Darf der Vermieter die Kaution so lange einbehalten bis Ende des Jahres die Nebenkosten errechnet wurden ? Kann mir jemand weiter helfen ?
Danke
Kaution einbehalten bis Nebenkosten Rechnung erstellt ist?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wegen noch ausstehender Nebenkosten-Abrechnungen kann der Vermieter bei Mietende nicht die gesamte Kaution, sondern allenfalls einen Betrag in Höhe von 3 monatlichen Vorauszahlungen einbehalten, für angebrochene Jahre einen entsprechenden Anteil (AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v. 27.02.1996). Ein Einbehalt für noch ausstehende Abrechnungen ist aber nur zulässig, soweit die Kaution zur Absicherung etwaiger Nachforderungen des Vermieters voraussichtlich benötigt wird (BGH, Urteil vom 18.1.2006, VIII ZR 71/05
). Das ist nicht der Fall, wenn die letzte Abrechnung ein Guthaben des Mieters ergeben hatte (AG Hamburg, 43b C 367/97, Urteil v. 15.5.1998, MieterJournal 4/98 S.8). Haben die bisherigen Nebenkosten-Abrechnungen stets zu Guthabensbeträgen für den Mieter geführt, so ist ein teilweiser Einbehalt der Mietkaution zur Absicherung einer Nachforderung aus einer noch zu erstellenden Nebenkosten-Abrechnung nur zulässig, wenn der Vermieter einen zu erwartenden Nachzahlungsbetrag konkret vorträgt (AG Hamburg 43 b C 133/03
, Urteil vom 26.9.2003).
<pre>http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/recht_k-mietrecht-mietertipps-urteile.htm </pre>
gruss,
kristijan
-- Editiert von KristijanM am 14.03.2007 13:03:39
Hallo
wobei zu ergänzen ist, dass die Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten werden darf, auch wegen evtl. erst später bemerkbarer Mängel.
Gruß
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@Irene-Marie
wo bitte steht das?
Irene-Marie meint dieses:
Zu beachten ist aber die Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB
für Ersatzansprüche des Vermieters – sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung
--- editiert vom Admin
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