Welche rechtlichen Konsequenzen kann ein Mieter ziehen, wenn der Vermieter die Kaution über 3 Jahre nicht angelegt hat und nun nach Auszug die Rückzahlung unberechtigt verweigert?
Kaution nicht angelegt und Rückzahlung unberechtigt verweigert?
Fragen zur Miete?
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Der Mieter kann auf Rückzahlung der Kaution klagen (ggf. zuvor Mahnbescheid) und kann auch die gesetzlich vorgeschriebene Verzinsung verlangen.
Allzuviel wird das aber heutzutage auch nicht sein (Sparbücher mit gesetzlicher Kündigungsfrist bringen teilweise nur noch 0,5 % p.a.).
Unser Vermieter hat uns eine zusätzliche Vereinbarung zum Mietvertrag zur Unterschrift gegeben, in der geregelt ist, dass die Kaution nicht verzinst wird. Ist dies überhaupt zulässig? Was passiert, wenn wir diesen unterschreiben? Gilt diese Regelung oder kann man dagegen angehen?
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Eine solche Vereinbarung wäre unzulässig und damit unwirksam, siehe § 551 BGB
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