Kaution einbehalten bei Klage?

6. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sarah_M89
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)
Kaution einbehalten bei Klage?

Hallo,

ich habe seit Mai ein Verfahren am Hals aufgrund von illegalen Filesharings. Mein ehemaliger Mitbewohner, welcher vor ein paar Tagen ausgezogen ist, behauptet, er war es nicht. Dabei weiß ich, dass er auf illegalen Seiten gestreamt hat und ich selbst nur Netflix nutze. Da der Anschluss auf meinen Namen läuft, musste ich mir deswegen einen Anwalt nehmen und überlege, einen Teil seiner Kaution einzubehalten, um die Hälfte der Anwaltskosten zu zahlen. Wäre das rechtens?
Danke für die Hilfe!

-- Editiert von fb501022-55 am 06.10.2018 10:12

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rdani
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 5x hilfreich)

Du müsstest schon vor dieser Maßnahme den Mitbewohner darauf hinweisen, dass entsprechende Kosten anfallen, sofern er nicht mitwirkt...

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Sie sollen sich auf jeden Fall vorher mit dem Mitbewohner darüber einigen, allerdings gibt es mittlerweile doch ein BGH Urteil, dass Sie wegen solcher Dinge nicht mehr belangt werden können. Teilen Sie der anderen Seite lediglich Name und Adresse Ihres Mitbewohners mit.

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#3
 Von 
Sarah_M89
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

@Rdani - inwiefern soll er denn mitwirken? Er behauptet, er war es nicht und ich kann nix nachweisen. Er hat eh sehr oft die Unwahrheit erzählt, wie ich durch seine Ex erfahren habe, daher bin ich so oder so nicht gut auf ihn zu sprechen.

@AltesHaus - ich weiß, aus dem Verfahren komme ich ja auch so raus, aber der Anwalt kostet mich ja trotzdem Geld, erst Recht, da die Rechtschutzversicherung nicht bei Filesharing greift.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von fb501022-55):
@AltesHaus - ich weiß, aus dem Verfahren komme ich ja auch so raus, aber der Anwalt kostet mich ja trotzdem Geld, erst Recht, da die Rechtschutzversicherung nicht bei Filesharing greift.


Wie sind Sie denn aus dem Verfahren gekommen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sarah_M89
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Durch die sekundäre Darlegungslast und dass ich als Hauptmieter nicht für das etwaige Treiben im Netz von Mitnewohnern hafte.
Ich würde so oder so gern, dass er die Hälfte der Anwaltskosten zahlt und hatte gehofft, dass es da eine rechtliche Grundlage gibt, aber anscheinend ist dies leider nicht der Fall.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von fb501022-55):
Durch die sekundäre Darlegungslast und dass ich als Hauptmieter nicht für das etwaige Treiben im Netz von Mitnewohnern hafte.


Wenn die Klage abgewiesen wurde, dann muss - zwangsläufig - die Gegenseite die Kosten des Verfahrens tragen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sarah_M89
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich verstehe, dessen war ich mir tatsächlich bis dato nicht bewusst, da das Verfahren erst vor Kurzem eingestellt worden ist und ich noch nicht wieder vom Anwalt gehört habe. Dann hat sich die Angelegenheit ja eh geklärt, lieben Dank!

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Wir reden von einem zivilrechtlichen Verfahren oder einem strafrechtlichen Verfahren?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sarah_M89
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Zivilrechtlich. Mich hat eine Anwaltskanzei aus München (Waldorf Frommer) wegen der Sache angeschrieben.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Gerichtsverfahren? Das sind so Abmahnheinis gell?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die haben doch nicht geklagt. Nachdem der eigene RA ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt hat, hat die Gegenseite die Sache nicht weiter verfolgt. Das wäre jedenfalls das übliche Ergebnis.

In so einem Fall bleibt man auf den eigenen RA-Kosten sitzen. Den Mitbewohner kann man daran auch nicht beteiligen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die haben doch nicht geklagt. Nachdem der eigene RA ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt hat, hat die Gegenseite die Sache nicht weiter verfolgt. Das wäre jedenfalls das übliche Ergebnis.


Mmmh ... wenn dem so ist (dass sie nicht geklagt haben), dann kann man den Mitbewohner tatsächlich nicht ad Kosten beteiligen, auch mit Klage wäre es schwer, da hier die Beweispflicht beim Threadersteller liegen würde, wie will er beweisen, dass von seiner Seite nur Netflix gestreamt wurde und der andere "der Böse" war. Keine Chance.

Zitat (von hh):
In so einem Fall bleibt man auf den eigenen RA-Kosten sitzen. Den Mitbewohner kann man daran auch nicht beteiligen.


Das allerdings würde ich nochmals prüfen lassen, da der Anwalt mE abgemahnt hat in Kenntnis dessen, dass eine solche Abmahnung aufgrund der geänderten gesetzlichen Bestimmungen (§ 7 TMG geändert am 13.10.2017) überhaupt rechtens war und im Weiteren, ob dann die Kosten für den eigenen Anwalt nicht doch die Auftraggeber der Abmahnanwälte tragen müssten.


-- Editiert von AltesHaus am 07.10.2018 10:02

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sarah_M89
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die haben doch nicht geklagt. Nachdem der eigene RA ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt hat, hat die Gegenseite die Sache nicht weiter verfolgt. Das wäre jedenfalls das übliche Ergebnis.

In so einem Fall bleibt man auf den eigenen RA-Kosten sitzen. Den Mitbewohner kann man daran auch nicht beteiligen.[/

Stimmt, so ist es gewesen. Also der Fall war nicht vor Gericht, sondern mein Anwalt hat die Abmahnungen abgewendet. Werde trotzdem einen Teil der Kaution einbehalten und davon die Hälfte der Anwaltskosten zahlen, auch wenn es nich rechtens ist, aber ich sehe es einfach nicht ein, für seine Dummheit zahlen zu müssen.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sarah_M89
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von hh):
In so einem Fall bleibt man auf den eigenen RA-Kosten sitzen. Den Mitbewohner kann man daran auch nicht beteiligen.


Das allerdings würde ich nochmals prüfen lassen, da der Anwalt mE abgemahnt hat in Kenntnis dessen, dass eine solche Abmahnung aufgrund der geänderten gesetzlichen Bestimmungen (§ 7 TMG geändert am 13.10.2017) überhaupt rechtens war und im Weiteren, ob dann die Kosten für den eigenen Anwalt nicht doch die Auftraggeber der Abmahnanwälte tragen müssten.

Danke! Da werde ich mich morgen nochmal schlau machen :)

-- Editiert von AltesHaus am 07.10.2018 10:02

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von fb501022-55):
Werde trotzdem einen Teil der Kaution einbehalten und davon die Hälfte der Anwaltskosten zahlen, auch wenn es nich rechtens ist, aber ich sehe es einfach nicht ein, für seine Dummheit zahlen zu müssen.


Wenn Sie schlau sind, dann lassen Sie das, es ist nicht rechtmäßig und Ihr Mitbewohner wird das wissen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sarah_M89
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von fb501022-55):
Werde trotzdem einen Teil der Kaution einbehalten und davon die Hälfte der Anwaltskosten zahlen, auch wenn es nich rechtens ist, aber ich sehe es einfach nicht ein, für seine Dummheit zahlen zu müssen.


Wenn Sie schlau sind, dann lassen Sie das, es ist nicht rechtmäßig und Ihr Mitbewohner wird das wissen.[/

Dafür ist leider zu viel Mist passiert und das weiß er auch. Er kann dann gern klagen, da freue ich mich drauf ;)

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von fb501022-55):
Dafür ist leider zu viel Mist passiert und das weiß er auch. Er kann dann gern klagen, da freue ich mich drauf ;)


Er kann beweisen, dass er a) Kaution gezahlt hat und b) ausgezogen ist. Was auch immer Sie ihm vorwerfen, Sie sind beweispflichtig, er muss nur sagen, "nö stimmt nicht".

1x Hilfreiche Antwort

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