mehr mit offensichtlichen Mängeln. Was den Vermieter jedoch nicht daran hindern muss, mit der Abrechnung der Kaution bis zu 6 Monate zu warten. Solange im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde, ist das nämlich die Zeit die er hat, um auf versteckte Mängel zu prüfen.

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