Hallo,
Folgende Situation:
2 Mieter
mieten gemeinsam eine Wohnung an. Die Kaution wird als Bürgschaft über eine Kautionsversicherung von nur einem Mieter als Versicherungsnehmer gestellt. Dieser Mieter wird später einvernehmlich mit dem anderen Mieter und dem Vermieter aus dem Mietvertrag entlassen. Die Bürgschaftsurkunde verbleibt weiter beim Vermieter. Eine Wohnungsübergabe o.ä. findet nicht statt.
Der verbliebene Mieter kümndigt die Wohnung einige Monate später fristgerecht. Er hat übrigens keine eigene Kaution mehr hinterlegt.
Wer wird für etwaige Mängel zur Wohnungsübergabe am Ende herangezogen?
Danke für eure Einschätzungen
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-- Editiert mauckendorf am 03.12.2011 07:49
Kaution bei Mietende
3. Dezember 2011
Thema abonnieren
Frage vom 3. Dezember 2011 | 07:43
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 2x hilfreich)
Kaution bei Mietende
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2011 | 09:22
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 628x hilfreich)
Dieser Mieter wird später einvernehmlich mit dem anderen Mieter und dem Vermieter aus dem Mietvertrag entlassen
Wie ist denn das genau formuliert ?
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#2
Antwort vom 3. Dezember 2011 | 10:49
Von
Status: Schüler (472 Beiträge, 132x hilfreich)
Wenn doch einvernehmlich mit dem verbleibenden Mieter und dem Vermieter der Mietvertrag auf die verbleibende Person geändert wurde, dann stellt sich doch die Frage eigentlich gar nicht. Natürlich müsste der verbliebene Mieter nun für die Mängel haften.
Wenn dies ausgeschlossen werden sollte, dann hätte das vor schon bei der einvernehmlichen Änderung berücksichtigt werden müssen.
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