Kaution nach Auszug vom exMieter einfordern

8. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bergmonster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution nach Auszug vom exMieter einfordern

Hallo,

leider ist mir (Vermieter) ein Fehler mit dem letzten Mieter passiert. Es wurde zwar im Mietvertrag eine Kaution festgelegt, diese jedoch nicht ordnungsgemäss hinterlegt, was mir erst jetzt auffiel nachdem der Mieter schon ausgezogen ist. Der Mieter hat nämlich das Kautionssparbuch eigenständig auflösen können und ist mit dem Geld davon. Die Kaution benötige ich aber zum Ausgleich von Schäden, die der Mieter hinterlassen hat.
Frage: kann ich den Mieter nach seinem Auszug noch zum Zahlen der Kaution verklagen?

Danke und Gruss

Jens

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Nein. Der Mietvertrag besteht nicht mehr. Damit besteht auch keine vertragliche Verpflichtung des Ex-Mieters mehr, die Kaution zu zahlen.

Wenn Ihnen Schadensersatz zusteht, können Sie den noch bis 6 Monate nach Auszug geltend machen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Bergmonster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke, auch wenn`s für mich sch... ist.

ich fürchte bei schadenersatzanspruchsklagen wird`s schwer sein, diese zu beweisen, oder?

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Wenn Sie den Schaden von der Kaution abziehen wollten, hätten Sie den Schaden genau so beweisen müssen. Was das angeht, ists also die gleiche Situation.

Um was für Schäden gehts denn?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
Bergmonster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

- eine Wand musste Renoviert werden, weil von innen die Tapete schimmelte. Hab ich fotografiert. die Wand unter Tapete und styropor ist nicht befallen. Grund: mangelnde Lüftung der Wohnung

- in einem anderen Zimmer wurde ein Teil der Tapete abgerissen.

juristisch mag das schon das Gleiche sein, aber dazu müsste dann die Gegenseite klagen, oder? Das müssten sie erstmal tun. Ausserdem hab ich ja alles fotografiert.

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Die Gegenseite müsste zwar dann klagen (auf Herausgabe der Kaution), aber die Beweislage wäre im Prozess selber identisch: Sie müssten dann darlegen, warum Sie (einen Teil) der Kaution einbehalten. Und so müssen Sie halt nachweisen, warum Sie Schadensersatz geltend machen.

Gibts kein Übernahmeprotokoll?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
Bergmonster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, gibt`s leider nicht :-(

mist, alles falsch gemacht...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1149 Beiträge, 218x hilfreich)

Ist der Grund (mangelnde Lüftung) denn beweisbar angeführt, oder nur eine Aussage bzw. Vermutung seitens des VM?

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