Guten Tag,
Ich war zur Untermiete für zwei Monate in einem Zimmer, ich habe nichts beschädigt oder ähnliches.
Nun bin ich ausgezogen und meine Vermieterin will mir 50€ von der Kaution abziehen, weil angeblich das Fensterbrett verschmutzt war und Haare auf dem Bett waren. Sie hat mir das heute mitgeteilt, ohne mir die Möglichkeit zu geben es zu beheben. Ausserdem unterstellt sie mir, jetzt plötzlich, einen kleinen Kratzer am Nachtschrank und behauptet die Matratze sei, jetzt plötzlich nach den 2 Monaten, stark durchgelesen.
Darf sie das?
Ausserdem möchte Sie 50€ von der Kaution zur Deckung möglicher Stromkosten, die nachzuzahlen sind, einbehalten. Darf sie das, obwohl ich nur 2 Monate im Zimmer gewohnt habe und kaum genutzt habe?
Vielen Dank für Ihre freundliche Hilfe.
Kaution einbehalten wegen angeblicher Verschmutzung
6. November 2018
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Frage vom 6. November 2018 | 14:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution einbehalten wegen angeblicher Verschmutzung
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#1
Antwort vom 6. November 2018 | 14:21
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Schriftlich auffordern - nach der üblichen Wartefrist von 6 Monaten - die Kaution ordentlich abzurechnen und auszuzahlen.
#2
Antwort vom 7. November 2018 | 00:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120170 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatSchriftlich auffordern - nach der üblichen Wartefrist von 6 Monaten - die Kaution ordentlich abzurechnen und auszuzahlen. :
Genau so.
ZitatAusserdem möchte Sie 50€ von der Kaution zur Deckung möglicher Stromkosten, die nachzuzahlen sind, einbehalten. Darf sie das, obwohl ich nur 2 Monate im Zimmer gewohnt habe und kaum genutzt habe? :
Ja, darf sie.
Und jetzt?
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