Kaution einbehalten und Nebenkostenabrechnung

4. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Zauberbine2002
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)
Kaution einbehalten und Nebenkostenabrechnung

hallo,

ich habe meinen Mietvertrag zum 01.03.2008 gekündigt. Frisch gestrichen habe ich nicht da ich die Wohnung beim einzug gestrichen hatte und ich habe in der Wohnung vom 01.07.2007 bis 01.03.2008 drinn gewohnt. Sie war ja quasi frisch gestrichen. Dann hatte ich mit erlaubnis vom Vermieter eine Katze gehalten. So nun hatt der Vermieter ein Teil der Kaution behalten zum neu streichen und zum Teppich reinigen weil die neue Mieterin eine Katzenhaar allergie hatt. Darf er das??
So und meine Nebenkostenabrechnung habe ich jetzt erst bekommen und das auch nur vom 01.01.2008 bis 29.02.2008. Wie lange im nachhinnein darf er mir das in Rechnung stellen..

Vielen Dank im vorraus

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

Was stand bzgl. Schönheitsreparaturen im Mietvertrag? (ggf. den genauen und kompletten Wortlaut der Klausel posten). Und: in welchen Farben hast du gestrichen gehabt?

"So und meine Nebenkostenabrechnung habe ich jetzt erst bekommen und das auch nur vom 01.01.2008 bis 29.02.2008."
Für den Abrechnungszeitraum 2008 ist das ok. Hast du 2007 vorher schon erhalten oder wartest du noch drauf?

-- Editiert von ah_xy am 04.02.2009 17:17

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zauberbine2002
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Also den Mietvertrag habe ich leider nicht mehr. Nein ich habe die von 2007 noch nicht erhalten. Aber für die zeit bekomme ich bestimmt zurück. Die Wände sahen aus wie neu alle löcher habe ich auch zu gemacht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1585 Beiträge, 798x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1434x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

"+++ Aber für die zeit bekomme ich bestimmt zurück +++
Weshalb ?"
Völlig irrelevant. Sofern es sich nicht um eine Pauschale handelt, muss der Vermieter innerhalb eines Jahres abrechnen. Versäumt er dies, und hat er es zu verantworten, kann die geleistete Vorauszahlung zurückgefordert werden.

Zur Beurteilung der für die Malerarbeiten ist zunächst mal der Vertragstext entscheidend und in welcher Farbe du gemalert hattest.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zauberbine2002
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Alles weiß auser eine Wand die war aprico ok dann ist das geklärt :-) und das mit dem teppichreinigen?? Weil in dieser zeit so gut wie keine heizung lief über die sommer monate.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1585 Beiträge, 798x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Zauberbine2002
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

@ ah_xy woher weiß ich es ob es sich um eine pauschale handelt?? Also was ich weiß er rechnet in Personen monate ab und nicht nach zählerstand weil die habe ich auf der abrechnung nicht drauf..

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1585 Beiträge, 798x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1434x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Zauberbine2002
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

ja weiß ich aaber die abkürzung oder den spitznamen aber nicht.. es geht ja nicht nur drum ob ich zurück bekommen habe sondern warum ich die abrechnung für 2007 nicht bekommen habe und ob ich noch ein recht darauf habe..

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

Du hast grundsätzlich ein Recht drauf. Rechnet der Vermieter nicht binnen eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode ab, kannst du die komplette Vorauszahlung zurück fordern.

Ob es sich um eine Pauschale handelt, ist aus dem Vertrag zu entnehmen (Vorauszahlung vs. Pauschale).

Teppich ist eigentlich üblich, dass man diesen nach Auszug selber reinigt - müsste auch im Vertrag stehen, ob dies bei Auszug zu machen ist oder ob "besenrein".

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Zauberbine2002
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

ok gibt es den auch ein genaues gesetz dazu das ich die vorrauszahlung zurück fordern kann??

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1585 Beiträge, 798x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1434x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.546 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.749 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen