Kaution - kann Vermieter dies für Reperaturen nutzen ohne mich darüber in Kenntniss zu setzen?

1. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sonny30
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaution - kann Vermieter dies für Reperaturen nutzen ohne mich darüber in Kenntniss zu setzen?

Hallo.
Brauche mal eure Hilfe.
Bin vor 4 Wochen aus meiner alten Wohnung ausgezogen, die jetzt von meinem damaligen Vermieter bewohnt wird.
Bei der Wohnungsübergabe sind keine großen Mängel festgehalten worden und mein Vermieter hatte mir zugesagt innerhalb der nächsten Wochen einen Teil der Kaution schon vorab zurück zuzahlen. Dies ist jedoch nicht geschehen.
Wie soll ich mich nun richtig verhalten? Und kann der Vermieter die Kaution für Reperaturen nutzen ohne mich darüber in Kenntniss zu setzen?

Freue mich über eure Hilfe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Können tut er schon, ob es auh rechtens ist, ist die zweite Frage,
Der Vermieter kann auf jeden Fall einen Teil der Kaution einbehalten für evtl. NK-Nachzahlungen.

Wurde die Übergabe protokolliert und die Vereinbarung über die Kaution auch so festgehalten ??

Gruß
Michael

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#2
 Von 
Sonny30
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Übergabe wurde im Protokoll festgehalten. Das mit der Kaution hat er mir jedoch nur mündlich zugesichert.

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#3
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Grundsätzlich darf sich der Vermieter 6 Monate Zeit lassen, um eine Kaution zurückzuzahlen. Er kann bei begründetem Anlaß diesen Zeitraum sogar verlängern. - In dem von Ihnen geschilderten Fall empfehle ich Ihnen, daß Sie Ihren Vermieter anrufen, "ihm eine glaubhafte Geschichte erzählen", weshalb Sie auf die Rückzahlung der Kaution angewiesen sind (*** seine Zusage ***) und ihn bitten, die Absprache kurzfristig einzuhalten.
In den meisten Fällen gibt es mit dieser Vorgehensweise keine Probleme.

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#4
 Von 
Sonny30
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Leider klappt das nicht. Er reagiert nicht auf Telefon, nicht auf Emails und Schreiben per Einschreiben werden nicht angenommen.
Wie gehe ich damit um?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39830x hilfreich)

Dann bleibt nur die 6 Monate zu warten.

Nach 6 Monaten muss er eventuell einen Teil der Kaution auszahlen, einen angemessenen Teil kann er jedoch zurückbehalten bis die Nebenkosten abgerechnet sind.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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