Hallo,
wir haben das folgendes Problem mit der Rückzahlung der Kaution:
Am Tag der Wohnungsübergabe wurde ein Übergabeprotokoll gemacht und von beiden Parteien unterschrieben. Zehn Tage nach der Übergabe der Wohnung meldete sich der Vermieter erneut bei uns. Er entdeckte einen kleinen Schaden (am Rand, 1x1 cm) am Badezimmerspiegel und bat uns, einen neuen Spiegel zu kaufen bzw. anzubringen. Es ist noch nicht klar, ob der Schaden vor oder nach der Übergabe der Wohnung entstanden ist. Im Protokoll steht, dass die versteckten Mängel, die bei der Übergabe nicht sichtbar sind, von Vermieter spätestens innerhalb 10 Tage nach Abnahme dem Mieter mitgeteilt werden müssen. Die Wohnung am Tag der Übergabe wurde detaliert angeschaut.
Er hat beschlossen, fast 300 Euro der Kaution für diesen Schaden einzubehalten. Die restliche Summe bis zur Nachzahlung der Nebenkosten wurde an uns ausbezahlt.
Mit dieser Entscheidung waren wir nicht einverstanden und haben dem Vermieter eine schriftliche Rückmeldung zukommen lassen, in der wir die Rückzahlung von 300 Euro forderten. Allerdings erhielten wir auch nach etwa fünf Monaten keine Antwort von ihm. Daraufhin leiteten wir ein Mahnverfahren ein, dem der Vermieter jedoch vollständig widersprach, ohne eine Begründung zu liefern.
Der nächste Schritt ist nun das Streitverfahren. Dabei sind uns folgende Punkte unklar:
1. Sollte der Vermieter nachweisen können, dass der Schaden von uns verursacht wurde, wird das Übergabeprotokoll in diesem Punkt hinfällig? Müssen wir dann sowohl die Kosten für die Schadensbeseitigung als auch die gesamten Rechtskosten tragen?
2. Falls der Vermieter zwar nachweisen kann, dass der Schaden von uns verursacht wurde, die geforderte Summe jedoch als unangemessen hoch eingestuft wird, müssen wir in diesem Fall die reduzierte Summe zahlen und zusätzlich die Hälfte der Rechtskosten übernehmen?
Aus unserer Sicht scheint diese Situation fast immer zugunsten des Vermieters auszugehen. Konkret bedeutet das: Der Vermieter widerspricht im Mahnverfahren zunächst der gesamten Summe, ohne uns eine Begründung zu geben (darf er schon). Anschließend wird das Streitverfahren eröffnet, und selbst wenn nur eine reduzierte Summe durchgesetzt wird, bleiben wir auf einem Teil der Rechtskosten sitzen. Der Vermieter behält das Geld ein und spekuliert darauf, dass das Risiko eines Streitverfahrens für den Mieter zu hoch erscheint.
Liege ich mit dieser Einschätzung falsch?
Kaution nicht komplett ausgezahlt
Zitat :1. Sollte der Vermieter nachweisen können, dass der Schaden von uns verursacht wurde,
Ist es denn so?
Zitat :wird das Übergabeprotokoll in diesem Punkt hinfällig?
Kommt darauf an, was in einem evtl. Verfahren herausgearbeitet wird.
Dasselbe gilt für die Folgefrage.
Habt ihr denn den Schaden verursacht? Wenn ja, dann meldet ihn doch der Haftpflichtversicherung, wozu Ärger aufladen?
300 € für einen einfachen Spiegel erscheint etwas hoch, aber nach oben sind ja nie Grenzen. Ich würde für 300 € jetzt keinen Zores machen, wenn ich den Schaden verursacht habe. Und ja, wenn ihr ein evtl. Verfahren verliert, dann bleibt ihr auf allen Kosten hängen, wenn ihr teilweise verliert auf den Teilkosten.
Wobei für mich absolut fraglich ist, ob man sich im Falle eines gerissenen Spiegels überhaupt auf „versteckten Mangel" beziehen kann.
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Wo ist denn ein Spiegel gerissen?Zitat :ob man sich im Falle eines gerissenen Spiegels
Aus…
habe ich jetzt „vorne" abgeleitet.Zitat:Er entdeckte einen kleinen Schaden (am Rand, 1x1 cm) am Badezimmerspiegel
Und wenn dem so war, darf man voraussetzen, dass der Schaden hätte erkannt werden müssen.
Ich sehe in diesem Falle keine Ansprüche zugunsten des Vermieters.
Aber warten wir mal ab, wie die Frage nach dem „Wo" beantwortet wird.
-- Editiert von User am 24. Januar 2025 17:27
Vielleicht mal LESEN? Oben?Zitat :Aber warten wir mal ab, wie die Frage nach dem „Wo" beantwortet wird.
Also am Rand und ziemlich klein.Zitat :Er entdeckte einen kleinen Schaden (am Rand, 1x1 cm) am Badezimmerspiegel
Jetzt wiederholst du, was wir wissen.
Es geht aber um das, was wir nicht wissen - nämlich die Frage, ob vorne oder hinten.
Vorne = sichtbar = kein Anspruch*
Hinten = nicht sichtbar = versteckter Mangel = Prüfung, ob Vereinbarung zu versteckten Mängeln gültig = ggf. Anspruch, wenn Verschulden des Mieters nachweisbar
Oder mit „Rand" ist „Seite" gemeint, das halte ich aber für unwahrscheinlich.
*: der Vermieter muss nachweisen, dass der Schaden durch den Mieter verursacht wurde. Da er dem Mieter im Protokoll bestätigt hat, dass kein Schaden vorliegt, ist dieser Nachweis nicht möglich.
Die Beschädigung befindet sich laut Foto des Vermieters an der Vorderseite. Unserer Meinung nach ist sie während der Reinigung des Badezimmers durch den Vermieter entstanden, da er mit unserem Verständnis von "besenreiner Reinigung" nicht einverstanden war.
Er hat diesen Schaden erst 10 Tage nach der Wohnungsübergabe "entdeckt" und verlangt nun von uns, einen günstigen, 10 Jahre alten Badezimmerspiegel durch einen neuen zu ersetzen.
Wir empfinden es als ungerecht, dass jemand die Kaution einbehält und darauf spekuliert, dass die Mieter den Aufwand eines Streitverfahrens scheuen. Natürlich sind 300 Euro keine riesige Summe, aber wir haben auch kein Geld zu verschenken.
Zitat:Wir empfinden es als ungerecht, dass jemand die Kaution einbehält und darauf spekuliert
Das empfinde ich auch so.
Selbst, wenn Sie Schuld hätten, wäre der Spiegel im Zeitwert zu ersetzen und kein neues, teureres Modell.
Wie gesagt, der Vermieter hat Ihnen bestätigt, dass es keinen Schaden gibt. Dann kann er sich nicht 10 Tage später unentschieden..
Ich denke, genau das ist der springende Punkt. Der Vermieter meldet sich nicht und besteht darauf, 300 Euro einzubehalten. Sollte das Gericht aus irgendeinem Grund den Betrag, den wir am Ende zahlen müssen, reduzieren (zum Beispiel aufgrund des Zeitwerts), bleiben wir trotzdem auf der Hälfte der Rechtskosten sitzen. Im Ergebnis hätten weder wir noch der Vermieter das Verfahren wirklich gewonnen. Oder sehe ich das falsch? Wie wird das Übergabeprotokoll aus Sicht des Gerichts beurteilt?
Du siehst das schon richtig, ob und wie das Übergabeprotokoll überhaupt vor Gericht verwertbar ist bliebe abzuwarten.
Warum meldet ihr den angeblichen Schaden nicht der Haftpflicht?
Parallel dazu würde ich den VM bitten eine Kopie der seinerzeitigen Spiegelrechnung, sowie ein Foto des Schadens zur Verfügung zu stellen, da dein Anwalt dies zur Prüfung eventueller Ansprüche benötigt. Und dann mal abwarten was passiert.
