Hallo,
seit September letzten Jahes hat unser Mietshaus einen neuen Eigentümer. Der neue Eigentümer versucht mit allen Mitteln die
Wohnungen zu verkaufen (natürlich auch an uns Mieter) aber das klappt nicht so, wie er es sich vorgestellt hat.
Da uns mittlerweile der Verdacht kommt, dass er sich eventuell
finanziell Übernommen hat, haben wir einen Nachweis über die sachgemässe Anlage unserer Kaution gefordert - ohne Resonanz.
Daraufhin haben wir den Mieterverein eingeschaltet, es wird hin- und hergeschrieben, aber der Nachweis kommt eben nicht.
In seinem letzen Schreiben an den Mieterverein schrieb er: Da die
Wohnungen demnächst verkauft würden, würde er nur als Vermittler (?!) auftreten, und wir sollten uns bzgl. der Anlage der Kaution doch an den zukünftigen Eigentümer wenden.
Da wir allerdings ein Vorkaufsrecht für die Wohnung haben, und auf dieses nicht verzichtet haben, wird es wohl kaum einen neuen Eigentümer geben......
meine Frage: Wenn wir nun aus der Wohnung ausziehen, was könnte im schlimmsten Fall passieren, wenn wir die letzten 2 MM nicht zahlen? Ich weiss, dass man die Kaution eigentlich nicht abwohnen darf, aber der Vermieter hat allerdings auch die Pflicht
die Kaution anzulegen bzw. wieder rauszurücken....
Gruss,
Marie
Kaution abwohnen?!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Marie,
im schlimmsten Fall würde der Vermieter Zahlungsklage erheben und das Gericht würde feststellen, dass ein Abwohnen der Kaution unzulässig ist. Sie würden zur Zahlung des rückständigen Mietzinses plus Verfahrens- und Anwaltskosten verurteilt werden.
Im Grunde müssen Sie sich m.E. um Ihre Kaution vorläufig keine Sorgen machen, denn seit der Mietrechtsreform ist in § 566a BGB
gesetzlich verankert worden, dass auch der alte Eigentümer für Ihre Kaution haftet, wenn der neue Eigentümer nicht auszahlt. Die Kaution ist sozusagen doppelt abgesichert.
MfG Gruwo
Vielen Dank für die kompetente Antwort!
Gruss,
Marie
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Vielen Dank für die kompetente Antwort!
Gruss,
Marie
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