Kaution ausbezahlt - nun Schadensersatzansprüche

7. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Fjell
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution ausbezahlt - nun Schadensersatzansprüche

Ich bin aus meiner Mietwohnung ausgezogen und habe bei Wohnungsübergabe meine Kaution in voller Höhe ausbezahlt bekommen.
Aus dem Übergabeprotokoll geht hervor, dass die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde, aber dennoch einen von mir verursachten Schaden hat.
Nun, kurze Zeit später (nachdem der Vermieter selbst Hand anlegte und es selber nicht beheben konnte bzw. es evtl. verschlimmerte?!) soll ich für den entstandenen Schaden aufkommen. Ist das nun noch rechtens? Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Um was für einen Schaden handelt es sich, und woher weißt Du, dass der VM da rum gewerkelt hat?

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#2
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
einen von mir verursachten Schaden hat.


Was für einen ?



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#3
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Ja.



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#5
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Mit der Auszahlung der kaution hat das gar nichts zu tun. Darin ist kein "Verzicht" zu sehen. Wichtiger ist, ob der Vermieter dem Mieter nachweisbar die Möglichkeit gegeben hat, den Schaden selbst zu beheben.

Hat der Vermieter den Schaden repariert, ohne die Möglichkeit der Selbstvornahme anzubieten, kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden.



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"justice"

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#7
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Durch die Auszahlung der kaution hat er aber nicht auf den Schadensersatzanspruch verzichtet. Er hat allenfalls auf die "Sicherung" der Ansprüche verzichtet.



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"justice"

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#9
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
habe bei Wohnungsübergabe meine Kaution in voller Höhe ausbezahlt bekommen.


Bernie, sag doch gleich, daß Vermieter, die so dämlich sind, es garnicht besser verdienen.



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#11
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Die Kaution dient dazu, daß der Vermieter Ansprüche gegen den Mieter nach dessen Auszug befrieden kann.
Im vorliegenden Fall hatte zwar der Vermieter Ansprüche geltend gemacht, jedoch aufgrund seines Verhaltens (Rückzahlung der Kaution) dem Mieter suggeriert, daß er auf eine Bezahlung, die er ja hätte verrechnen können, verzichtet.
Weiterhin forderte der Vermieter den Mieter nicht auf, den Schaden zu reparieren.
Er räumte dem Mieter also nicht die Möglichkeit ein, Reparaturversuche überhaupt zu unternehmen.
Abschließend würde ich sagen, daß der Vermieter seine später geltend gemachten Ansprüche zumindest verwirkt hat.

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#12
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

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#13
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
dem Mieter suggeriert,


Vielleicht hat ja auch der Mieter dem Vermieter suggeriert, daß es trotz der Kautionsrückzahlung bei der Schadensabrechnung keine Probleme geben würde.



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#14
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

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#15
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Behauptet der M.


Bis jetzt hat er hier noch nichts dergleichen behauptet.



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#17
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
Fjell
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure vielfältigen Meinungen und Erfahrungen - sorry dass ich erst jetzt wieder antworten kann:

Bei der Wohnungsübergabe wurde ein Schaden an einem Küchengerät festgestellt/vom M bekanntgegeben. VM war der Ansicht, es selber beheben zu können - richtete aber weiteren Schaden an ,den er mir dann auch zeigte mit dem Hinweis, nun einen Servicebeauftragten kommen zu lassen. Dieser wechselte das komplette Gerät aus (da wohl so nichtmehr reparierbar!), welches ich (M) nun wohl komplett bezahlen soll.
Wie gesagt, Kaution ist trotz bekanntem und im Übergabeprotokoll vermerktem Schaden in voller Höhe ausbezahlt worden!
Es kam bei Wohnungsübergabe nie der Vorschlag, dass ich mich selber um Schadensbehebung kümmen soll/kann. Außerdem wurde ja auch die Kaution nicht einbehalten mit dem Hinweis, nun erstmal die Schadensdiagnose des Geräte abzuwarten - ohne das der VM da noch vorher selber Hand anlegt.

Nun ist halt meine Frage, ob ich unter diesen Umständen nun verpflichtet bin, das komplette neue Gerät kostenmäßig zu übernehmen.
Wie gesagt, dass der Schaden (der bei Wohnungsübergabe erkennbar war!) von mir entstanden ist, war klar.

-- Editiert am 08.11.2009 23:15

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#19
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
dass der Schaden von mir entstanden ist


Wann ist der Schaden denn passiert ?



