Hallo, und zwar habe ich folgendes Problem:
Ich wohne in meiner jetzigen Wohnung seit September 04 und hatte zum 1.2.05 gekündigt, was auch akzeptiert wurde. Nun habe ich bei meinem Vemieter angefragt, wann ich die Kaution zurückbekomme, da meinte er, dass ich in 3 Monaten 100 € der 270 € zurückbekomme und der Rest wird vorsorglich bis zur Betriebskostenabbrechnung für 2005, die ich Ende 2006 bekomme ,einbehalten (muss also wegen den Betriebskosten für Januar 05 bis Ende 2006 warten), und dann der Gesamtbetrag oder Restbetrag (bei Nachzahlung Betriebskosten) ausgezahlt wird. Als ich Ihm erklärte, dass ich das Geld benötigen würde und mir bei der damaligen Übergabe nichts davon gesagt wurde (hatte Geld bar übergeben, habe auch Quittungen), dass ich die Kaution erst so spät bekomme, sagt er mir, dass das so im Mietvertrag steht und ich Ihn ja auch so unterschrieben habe.
Ich habe von so einem Verfahren noch nichts gehört und bei meinem anderen Vermieter im vorrigen Jahr hatte ich bei Kündigung sofort die volle Kaution bekommen und da steht auch noch eine Betriebskostenabbrechnung aus.
Ist dies nun legitim von dem jetzigen Vermieter oder kann ich dagegen was unternehmen?
Danke schonmal für eure Hilfe
Kaution erst 2006?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hallo Aiwazz,
das darf der Vermieter so nicht. Er kann die Kaution sechs Monate einbehalten, um evtl. Schäden, die Du verursacht haben könntest, zu bezahlen. Eine Verrechnung mit den Betriebskosten ist nicht zulässig!
Schäden gibt es in der Wohnung nicht, ich habe sie vor 6 Monaten renoviert übernommen und es gibt keinerlei Mängel. Also müsste er mir meine 270 € Kaution innerhalb der nächsten 6 Monate ab Auszugsdatum voll zurückzahlen und darf auch nichts für Betriebskostenabbrechnungen nach den 6 Monaten einbehalten, auch wenn es im Mietvertrag wie oben beschrieben steht?
Ich habe gelesen, dass der Vermieter mir innerhalb von 6 Monaten auch eine Abbrechnung stellen muss, aber muss er das auch innerhalb dieser Zeit für die Nebenkosten von Jan. 05 ?
Gruß
-- Editiert von Aiwazz am 25.01.2005 12:44:33
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Da muss ich Kerstin teilweise widersprechen.
Er kann die NK für Januar 05 erst 06 abrechnen - vorher liegen ihm ja auch keine Belege für das laufende Jahr vor. Allerdings dürfte er sich bei der geschätzten Nachzahlung auf die Abrechnung von 04 UND 05 beziehen, denn auch für 04 kann realistischerweise noch keine Abrechnung vorliegen, sofern der Abrechnungszeitraum identisch mit dem Kalenderjahr ist - es sei denn, dein Vermieter ist da extrem fix (was eher ungewöhnlich wäre). Es ist durchaus üblich, einen Teil der Kaution in Höhe der geschätzten NK-Nachzahlung einzubehalten, auch über den Zeitraum von 6 Monaten hinaus. Allerdings müsste hier eine Grundlage für diese Schätzung vorliegen, was bei der kurzen Mietdauer nicht möglich ist. Unabhängig davon scheinen mir 170 Euro für eine Person und die kurze Mietdauer doch etwas hochgegriffen. Wie kommt der VM denn auf diese Summe? Wenn es tatsächlich berechtigten Anlass zur Annahme gibt, dass eine Nachzahlung fällig wird (z.B. wenn in diesem Zeitraum die Gaspreise oder Wasserpreise gestiegen sind), könnt ihr euch möglicherweise auf eine geringere Summe einigen, die einbehalten wird.
Gruß karamel
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