Kaution bei Mietende

3. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
mauckendorf
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Kaution bei Mietende

Hallo,
Folgende Situation:
2 Mieter mieten gemeinsam eine Wohnung an. Die Kaution wird als Bürgschaft über eine Kautionsversicherung von nur einem Mieter als Versicherungsnehmer gestellt. Dieser Mieter wird später einvernehmlich mit dem anderen Mieter und dem Vermieter aus dem Mietvertrag entlassen. Die Bürgschaftsurkunde verbleibt weiter beim Vermieter. Eine Wohnungsübergabe o.ä. findet nicht statt.
Der verbliebene Mieter kümndigt die Wohnung einige Monate später fristgerecht. Er hat übrigens keine eigene Kaution mehr hinterlegt.
Wer wird für etwaige Mängel zur Wohnungsübergabe am Ende herangezogen?
Danke für eure Einschätzungen


-----------------
""

-- Editiert mauckendorf am 03.12.2011 07:49

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Dieser Mieter wird später einvernehmlich mit dem anderen Mieter und dem Vermieter aus dem Mietvertrag entlassen

Wie ist denn das genau formuliert ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Wenn doch einvernehmlich mit dem verbleibenden Mieter und dem Vermieter der Mietvertrag auf die verbleibende Person geändert wurde, dann stellt sich doch die Frage eigentlich gar nicht. Natürlich müsste der verbliebene Mieter nun für die Mängel haften.
Wenn dies ausgeschlossen werden sollte, dann hätte das vor schon bei der einvernehmlichen Änderung berücksichtigt werden müssen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.177 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen