Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe mich im April 2006 von meinem damaligen Freund getrennt. Wir wohnten zusammen in einer Wohnung seit Juni 2002. Damals habe ich das Geld für die Kaution von meinen Eltern bekommen, allerdings mit dem Versprechen, dass ich sie ihnen zurückzahle, wenn wir da mal ausziehen sollten.
Als wir dann beide im Mai bzw. Juni auszogen, hatten wir uns darauf geeinigt, dass mein EX den ganzen Sperrmüll entsorgt, da er von der Arbeit grosse Autos bekommen kann und wir erst eines mieten müssten. Und wir (meine Eltern, ich und Freunde von mir) haben im Gegenzug dafür die Renovierung der Wohnung übernommen. Wir haben dass dann auch so gemacht. Und da ich arbeitslos war zu dem Zeitpunkt und mein EX arbeiten musste tagsüber, hat er mir eine Vollmacht gegeben, dass ich in seinem Namen die Wohnungsübergabe an den Vermieter machen soll. Ausserdem hat er mir eine Erklärung unterschrieben, dass die Kaution auf mein Konto gehen soll und nicht auf seines. (Die Miete wurde sonst immer von seinem Konto abgebucht und meine Bankverbindung war bei dem Vermieter NICHT bekannt). Die Vollmacht und die Erklärung habe ich an die Dame der Wohngesellschaft (unter Anwesenheit von 3 Zeugen)übergeben.
Doch nun haben wir durch einen Anruf bei der Wohngesellschaft erfahren, dass die Kaution bereits im Dezember auf dem Konto meines EX eingegangen sein muss. Auf Nachfrage kam heraus, dass es stimmt, er das Geld aber bereits ausgegeben hat.
Nun meine Frage: Kann ich die Wohngesellschaft da zur Verantwortung ziehen oder nur meinen EX? Die Erklärung haben wir damals in 3-facher Ausfertigung ausgedruckt und unterschrieben, so dass ich, mein EX und die Wohngesellschaft einen unterschriebenen Ausdruck erhalten haben. So dass wir es also beweisen könnten, dass es diese Erklärung gibt. (Ich muss dazu sagen, dass mein EX und ich uns im Streit getrennt haben, denn es gab damals einige Streiterein und es ging hin bis zur Gewalt (Sein Kumpel hat mich angegriffen, so dass ich Würgemale und eine Platzwunde davon getragen habe). Es ist also absolut kein Reden miteinander, so dass es sich schlecht in Ruhe regeln lässt, da wir seit dem "Angriff" nicht mehr miteinander reden.)
An wen können wir herantreten wegen der Kaution? An die Wohnungsgesellschaft, da sie trotz der Erklärung die Kaution falsch überwiesen haben, oder an meinen EX, der die Kaution einfach ausgegeben hat, obwohl sie hätte garnicht auf sein Konto überwiesen werden dürfen?
Vielen Dank im voraus für alle Antworten.
LG Jay
Kaution falsch gezahlt
1. Februar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 1. Februar 2007 | 13:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution falsch gezahlt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Februar 2007 | 14:44
Von
Status: Lehrling (1910 Beiträge, 428x hilfreich)
Wer war denn Hauptmieter des Vertrages-Ihr beide oder nur er?
Wenn er alleiniger Hauptmieter war, dann hat die Wohnungsgesellschaft richtig gehandelt und Du musst Dir das Geld von Deinem Ex holen.
-----------------
"MfG
Susanne"
#2
Antwort vom 1. Februar 2007 | 20:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Am Anfang waren wir beide Hauptmieter, aber dann musste er zum Bund und da haben wir mich rausgenommen aus dem Mietvertrag.
Muss die Wohngesellschaft sich denn nicht an die Erklärung halten, die ich denen gegeben habe? Wenn ja waum nicht?
LG Jay
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. Februar 2007 | 10:19
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... von der wohnungsgesellschaft, denke ich, ist nichts zu holen, denn vertragspartner in der sache seid ihr zwei. dass er das geld bereits ausgegeben hat, ist sein problem.
#4
Antwort vom 2. Februar 2007 | 11:18
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 907x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
268.006
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
25 Antworten