Kaution

22. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Aloisiush
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution

zwei fragen:

1.)
wenn man drei monatsmieten kaution zahlen muss, was kann der vermieter da in diese monatsmieten miteinrechnen? ist das der "übliche" kaltmietbetrag (ohne nebenkosten), oder ist da alles mit einzurechnen, ausser die heizungsnebenkosten? (also auch alle anderen nebenkosten?)

2.)
ist es dem vermieter erlaubt sich einen teil der zinsen, die man durch das anlegen der kaution auf ein sparbuch bekommt, einzubehalten, mit der begründung: verwaltungsaufwand/aufwandsentschädigung)

lieben dank!!!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49311 Beiträge, 17345x hilfreich)

zu 1) Grundlage ist die Kaltmiete ohne Nebenkosten.

zu 2) nein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 281x hilfreich)

1) 3 Nettokaltmieten
2) Nein

MFG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.805 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen