Kaution nicht angelegt und Rückzahlung unberechtigt verweigert?

31. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lorenz33
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 6x hilfreich)
Kaution nicht angelegt und Rückzahlung unberechtigt verweigert?

Welche rechtlichen Konsequenzen kann ein Mieter ziehen, wenn der Vermieter die Kaution über 3 Jahre nicht angelegt hat und nun nach Auszug die Rückzahlung unberechtigt verweigert?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 339x hilfreich)

Der Mieter kann auf Rückzahlung der Kaution klagen (ggf. zuvor Mahnbescheid) und kann auch die gesetzlich vorgeschriebene Verzinsung verlangen.

Allzuviel wird das aber heutzutage auch nicht sein (Sparbücher mit gesetzlicher Kündigungsfrist bringen teilweise nur noch 0,5 % p.a.).

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#2
 Von 
Podde
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Unser Vermieter hat uns eine zusätzliche Vereinbarung zum Mietvertrag zur Unterschrift gegeben, in der geregelt ist, dass die Kaution nicht verzinst wird. Ist dies überhaupt zulässig? Was passiert, wenn wir diesen unterschreiben? Gilt diese Regelung oder kann man dagegen angehen?

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#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 76x hilfreich)

Eine solche Vereinbarung wäre unzulässig und damit unwirksam, siehe § 551 BGB .

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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