Kaution einbehalten wegen angeblicher Verschmutzung

6. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go502943-80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution einbehalten wegen angeblicher Verschmutzung

Guten Tag,

Ich war zur Untermiete für zwei Monate in einem Zimmer, ich habe nichts beschädigt oder ähnliches.
Nun bin ich ausgezogen und meine Vermieterin will mir 50€ von der Kaution abziehen, weil angeblich das Fensterbrett verschmutzt war und Haare auf dem Bett waren. Sie hat mir das heute mitgeteilt, ohne mir die Möglichkeit zu geben es zu beheben. Ausserdem unterstellt sie mir, jetzt plötzlich, einen kleinen Kratzer am Nachtschrank und behauptet die Matratze sei, jetzt plötzlich nach den 2 Monaten, stark durchgelesen.
Darf sie das?
Ausserdem möchte Sie 50€ von der Kaution zur Deckung möglicher Stromkosten, die nachzuzahlen sind, einbehalten. Darf sie das, obwohl ich nur 2 Monate im Zimmer gewohnt habe und kaum genutzt habe?

Vielen Dank für Ihre freundliche Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Schriftlich auffordern - nach der üblichen Wartefrist von 6 Monaten - die Kaution ordentlich abzurechnen und auszuzahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120170 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Schriftlich auffordern - nach der üblichen Wartefrist von 6 Monaten - die Kaution ordentlich abzurechnen und auszuzahlen.

Genau so.



Zitat (von go502943-80):
Ausserdem möchte Sie 50€ von der Kaution zur Deckung möglicher Stromkosten, die nachzuzahlen sind, einbehalten. Darf sie das, obwohl ich nur 2 Monate im Zimmer gewohnt habe und kaum genutzt habe?

Ja, darf sie.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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