Hallo zusammen,
ich warte nun seit der Wohnungsübergabe mit meinem Verwalter Ende Oktober 2019 auf meine Kautionsrückzahlung. Es wurde damals nichts beanstandet. Seit April versuche ich den Verwalter telefonisch zu erreichen, nach X Versuchen hat er mir dann bereits zweimal versprochen, mir umgehend die Kaution zurückzuüberweisen. Nun ist seit weiteren 2 Monaten nichts geschehen, sodass ich ein Schreiben mit 2-Wochen-Frist per Einschreiben an den Vermieter gesendet habe, welches auch entgegengenommen wurde. Gestern war Frist, aber noch immer keine Kaution da.
Wie gehe ich nun weiter vor? An wen wende ich mich am besten? Und gehe ich dabei irgendwelche Risiken ein?
Vielen Dank schonmal!
Kaution nach über 9 Monaten nicht zurück
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Dann würde ich jetzt einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.
ZitatGestern war Frist, aber noch immer keine Kaution da. :
Wie gehe ich nun weiter vor? An wen wende ich mich am besten? Und gehe ich dabei irgendwelche Risiken ein?
Warte doch noch 2-3 Tage, sollte dann keine Kaution überwiesen worden sein, Mahnbescheid stellen, Schuldner ist Dein Vertragspartner, der Vermieter.
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Zitat:ZitatGestern war Frist, aber noch immer keine Kaution da. :
Wie gehe ich nun weiter vor? An wen wende ich mich am besten? Und gehe ich dabei irgendwelche Risiken ein?
Warte doch noch 2-3 Tage, sollte dann keine Kaution überwiesen worden sein, Mahnbescheid stellen, Schuldner ist Dein Vertragspartner, der Vermieter.
Durch warten bekommt man allerdings keine Antwort auf die Frage, die für die Erfolgsaussichten vom zentraler Bedeutung ist: Ist die Kaution denn überhaupt fällig?
Zeitablauf allein liefert keine Antwort auf diese Frage.
Hast du außer schlauen Sprüchen auch noch konstruktive Beiträge? Der Teilnehmer wäre bestimmt begierig zu erfahren, wie er herausbekommen kann, ob die Kaution fällig ist.ZitatDurch warten bekommt man allerdings keine Antwort auf die Frage, die für die Erfolgsaussichten vom zentraler Bedeutung ist: Ist die Kaution denn überhaupt fällig? :
Zeitablauf allein liefert keine Antwort auf diese Frage.
Gab es denn schon eine Abrechnung der Betriebskosten/Heizungskosten?
Könnte es noch Nachzahlungen wegen einer Betriebskosten/Heizungskostenabrechnung geben ?
Von wann bis wann sind die jährlichen Abrechnungsperioden ?
1.1. - 31-12. oder 1.7. - 30.6. oder 1.10. -30.9. oder ???
Wenn die Abrechnungsperiode 1. 7.- 30.6. ist, wäre die letzte Abrechung vom 1.7. 2019 - 30.6.2020.
Abgerechnet werden muss dann bis spätestens 1 Jahr nach Ende der letzen Abrechnung, also spätestens bis zum 30.6.2021 !!
Nachzahlungen könnten mit der Kaution verrechnet werden.
-- Editiert von Spezi-2 am 09.08.2020 21:17
ZitatDurch warten bekommt man allerdings keine Antwort auf die Frage, die für die Erfolgsaussichten vom zentraler Bedeutung ist: Ist die Kaution denn überhaupt fällig? :
Mein Hinweis auf "warten" bezog sich auf die evtl. Überweisung der Kaution durch den VM. Wäre ja nicht verkehrt in dieser Hinsicht sicher zu gehen, dass tatsächlich keine Überweisung erfolgte.
Seit Auszug des Mieters sind nun 9 Monate verstrichen, der Verwalter versprach die Kaution umgehend zu überweisen, da es keine Beanstandungen bei Übergabe der Wohnung gab. Selbst wenn die NK-Abrechnung noch aussteht, kann der Vermieter nicht die gesamte Kaution zurückhalten, sondern nur einen angemessenen Teil.
Zitatich warte nun seit der Wohnungsübergabe mit meinem Verwalter Ende Oktober 2019 auf meine Kautionsrückzahlung. Es wurde damals nichts beanstandet. Seit April versuche ich den Verwalter telefonisch zu erreichen, nach X Versuchen hat er mir dann bereits zweimal versprochen, mir umgehend die Kaution zurückzuüberweisen. :
Der Vermieter muss die Kaution unmittelbar nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzahlen.
Wenn keine Beanstandungen vorlagen muss er prinzipiell die Kaution auch in voller Höhe zurückzahlen.
Solange die Nebenkosten noch nicht final abgerechnet sind darf er eine mutmaßliche Nebenkostennachzahlung von der Kautionsrückzahlung abziehen. Der Rest der Kaution wird der dann mir der finalen Nebenkostenabrechnung aufgerechnet.
Da sie letztes Jahr ausgezogen sind und falls das Abrechnungsjahr das Kalenderjahr ist hat der Vermieter noch bis Ende 2020 Zeit um die finale Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Da nun mehrere Forderungsfristen verstrichen sind, fordern sie die Kaution (abzüglich einer mutmaßliche Nebenkostennachzahlung) nun per Mahnbescheid ein, alternativ kann auch direkt an Anwalt zur zivilrechtlichen Forderungseintreibung beauftragt werden.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Dann werde ich jetzt im nächsten Schritt einen Mahnbescheid beantragen. Ich habe den Verwalter mehrmals gefragt, ob es Gründe für die Zurückhaltung gibt, mir wurde aber - wenn ich ihn denn mal erreicht habe - immer nur gesagt, dass er "so viel zu tun" habe und er es "heute noch überweisen" wolle. Es liegt also meines Erachtens kein plausibler (genannter) Grund vor. Und selbst wenn eine Abrechnung noch nicht erfolgt ist (das geschieht meines Wissens immer im Mai), müsste er ja zumindest einen Großteil schon zurücküberweisen können.
Und jetzt?
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