Kaution einbehalten nach Fristloser Kündigung durch Schimmelbefall

14. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jaust007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution einbehalten nach Fristloser Kündigung durch Schimmelbefall

Hallo,

Kann meine Vermieterin meine Kaution einbehalten, wenn wir die Wohnung fristlos gekündigt haben wegen baulich bedingtem Schimmelbefall?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Ja, kann sie.

Warum auch nicht, das ist ja der Sinn der Kaution.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jaust007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Schimmel würde ja nachweislich nicht durch uns verursacht. Deshalb frage ich.

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Jaust007):
wegen baulich bedingtem Schimmelbefall?

Welcher Fachmann hat diesen Schimmelbefall als baulich bedingt testiert?

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#4
 Von 
Jaust007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen für Schimmel

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Das bedeutet ja nur, das die Kaution dann nicht für die Beseitigung von Schimmelschäden herhalten müsste.
Der restliche Sicherungsbedarf besteht ja noch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Jaust007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also muss die Kaution spätestens nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung verrechnet oder ausgezahlt werden?!

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10688 Beiträge, 4206x hilfreich)

Es gibt jetzt noch 2 Dinge, für die ich der Vermieter aus der Kaution bedienen darf .

1. Mängel/Schäden (durch euch verursacht), dafür hat der Vermieter 3-6 Monate Zeit.
2. Für die Nebenkosten, hier aber auch nur in einer Höhe, die in etwa den Nachzahlungen der letzten Jahre entsprach (+ kleiner Puffer), die volle Kaution für eine eventuelle Nebenkostennachzahlung einzubehalten ist in der Regel nicht zulässig.
Hängt natürlich von vorherigen Nachzahlungen und der Höhe der Kaution ab.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Vielleicht habe ich es überlesen, aber hat der Vermieter die fristlose Kündigung anerkannt? Schimmel berechtigt nicht automatisch zur fristlosen Kündigung. Wenn sich die fristlose Kündigung als nicht haltbar herausstellt, dann ist besteht vermutlich ein Mietrückstand. Dafür dürfte der Vermieter die Kaution ebenfalls verwenden.

Im übrigen ist Schadensersatz keine Einbahnstraße. Wenn die fristlose Kündigung berechtigt war, steht dem Mieter Schadensersatz zu. Darunter fallen in der Regel die Umzugskosten. Auch weitere Schadenspoisitionen sind denkbar. In Eigenregie ist die Geltendmachung eines solchen Schadensersatzes jedoch eher nicht zu empfehlen.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Wir haben ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen für Schimmel


Und darin wurde bestätigt, dass von dem Schimmel eine Gesundheitsgefahr ausging? Das ist nämlich nicht zwingend bei jeder Art von Schimmelbefall gegeben.

Nur wenn Ihr nachweisen könnt, dass vom Schimmelbefall eine Gesundheitsgefahr ausgegangen ist, dann ist die fristlose Kündigung berechtigt. Für diesen Nachweis ist im Regelfall die Messung der Schimmelsporenkonzentration in der Raumluft erforderlich.

Sollte dieser Nachweis gelingen, dann gilt der zweite Absatz in der Antwort#8 von cauchy.

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wenn man schon einen Sachverständigen mit einem - sehr teurem - Gutachten beauftragt hat, dieses vorfinanziert .... hat man sich da nicht gleich auch einen versierten Anwalt an die Seite geholt?

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