Kaution einbehalten da kein Nachmieter

3. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
jaqui03
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution einbehalten da kein Nachmieter

Hallo,

habe meine Wohnung zum 31.05. fristgerecht gekündigt. Da es von meiner Seite aus, also der Mieterseite und von der Seite des Verwalters aus zeitlich besser passte, wurde die Übergabe für den 4.6. festgelegt. So weit so gut. Nun hinterließ der Verwalter am 31.05. auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht, daß spontan ein Interessent am 1.6., also den darauf folgenden Vormittag zur Besichtigung käme, jedoch ohne den Verwalter(der zugleich der Markler ist) selbst. Diese Nachricht habe ich jedoch erst am Abend des 1.6. abhören können, somit war der Termin schon vorbei.
Jetzt kam im vergangenen Monat keine Kautionsrückzahlung des Besitzers. Auf mein Nachfragen hin bekam ich dan heute folgende Mail (Auszug):
"....das von Ihnen gemietete Appartment am letzten
Wochenende im Mai/1. Juni durch Ihr Verschulden nicht besichtigen lassen konnte,
wodurch ein potentieller Mieter für den 1. Juni ausfiel. Trotz vieler Bemühungen
kann das Appartment erst jetzt zum 7. Juli wieder vermietet werden, wodurch
uns ein Schaden in Höhe einer Monatsmiete entsteht, die wir Ihnen leider von
der Kaution abziehen mussten...."
Meiner Meinung nach ist diese ganze Sache vollkommen absurd und unzulässig.
Darf der Besitzer das? Wie soll man da vorgehen?
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.

Vielen Dank

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43 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1299
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Student
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#2
 Von 
guest123-1043
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Schüler
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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4092 Beiträge, 628x hilfreich)

Er darf dir deswegen keine Monatsmiete von der Kaution abziehen.

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
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#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Da es von meiner Seite aus, also der Mieterseite und von der Seite des Verwalters aus zeitlich besser passte

Noch besser hätte es in den Weihnachtsferien gepaßt.

Von wem ging denn die Terminverschiebung aus ?

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#6
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 173x hilfreich)

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

unverbindliche

Wo hast Du denn das her ?

Lag das bei Dir noch so rum ?

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#8
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 173x hilfreich)

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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Laß doch erstmal Jaqui antworten (war das nicht ein mexikanischer Stamm ?)

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#10
 Von 
jaqui03
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Als ich in der letzten Maiwoche den Verwalter/Markler anrief um einen Übergabetermin zu vereinbaren, fragte ich, ob die Übergabe auch am 1.6. statt am 31.5. stattfinden könnte, sagte aber dazu, daß es, wenn nicht anders geht auch am 31.5. gehen würde. Er hatte am 1.6. und dem darauf folgenden Wochenende aber keine Zeit und somit wurde der 4.6. zur Übergabe vereinbart. Er sagte dazu nur es sei ja kein Problem, da noch kein Nachmieter gefunden sei (bis dato hatte auch noch kein Mensch die Wohnung besichtigt). Natürlich hätte ich auch nie damit gerechnet, daß in der Zwischenzeit ein Interessent kommen würde, da der Markler ja auch keine Zeit hatte.
Wenn der Vermieter jetzt anteilig die Miete für die ersten vier Tage im Juli verlangen würde, wäre das ja noch irgendwie nachvollziehbar. Aber mir so ne Sache aufzutischen ist wirklich der absolute Kracher.
Weiß jemand, ob die Rückzahlung inner 6 Monate auch zutrifft, wenn im Vertrag kein Zeitraum der Rückzahlung steht? Dort stand nur "Die Kaution wird nach Beendigung des Mietvertrag an die Mieterin zurückgezahlt, sofern keine Ansprüche aus Mietzahlungen oder für Schönheitsreperaturen von seiten des Vermieters mehr bestehen...."



-- Editiert von jaqui03 am 04.07.2007 17:35:20

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#11
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 260x hilfreich)

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#12
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

6 Monate kann er sie einbehalten. Liegt daran, daß er ja auch Zeit braucht, eine ordentliche Nebenkostenabrechnung zu machen, und zu Prüfen, ob die Wohnung Vertragsgemäß übergeben wurde.

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#13
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 260x hilfreich)

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#14
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Wenn der Vermieter jetzt anteilig die Miete für die ersten vier Tage im Juli verlangen würde, wäre das ja noch irgendwie nachvollziehbar.

Sehe ich auch so.

Soll der Makler sich mit dem Vermieter auseinandersetzen (hätte schließlich auf dem 31.5. bestehen müssen).

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#15
 Von 
jaqui03
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ lifeguard
er muß ja keine Nebenkostenabrechnung für mich machen, da im Vertrag steht, daß diese nicht gesondert abgerechnet werden. Aber gut, Gesetz ist Gesetz. Da muß ich wohl warte bis ich was dagegen unternehmen kann.

Vielleicht wäre noch hizuzufügen, daß es sich bei der Wohnung um ein möbeliertes Appartement handelt, daß auf Zeit vermietet wird (also immer so zwischen 1-6 Monate)

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#16
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 908x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 260x hilfreich)

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#18
 Von 
jaqui03
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@blockwart

wie soll ich denn das bitte verstehen?!

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#19
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 260x hilfreich)

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#20
 Von 
jaqui03
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@blockwart
du fragtest, ob es sich gelohnt hat.
die frage las sich mit so nem Unterton, als hätte ich mich in nem Stundenhotel eingemietet.
Aber egal...

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#21
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 260x hilfreich)

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#22
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
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#23
 Von 
jaqui03
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@blockwart
Natürlich nicht.

@pawel
war ja auch nicht ganz untätig und habe im bgb nachgeschaut. Habe aber solche Regelungen auch nicht gefunden.
Und was ich erst recht nirgendwo gefunden habe ist irgendeine Art Festlegung wie lange vorher ein Besichtigungstermin angekündigt werden muß. Mal heißt es 24 Stunden mal 4 Tage bei Berufstätigen und mal 7 Tage mit schriftlicher Ankündigung.
Was ist den nun zutreffen wenn dazu keine Vereinbarungen im Vertrag getroffen wurden.

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#24
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 260x hilfreich)

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#25
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 260x hilfreich)

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#26
 Von 
jaqui03
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

zur Besichtigung steht gar nichts drin.

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#27
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
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#28
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Die Abrechnung könne entweder nach Quadratmeterzahl der Wohnung erfolgen

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#29
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2373 Beiträge, 260x hilfreich)

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#30
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4092 Beiträge, 628x hilfreich)

ich finde das BGH Urteil unverschämt. Da wird eine Bruttowarmmiete ausgemacht, VM oder Mieter sind im Glauben, dass keine NK-Abrechnung erfolgt....puste Kuchen

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