Hallo,
Kann meine Vermieterin meine Kaution einbehalten, wenn wir die Wohnung fristlos gekündigt haben wegen baulich bedingtem Schimmelbefall?
Kaution einbehalten nach Fristloser Kündigung durch Schimmelbefall
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ja, kann sie.
Warum auch nicht, das ist ja der Sinn der Kaution.
Der Schimmel würde ja nachweislich nicht durch uns verursacht. Deshalb frage ich.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitatwegen baulich bedingtem Schimmelbefall? :
Welcher Fachmann hat diesen Schimmelbefall als baulich bedingt testiert?
Wir haben ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen für Schimmel
Das bedeutet ja nur, das die Kaution dann nicht für die Beseitigung von Schimmelschäden herhalten müsste.
Der restliche Sicherungsbedarf besteht ja noch.
Also muss die Kaution spätestens nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung verrechnet oder ausgezahlt werden?!
Es gibt jetzt noch 2 Dinge, für die ich der Vermieter aus der Kaution bedienen darf .
1. Mängel/Schäden (durch euch verursacht), dafür hat der Vermieter 3-6 Monate Zeit.
2. Für die Nebenkosten, hier aber auch nur in einer Höhe, die in etwa den Nachzahlungen der letzten Jahre entsprach (+ kleiner Puffer), die volle Kaution für eine eventuelle Nebenkostennachzahlung einzubehalten ist in der Regel nicht zulässig.
Hängt natürlich von vorherigen Nachzahlungen und der Höhe der Kaution ab.
Vielleicht habe ich es überlesen, aber hat der Vermieter die fristlose Kündigung anerkannt? Schimmel berechtigt nicht automatisch zur fristlosen Kündigung. Wenn sich die fristlose Kündigung als nicht haltbar herausstellt, dann ist besteht vermutlich ein Mietrückstand. Dafür dürfte der Vermieter die Kaution ebenfalls verwenden.
Im übrigen ist Schadensersatz keine Einbahnstraße. Wenn die fristlose Kündigung berechtigt war, steht dem Mieter Schadensersatz zu. Darunter fallen in der Regel die Umzugskosten. Auch weitere Schadenspoisitionen sind denkbar. In Eigenregie ist die Geltendmachung eines solchen Schadensersatzes jedoch eher nicht zu empfehlen.
Zitat:Wir haben ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen für Schimmel
Und darin wurde bestätigt, dass von dem Schimmel eine Gesundheitsgefahr ausging? Das ist nämlich nicht zwingend bei jeder Art von Schimmelbefall gegeben.
Nur wenn Ihr nachweisen könnt, dass vom Schimmelbefall eine Gesundheitsgefahr ausgegangen ist, dann ist die fristlose Kündigung berechtigt. Für diesen Nachweis ist im Regelfall die Messung der Schimmelsporenkonzentration in der Raumluft erforderlich.
Sollte dieser Nachweis gelingen, dann gilt der zweite Absatz in der Antwort#8 von cauchy.
Wenn man schon einen Sachverständigen mit einem - sehr teurem - Gutachten beauftragt hat, dieses vorfinanziert .... hat man sich da nicht gleich auch einen versierten Anwalt an die Seite geholt?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
84 Antworten
-
25 Antworten