Kaution einbehalten wegen kaputtem Dachfenster

28. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
ip386723-36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution einbehalten wegen kaputtem Dachfenster

Moin Leute,

folgende Situation:

An Silvester 2019 kam es zu einer Beschädigung durch einen Freund von uns an der Dachluke mit Lichtkuppel in unserer Dachgeschosswohnung, wodurch die Lichtkuppel zerstört wurde. Diese haben wir dann notdürftig repariert und den Schaden am nächsten Tag unserem Vermieter gemeldet. Dieser sicherte uns zu, dass er sich um einen Dachdecker kümmern würde, der sich den Schaden ansieht und einen Kostenvoranschlag für uns anfertigt. Ich habe währenddessen die Haftpflichtversicherung unseres Freundes in die Spur geschickt.

Die Monate zogen ins Land und es kamen zwei verschiedene Dachdecker, um sich den Schaden anzusehen. Einen Kostenvoranschlag erhielten wir nie.

Zum 1. Dezember 2020 sind wir ausgezogen, die Dachluke war noch immer notdürftig repariert. Wenige Wochen später kam dann eine Mail vom Vermieter, dass er die Luke hat reparieren lassen und beigefügt war eine Rechnung von dem Dachdecker mit der Bitte, ihm diesen Betrag zu erstatten.

Jetzt meine Frage: Darf der Vermieter einfach ohne Absprache und ohne einen Kostenvoranschlag vorzulegen den Dachdecker beauftragen und das Geld von uns zurück verlangen?

Zur Info: Von der Haftpflichtversicherung sollte ungefähr ein Drittel vom Preis der neuen Luke, welche größer und moderner als die alte ist, erstattet werden. Die Differenz zum tatsächlichen Peis möchte der Vermieter von der Kaution einbehalten.

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Das ist eine recht komplexe Dreiecks- bzw. Vierecksbeziehung. Dein Vermieter hat nur mit dir etwas zu tun. Du hast nur mit dem Schadensverursacher etwas zu tun und dieser wiederum ist Kunde bei der Versicherung. Das macht es nicht einfach.

Dein Vermieter kann dir seinen Schaden in Rechnung stellen. Für einen alten Golf wird er aber keinen neuen Porsche geltend machen können. Ob also die komplette Rechnung von dir als ehamligen Mieter zu begleichen ist, darf zumindest zweifelhaft sein.

Nur da der Vermieter hier die Kaution verrechnet, müsstest du Klage gegen den Vermieter einreichen, um deinen Kautionsanteil wiederzubekommen. Das ist mit einem gewissen Risiko verbunden. Die Abrechnung des Versicherers kann man als Anhaltspunkt nehmen. Aber der hat natürlich ein Interesse daran, den Schaden so niedrig wie möglich zu schätzen.

Ich persönlich würde empfehlen, gemeinsam mit dem Verursacher mit dessen Versicherung zu sprechen. Vielleicht ist es möglich, dass du deinen Anspruch auf Rückzahlung des einbehaltenen Kautionsbetrages an den Verursacher bzw. dessen Versicherung abtrittst und diese dann direkt den Vermieter verklagt. Das wäre für dich die einfachste Lösung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ip386723-36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich fürchte, ein Problem könnte sein, dass es keinen alten Golf mehr gibt und deswegen nur ein Porsche in Frage kommt. Soll heißen, dass schon einer der beiden Dachdecker, bei dessen Besichtigung ich zugegen war, sagte, dass eine alte Luke wie es die beschädigte war, nicht mehr erhältlich sei. Somit befürchte ich, wäre die Argumentation, dass kein günstigeres Modell erhältlich gewesen sei.

(...)"Ich persönlich würde empfehlen, gemeinsam mit dem Verursacher mit dessen Versicherung zu sprechen. Vielleicht ist es möglich, dass du deinen Anspruch auf Rückzahlung des einbehaltenen Kautionsbetrages an den Verursacher bzw. dessen Versicherung abtrittst und diese dann direkt den Vermieter verklagt. Das wäre für dich die einfachste Lösung."
Dieser Punkt entzieht sich leider meines Verständnisses und ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir das vielleicht nochmal etwas genauer erläutern könnten.

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Was genau soll ich an "gemeinsam mit dem Verursacher mit dessen Versicherung zu sprechen" erläutern? Kontaktiert die Versicherung und fragt, wie die sich das vorstellt.

Du musst in angemessener Höhe den Schadensersatz an den ehemaligen Vermieter leisten (bzw. einen entsprechenden Kautionseinbehalt akzeptieren), der Verursachen muss diesen Schaden an dich leisten und der Versicherer an den Verursacher. Am Ende zahlt also der Versicherer. Problematisch ist nur die Einschätzung, was angemessen ist.

Falls das möglich ist, wäre es vermutlich für Versicherung, Verursacher und dich einfacher, wenn die Versicherung sich direkt mit dem Geschädigten auseinandersetzt. Wenn sie dazu bereit ist, kann man das meines Wissens nach über eine Abtretung regeln. Aber das ist keine mietrechtliche Frage.

1x Hilfreiche Antwort

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