Kaution einbehaltung

23. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ail
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution einbehaltung

Hallo ich hab ne Frage zwecks Kautions einbehaltung.

Ich hab meine Wohnung zum 28.2 gekündigt, um meine Kaution wieder zubekommen musste ich noch auf die nebenkostenabrechnung warten, die in den letzten Tagen kam, ich musste natürlich nachzahlen aber nicht mal die hälfte der hinterlassenen Kaution, nun stand im Schreiben drin das Sie den restlichen Betrag der Kaution (mit meinen Einverständniss) für die nächste Nebenkostenabrechnung einbehalten wollen die ja aber erst in eien Jahr ist. Ich teilte ihnen mit das ich nicht einverstanden sei aber trotzdem weigern Sie sich den Restbetrag auszuzahlen und bochen auf einen § im mietvertrag wo es drinsteht das sie das dürfen nur leider find ich nix wo das steht. HILFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFE

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 940x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 281x hilfreich)

Wenn der Kautionseinbehalt der zu erwartenden Nachzahlung entspricht bzw. entsprechen kann, ist das m.E. ok.

Sie schreiben nicht mal die Hälfte der Kaution also z.B. 45% der Kaution 2009 plus "geschätzte Nachzahlung 2010" (8 Monate) geschätzt 30% also insgesamt 75 % Einbehalt.

Der Rest sollte ausgezahlt werden.

MFG

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#3
 Von 
Ail
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber wieso schreiben die dann in ihr Schreiben nur mit meiner Einverständnis wenn am ende Die damit nicht einverstanden sind das ich damit nicht einverstanden bin. Und Sie am ende auf nene absatz im mietvertag bestehen der da nicht stehet bzw ich ihn nicht finde???????????????????????????

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#4
 Von 
Ail
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

>Kaution einbehaltung
Wenn der Kautionseinbehalt der zu erwartenden Nachzahlung entspricht bzw. entsprechen kann, ist das m.E. ok.

Sie schreiben nicht mal die Hälfte der Kaution also z.B. 45% der Kaution 2009 plus "geschätzte Nachzahlung 2010" (8 Monate) geschätzt 30% also insgesamt 75 % Einbehalt.

Der Rest sollte ausgezahlt werden.

MFG



Ja so in etwa nur sind es ja 2 Monate 2010 und keine 8 Monate

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 281x hilfreich)

Sorry stimmt, dann ist der Einbehalt entsprechend niedriger.

Einbehalt schon ok, allerdings sollte er realistisch und nicht überzogen sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ail
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bedanke mich schon mal bei Kommis

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0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12330.08.2010 11:39:06
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 35x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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