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#20
 Von 
Fjell
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Diesen Herbst.

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#21
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
Fjell
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat zusätzlichen Schaden angerichtet, der vorher so nicht vorhanden war:
"Herr .... ich muss Ihnen sagen, da ist mir ein Malheur passiert!"

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#23
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Kannst Du der Einfacheit halber mal ganz konkret schreiben, um was für einen Schaden es sich handelt und was der VM dann gemacht hat ??

Ist es denn ein Schaden, der durch unsachgemässe Benutzung zurükzuführen ist oder normalen Verschleiss ??



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#24
 Von 
Fjell
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um einen Schaden an der Herdklappe - welche nichtmehr richtig zuklappte.
Ich tippte ja drauf dass es ggf. an den Federn oder den Scharnieren lag, welche beide ja ausgewechselt werden hätten können. Der Schaden entstand, weil ich kürzlich über die geöffnete Klappe stolperte.
Der VM versuchte dann wohl die Klappe selber zu biegen, woraufhin das Außenglas gesprungen ist (hatte dazu also nicht die Außenabdeckung entfernt!).
Schlußendlich ist nun ein komplett neuer Herd eingebaut worden, dessen Gesamtsumme nun von mir eingefordert wird. (Wobei man ja eigentlich auch nur den aktuellen Zeitwert einfordern kann??)

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#25
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Bei dem hier geschilderten Sachverhalt hat der VM auch durch Kautionsauszahlung nicht auf einen Ersatzanspruch wegen des im Protokoll festgehaltenen Mangels verzichtet. Zu Recht ist hier gesagt worden, dass der VM lediglich auf die Besicherung verzichtet hat. Hintergrund war wohl die Annahme des VM, er könne den Schaden selbst und ohne weitere Kosten beheben. Dies ist offenbar fehlgeschlagen – der Ersatzanspruch des VM geht aber dadurch nicht unter.

Auch musste der VM bei dem gegebenen Sachverhalt den VM nicht extra zur Schadensbeseitigung auffordern, denn die Parteien hatten ja vereinbart, dass der VM zunächst selber versuchen sollte das Gerät zu reparieren. Man kann überlegen, ob der VM verpflichtet gewesen wäre, nach dem fehlgeschlagenen Versuch dem M eine Gelegenheit zur Schadensbeseitigung einzuräumen; dies hat der VM offenbar im Wissen um den vom ihm verursachten weiteren Schaden nicht gemacht, sondern gleich einen Reparaturbetrieb eingeschaltet bzw. neu gekauft.
Der VM kann nicht nach dem Motto handeln: „Egal wenn ich zwei linke Hände habe, der M muss ja eh bezahlen.“

Da VM in aller Regel nicht die hochpreisigen Geräte in der Mietsache installieren, könnte der M hier versuchen, durch eine kostengünstige einvernehmliche Regelung weiteren Ärger zu vermeiden (andernfalls ist nach Beweislast zu entscheiden und da gibt es nur das Protokoll, die Reparaturrechnung und das merkwürdige Verhalten des VM – vorzeitige Kautionsauszahlung).

Als M würde ich vor dem Gespräch mit dem VM ins Protokoll gucken, und prüfen, was noch dem Protokoll defekt war, bzw. prüfen, ob sich aus dem Protokoll die Notwendigkeit einer Neuanschaffung ergibt. Ist dies nicht der Fall, sieht’s beweistechnisch ganz gut für den M aus.
Auch würde ich den VM darauf hinweisen, dass er Gelegenheit zur Schadensbeseitigung hätte geben müssen un, weil der VM das nicht getan habe, Sie als M davon ausgegangen seien, dass der VM den „Totalschaden“ verursacht habe.
Schließlich würde im Ersatzfall der Abzug „Alt für Neu“ gelten, d.h. der M muss natürlich kein Neugerät bezahlen, sondern Wertersatz für ein gebrauchtes leisten.
Auf dieser Grundlage könnte man dem VM eine Kostenteilung anbieten. Nimmt der VM an, sollte man diese schriftlich festhalten. Nimmt der VM nicht an, stellt man sich halt stur.


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#26
 Von 
Fjell
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ausführliche Stellungnahme!

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
nur Federn oder Scharniere und deren Einbau


Wenn für das Ding überhaupt keine Ersatzteile mehr zu haben waren, läuft das alles auf dasselbe hinaus.



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