Kaution

4. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
OhrlochPepe
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution

Hallo,
ich habe meine Wohnung übergeben und mein Vermieter hat im Übergabeprotokoll bestätigt, daß sie "in ordnungsgemäßem Zustand" übergeben wurde. Nun erwartete ich die Kaution. Mein Vermieter sagt aber, ermöchte die Nebenkostenabrechnung abwarten. Hat er dazu das Recht? Ich muß dazu sagen, daß im Mietvertrag etwas von einer Frist von 6 Monaten steht innerhalb der die Kaution zurückerstattet wird. Gilt diese Frist aber grundsätzlich ohne Angabe von Gründen oder wie ist das?

Danke und einen schönen sonnigen Samstag!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hi Pepe,

Der Vermieter hat doch einen Grund angegeben.
Auch nach Ablauf von sechs Monaten kann er den zu erwartenden NK-Nachzahlungsanteil von der Kaution einbehalten.

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