-- Editiert von User am 24. Januar 2025 21:05
Zitat :bleiben wir trotzdem auf der Hälfte der Rechtskosten sitzen.
Nein. Angenommen, ihr müsstet 25€ zahlen (der Zeitwert von so einem Ding dürfte nicht wesentlich höher sein), dann müsst ihr 25/300 = 8,33333333333% der Kosten zahlen. Und das auch nur, wenn ihr verliert. Der Rest bleibt am Vermieter hängen.
So wie ich es verstehe, würden wir im Falle eines Streitverfahrens, bei dem wir lediglich einen Teilbetrag (Zeitwert) an den Vermieter zahlen müssen, die Gerichtskosten zur Hälfte tragen, oder?
In diesem Szenario hätte weder wir noch der Vermieter vollständig "gewonnen", weshalb die Gerichtskosten zwischen beiden Parteien 50/50 aufgeteilt werden würden.
Zitat :So wie ich es verstehe, würden wir im Falle eines Streitverfahrens, bei dem wir lediglich einen Teilbetrag (Zeitwert) an den Vermieter zahlen müssen, die Gerichtskosten zur Hälfte tragen, oder?
In diesem Szenario hätte weder wir noch der Vermieter vollständig "gewonnen", weshalb die Gerichtskosten zwischen beiden Parteien 50/50 aufgeteilt werden würden.
Nein. Es geht anteilig nach Prozentsatz des gewonnenen / verlorenen Verfahrensteils.
Nur weil jemand nicht alles bekommt / nicht alles verliert, müssen die Parteien dann nicht 50/50 zahlen.
Wie bereits gesagt, wenn ihr, bei einer Forderung von 300€ nur 25€ (was durchaus ein realistischer Betrag wäre, selbst FALLS ihr verlieren würdet) zahlen müsstet, dann würdet ihr von den Anwalts- und Gerichtskosten auch nur 8,33333333333... % zahlen müssen.
Wenn der Vermieter zusätzlich noch 5.000 Euro für seinen Anwalt auf die Kosten aufschlägt und wir davon 8,3333 % übernehmen müssen, wird es definitiv günstiger für uns das Geld dem Vermieter zu lassen. Ich verstehe einfach nicht, warum der Vermieter die gesamte Summe im Mahnverfahren anfechten kann und wir am Ende, selbst wenn wir nur einen Teilbetrag zahlen müssen, trotzdem einen Teil der Gerichtskosten tragen sollen. Gerade die Gerichtskosten bereiten mir Sorgen – der Rest liegt ja ohnehin schon in den Taschen des Vermieters.
Zitat :Wenn der Vermieter zusätzlich noch 5.000 Euro für seinen Anwalt auf die Kosten aufschlägt
Das ist nicht möglich, wir sind bei einem Streitwert von 300 €.
Schreib den VM doch erst mal an und fordere die Originalrechnung und das Foto.
Das Foto liegt bereits vor (es gibt nur eine kleine Beschädigung am Rand, aber der Spiegel lässt sich ganz normal nutzen) und ich glaube, die Originalrechnung ist nicht mehr vorhanden. Daher wurde eine Rechnung von einer Fachfirma beigefügt. Der beschädigte Spiegel ist ein günstiger Spiegel, der auf keinen Fall 300 Euro wert ist.
Zitat :Wenn der Vermieter zusätzlich noch 5.000 Euro für seinen Anwalt auf die Kosten aufschlägt
Wenn es nur um 300 EUR geht, dürfte der Gegnerische Anwalt um die 170 EUR plus eventuell Reisekosten etc. berechnen.
Zitat :Ich verstehe einfach nicht, warum der Vermieter die gesamte Summe im Mahnverfahren anfechten kann
Weil das Gesetz es so vorsieht, das er den Betrag der eingeklagt wird anfechten darf.
Zitat :und wir am Ende, selbst wenn wir nur einen Teilbetrag zahlen müssen, trotzdem einen Teil der Gerichtskosten tragen sollen
In DE gilt die Regel "der Verlierer zahlt". Verliert ihr nur 10%, zahlt ihr auch nur 10%.
