Kaution nach Vermieterwechsel

4. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
AnnMcCat
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 21x hilfreich)
Kaution nach Vermieterwechsel

Hallo
im vergangenem Jahr hatten wir einen Vermieter wechsel. Jetzt habe ich von dem neuen Vermieter ein Schreiben bekommen, das ich die Mietkaution noch einmal bezahlen soll, weil der alte Vermieter die wegen angeblicher NK Nachzahlung einbehalten hat. Ich weis um was es geht, diese Angelegenheit war aber schon 2013 und ich habe versucht das durch einen Anwalt regeln zu lassen. Der Vermieter hat dann leider irgendwann nicht mehr reagiert.
Ich suche seit Tagen im Net nach einem Hinweis ob das so einfach geht mit der Kaution ( einbehalten und neu zahlen) wie die Vermieter sich das vorstellen. Vielleicht hat Jemand hier da Erfahrungen und kann mir einen Tipp geben. Nochmal zum Anwalt gehen ist im Moment nicht möglich.

Vielen Dank im Vorraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120264 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von AnnMcCat):
ich habe versucht das durch einen Anwalt regeln zu lassen

Und?



Zitat (von AnnMcCat):
Jetzt habe ich von dem neuen Vermieter ein Schreiben bekommen, das ich die Mietkaution noch einmal bezahlen soll

Dann zurückschreiben, er möge bitte einmal einen detaillierten Auszug des Kautionskontos vorlegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AnnMcCat
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AnnMcCat):
ich habe versucht das durch einen Anwalt regeln zu lassen

Und?

Hatte ich geschrieben ;) Der Vermieter hat einfach nicht mehr reagiert auf die Schreiben vom Anwalt.



2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Wenn die NK-Nachzahlung bestritten wurde, darf nicht aufgerechnet werden. Soll der Anwalt dem neuen Vermieter gerne mitteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von AnnMcCat):
Hallo
im vergangenem Jahr hatten wir einen Vermieter wechsel. Jetzt habe ich von dem neuen Vermieter ein Schreiben bekommen, das ich die Mietkaution noch einmal bezahlen soll, weil der alte Vermieter die wegen angeblicher NK Nachzahlung einbehalten hat.


Zurückschreiben, dass ein solcher Einbehalt weder bekannt noch rechtlich abgesichert sei und eine nochmalige Zahlung der Kaution nicht erwogen wird.

Forderungen aus 2013 sind verjährt.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

das ist allein das Problem des neuen Vermieters.
Der neue schuldet dem Mieter die Kaution, ob er sie vom alten VM bekommt oder nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AnnMcCat
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo....ich danke Allen hier für eure Ratschläge ! Rein vom Empfinden her sehe ich das auch so. Nun warten wir mal ab was vom Vermieter kommt.!

1x Hilfreiche Antwort

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