Hallo ich hab ne Frage zwecks Kautions einbehaltung.
Ich hab meine Wohnung zum 28.2 gekündigt, um meine Kaution wieder zubekommen musste ich noch auf die nebenkostenabrechnung warten, die in den letzten Tagen kam, ich musste natürlich nachzahlen aber nicht mal die hälfte der hinterlassenen Kaution, nun stand im Schreiben drin das Sie den restlichen Betrag der Kaution (mit meinen Einverständniss) für die nächste Nebenkostenabrechnung einbehalten wollen die ja aber erst in eien Jahr ist. Ich teilte ihnen mit das ich nicht einverstanden sei aber trotzdem weigern Sie sich den Restbetrag auszuzahlen und bochen auf einen § im mietvertrag wo es drinsteht das sie das dürfen nur leider find ich nix wo das steht. HILFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFFE
Kaution einbehaltung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
Wenn der Kautionseinbehalt der zu erwartenden Nachzahlung entspricht bzw. entsprechen kann, ist das m.E. ok.
Sie schreiben nicht mal die Hälfte der Kaution also z.B. 45% der Kaution 2009 plus "geschätzte Nachzahlung 2010" (8 Monate) geschätzt 30% also insgesamt 75 % Einbehalt.
Der Rest sollte ausgezahlt werden.
MFG
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja aber wieso schreiben die dann in ihr Schreiben nur mit meiner Einverständnis wenn am ende Die damit nicht einverstanden sind das ich damit nicht einverstanden bin. Und Sie am ende auf nene absatz im mietvertag bestehen der da nicht stehet bzw ich ihn nicht finde???????????????????????????
>Kaution einbehaltung
Wenn der Kautionseinbehalt der zu erwartenden Nachzahlung entspricht bzw. entsprechen kann, ist das m.E. ok.
Sie schreiben nicht mal die Hälfte der Kaution also z.B. 45% der Kaution 2009 plus "geschätzte Nachzahlung 2010" (8 Monate) geschätzt 30% also insgesamt 75 % Einbehalt.
Der Rest sollte ausgezahlt werden.
MFG
Ja so in etwa nur sind es ja 2 Monate 2010 und keine 8 Monate
-----------------
""
Sorry stimmt, dann ist der Einbehalt entsprechend niedriger.
Einbehalt schon ok, allerdings sollte er realistisch und nicht überzogen sein.
-----------------
""
ich bedanke mich schon mal bei Kommis
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
25 Antworten