In anderen Ländern zahlt der Kläger alles oder z.B. 50%. Und da darf der Anwalt des Vermieters dann auch mal 5000 EUR aufrufen für so einen Fall.
Gut, man könnte sagen, selbst wenn wir alles verlieren (was meiner Meinung nach eher unwahrscheinlich ist), müssen wir mit diesen 300 Euro rechnen, dazu kommen etwa 170 Euro für den Anwalt (den wir vor dem Amtsgericht nicht benötigen) und vermutlich noch etwa 200 Euro für die Gerichtskosten. Das Risiko erscheint mir insgesamt eher akzeptabel.
Meine Güte!
Es geht um 506,21€ Anwalts- und Gerichtskosten in Summe!
Kommt bloß nicht auf die Idee, ohne Anwalt zu klagen, das geht offensichtlich in die Hose!
Zahlt dem Vermieter 25€ ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (Betreff in der Überweisung sowas in der Art von "Schadenersatz Spiegel zum Zeitwert, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht") und klagt die offenen 300€ ein.
Da er dann mit einer Wahrscheinlichkeit weit über 90% komplett verliert und selbst in den 10% ihr nur ca. 10€ (von 300€) draufzahlen müsstet, habt ihr voraussichtlich keine 20€ Prozesskostenrisiko. Und zwar mit eigenem Anwalt!
Vor Beauftragung des Anwalts aber selber mahnen! Mit Fristsetzung. Keine Bitten, sonden fordern.
Ein Mahnverfahren wurde eingeleitet, und der Vermieter hat die vollständige Summe wiedersprochen. Daraufhin haben wir deutlich gemacht, dass wir bereit sind, 50 Euro zu zahlen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, obwohl wir der Ansicht sind, dass die Beschädigung nicht von uns verursacht wurde (keine Anerkennung). Leider haben wir erneut keine Rückmeldung erhalten.
-- Editiert von User am 26. Januar 2025 23:52
Zitat :Ein Mahnverfahren wurde eingeleitet, und der Vermieter hat die vollständige Summe wiedersprochen. Daraufhin haben wir deutlich gemacht, dass wir bereit sind, 50 Euro zu zahlen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, obwohl wir der Ansicht sind, dass die Beschädigung nicht von uns verursacht wurde (keine Anerkennung). Leider haben wir erneut keine Rückmeldung erhalten.
Na dann, 50€ zahlen und strittiges Verfahren betreiben.
Zitat :den wir vor dem Amtsgericht nicht benötigen
Man hat also fundierte Kenntnisse im Bereich der Prozessführung und in der Prozesstaktik?
Ansonsten wird man schon für das verfassen der Klageschrift einen Anwalt benötigen ...
Zitat :Ansonsten wird man schon für das verfassen der Klageschrift einen Anwalt benötigen ...
Dem kann man nur zustimmen, schon wenn ich auf die Argumentation hier im Forum sehe, dann wird mir wuschig.
Viel Erfolg.
Zitat :Na dann, 50€ zahlen und strittiges Verfahren betreiben.
Ich sollte mich eventuell korrigieren. Der Schachzug mit dem Mahnverfahren war eventuell unklug. Auf diesen Kosten bleibt ihr wohl zum Teil sitzen. Ihr könnt jetzt aber den Streitwert mit 250€ beziffern (und an den Vermieter nichts mehr überweisen) und die Klage einreichen lassen. Selber machen ist offensichtlich aussichtslos. Allerdings muss sich erst ein Anwalt finden, der ein Mandat mit einem so niedrigen Streitwert auch annimmt.
Verzug liegt nach dem Mahnbescheid auf jeden Fall vor.
Zitat :Verzug liegt nach dem Mahnbescheid auf jeden Fall vor.
Nö.
Zitat :Zitat (von 3,141592653):
Verzug liegt nach dem Mahnbescheid auf jeden Fall vor.
Nö.
Nicht generell (Mahnbescheid ist keine Mahnung), aber es lag ja schon vor dem Mahnbescheid Verzug vor.
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