zwei fragen:
1.)
wenn man drei monatsmieten kaution zahlen muss, was kann der vermieter da in diese monatsmieten miteinrechnen? ist das der "übliche" kaltmietbetrag (ohne nebenkosten), oder ist da alles mit einzurechnen, ausser die heizungsnebenkosten? (also auch alle anderen nebenkosten?)
2.)
ist es dem vermieter erlaubt sich einen teil der zinsen, die man durch das anlegen der kaution auf ein sparbuch bekommt, einzubehalten, mit der begründung: verwaltungsaufwand/aufwandsentschädigung)
lieben dank!!!
Kaution
22. September 2008
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Frage vom 22. September 2008 | 15:42
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution
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#1
Antwort vom 22. September 2008 | 15:52
Von
Status: Unbeschreiblich (49311 Beiträge, 17345x hilfreich)
zu 1) Grundlage ist die Kaltmiete ohne Nebenkosten.
zu 2) nein.
#2
Antwort vom 22. September 2008 | 15:52
Von
Status: Lehrling (1441 Beiträge, 281x hilfreich)
1) 3 Nettokaltmieten
2) Nein
MFG
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