Hallo,
habe meine Wohnung zum 31.05. fristgerecht gekündigt. Da es von meiner Seite aus, also der Mieterseite und von der Seite des Verwalters aus zeitlich besser passte, wurde die Übergabe für den 4.6. festgelegt. So weit so gut. Nun hinterließ der Verwalter am 31.05. auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht, daß spontan ein Interessent am 1.6., also den darauf folgenden Vormittag zur Besichtigung käme, jedoch ohne den Verwalter(der zugleich der Markler ist) selbst. Diese Nachricht habe ich jedoch erst am Abend des 1.6. abhören können, somit war der Termin schon vorbei.
Jetzt kam im vergangenen Monat keine Kautionsrückzahlung des Besitzers. Auf mein Nachfragen hin bekam ich dan heute folgende Mail (Auszug):
"....das von Ihnen gemietete Appartment am letzten
Wochenende im Mai/1. Juni durch Ihr Verschulden nicht besichtigen lassen konnte,
wodurch ein potentieller Mieter für den 1. Juni ausfiel. Trotz vieler Bemühungen
kann das Appartment erst jetzt zum 7. Juli wieder vermietet werden, wodurch
uns ein Schaden in Höhe einer Monatsmiete entsteht, die wir Ihnen leider von
der Kaution abziehen mussten...."
Meiner Meinung nach ist diese ganze Sache vollkommen absurd und unzulässig.
Darf der Besitzer das? Wie soll man da vorgehen?
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Vielen Dank
Kaution einbehalten da kein Nachmieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
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Er darf dir deswegen keine Monatsmiete von der Kaution abziehen.
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Da es von meiner Seite aus, also der Mieterseite und von der Seite des Verwalters aus zeitlich besser passte
Noch besser hätte es in den Weihnachtsferien gepaßt.
Von wem ging denn die Terminverschiebung aus ?
--- editiert vom Admin
unverbindliche
Wo hast Du denn das her ?
Lag das bei Dir noch so rum ?
--- editiert vom Admin
Laß doch erstmal Jaqui antworten (war das nicht ein mexikanischer Stamm ?)
Als ich in der letzten Maiwoche den Verwalter/Markler anrief um einen Übergabetermin zu vereinbaren, fragte ich, ob die Übergabe auch am 1.6. statt am 31.5. stattfinden könnte, sagte aber dazu, daß es, wenn nicht anders geht auch am 31.5. gehen würde. Er hatte am 1.6. und dem darauf folgenden Wochenende aber keine Zeit und somit wurde der 4.6. zur Übergabe vereinbart. Er sagte dazu nur es sei ja kein Problem, da noch kein Nachmieter gefunden sei (bis dato hatte auch noch kein Mensch die Wohnung besichtigt). Natürlich hätte ich auch nie damit gerechnet, daß in der Zwischenzeit ein Interessent kommen würde, da der Markler ja auch keine Zeit hatte.
Wenn der Vermieter jetzt anteilig die Miete für die ersten vier Tage im Juli verlangen würde, wäre das ja noch irgendwie nachvollziehbar. Aber mir so ne Sache aufzutischen ist wirklich der absolute Kracher.
Weiß jemand, ob die Rückzahlung inner 6 Monate auch zutrifft, wenn im Vertrag kein Zeitraum der Rückzahlung steht? Dort stand nur "Die Kaution wird nach Beendigung des Mietvertrag an die Mieterin zurückgezahlt, sofern keine Ansprüche aus Mietzahlungen oder für Schönheitsreperaturen von seiten des Vermieters mehr bestehen...."
-- Editiert von jaqui03 am 04.07.2007 17:35:20
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6 Monate kann er sie einbehalten. Liegt daran, daß er ja auch Zeit braucht, eine ordentliche Nebenkostenabrechnung zu machen, und zu Prüfen, ob die Wohnung Vertragsgemäß übergeben wurde.
--- editiert vom Admin
Wenn der Vermieter jetzt anteilig die Miete für die ersten vier Tage im Juli verlangen würde, wäre das ja noch irgendwie nachvollziehbar.
Sehe ich auch so.
Soll der Makler sich mit dem Vermieter auseinandersetzen (hätte schließlich auf dem 31.5. bestehen müssen).
@ lifeguard
er muß ja keine Nebenkostenabrechnung für mich machen, da im Vertrag steht, daß diese nicht gesondert abgerechnet werden. Aber gut, Gesetz ist Gesetz. Da muß ich wohl warte bis ich was dagegen unternehmen kann.
Vielleicht wäre noch hizuzufügen, daß es sich bei der Wohnung um ein möbeliertes Appartement handelt, daß auf Zeit vermietet wird (also immer so zwischen 1-6 Monate)
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@blockwart
wie soll ich denn das bitte verstehen?!
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@blockwart
du fragtest, ob es sich gelohnt hat.
die frage las sich mit so nem Unterton, als hätte ich mich in nem Stundenhotel eingemietet.
Aber egal...
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@blockwart
Natürlich nicht.
@pawel
war ja auch nicht ganz untätig und habe im bgb nachgeschaut. Habe aber solche Regelungen auch nicht gefunden.
Und was ich erst recht nirgendwo gefunden habe ist irgendeine Art Festlegung wie lange vorher ein Besichtigungstermin angekündigt werden muß. Mal heißt es 24 Stunden mal 4 Tage bei Berufstätigen und mal 7 Tage mit schriftlicher Ankündigung.
Was ist den nun zutreffen wenn dazu keine Vereinbarungen im Vertrag getroffen wurden.
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zur Besichtigung steht gar nichts drin.
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Die Abrechnung könne entweder nach Quadratmeterzahl der Wohnung erfolgen
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ich finde das BGH Urteil unverschämt. Da wird eine Bruttowarmmiete ausgemacht, VM oder Mieter sind im Glauben, dass keine NK-Abrechnung erfolgt....puste Kuchen
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