Hallo!
ich bin vor drei monaten in eine neue wohnung gezogen. diese wohnung hat die gleiche verwaltung wie die alte mietwohnung.
nun habe ich die kautionsabrechnung der alten wohnung bekommen.
es wurde:
1. die mietminderung (wegen Lärm und schimmel) die ich in den letzten 5 monaten dort abgezogen hatte einbehalten. ist dies zulässig?
wahrscheinlich muss vor gericht geklärt werden ob die mietminderung berechtigt war um das geld zurück zu bekommen, oder?
2. die reparaturkosten für einen kaputten rolladen in der NEUEN wohnung abgezogen. das geht doch nicht oder?
nur weil es die gleiche verwaltung ist können sie doch nicht reparaturkosten in der neuen wohnung mit der kaution der alten wohnung verrechnen!
darüber hinaus muss doch der vermieter den rolladen bezahlen. sie behaupten er wurde mutwillig zerstört. das ist erstens blödsinn (die vermieterin ist extrem geizig und hat großen einfluss bei der verwaltung)und zweitens liegt die beweislast dafür doch beim vermieter/verwaltung oder??
vielen dank!
Kaution mit Mietminderung verrechnet
27. Juni 2004
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Frage vom 27. Juni 2004 | 17:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution mit Mietminderung verrechnet
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#1
Antwort vom 28. Juni 2004 | 09:28
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
Das siehst Du genau richtig.
Ich möchte Dich nur noch darauf hinweisen, dass die Verwaltung natürlich immer das macht, was der Vermieter will. Schließlich arbeitet sie im Auftrag des Vermieters und wird von diesem bezahlt.
Dein Ansprechpartner für Schriftverkehr und auch eine evtl. Klage in den genannten Angelegenheiten ist der Vermieter und nicht die Verwaltung, es sei denn der Vermieter hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
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