Kaution nicht vollständig zurückbezahlt bei Versicherungsfall

8. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
PaulS123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kaution nicht vollständig zurückbezahlt bei Versicherungsfall

Hallo zusammen,

in meiner alten Wohnung wurde der Parkettboden durch ein Reinigungsunternehmen beschädigt.

Ich habe einen Handwerker einbestellt, der zur Behebung des Schadens das Abschleifen und Versiegeln des Parketts vorschlägt. Die Kosten belaufen sich laut Kostenvoranschlag auf 1000€.
Ein von der Versicherung hinzugezogener Gutachter hält die Art der Behebung und die Kosten für angemessen, jedoch rechnet er den Zeitwert des Bodens ein und ermittelt einen Schadensersatz durch die Versicherung in Höhe von 500€. Dieser Betrag wurde mir durch die Versicherung überwiesen.
Nach Auszug aus der Wohnung hat mein Vermieter eine eigenen Kostenvoranschlag durch einen Handwerker erstellen lassen (Höhe ebenfalls ca. 1000€) und dies von meiner Kaution einbehalten. Diese wurde mir dann 9 Monate nach meinem Auszug zurück überwiesen.

Somit habe ich quasi 500€ drauf bezahlt.


Ich würde mich über Eure Einschätzung zu folgenden Punkten freuen:

1. Ist es korrekt, dass die Versicherung den Zeitwert des Bodens einkalkuliert? Schließlich soll ja kein neuer Boden gekauft werden, sondern der bestehende lediglich repariert werden.
2. Hat mein ehemaliger Vermieter nach 9 Monaten überhaupt noch das Recht, Geld einzubehalten? Ich habe gelesen, dass dies nach 6 Monaten nicht mehr der Fall ist. Verlängert sich dies, da der Vermieter einen Kostenvoranschlag erstellen musste.
3. In Hinblick auf die Beschädigung ist ja eigentlich mein Vermieter der Geschädigte und das Reinigungsunternehmen der Verursacher. Welche Rolle spiele ich dabei eigentlich und kann ich meinem ehemaligen Vermieter sagen, dass er etwaige Ansprüche, die über die von der Versicherung bezahlten Summe gehen, bitte mit dem Reinigungsunternehmen zu klären hat?


Vielen Dank im voraus
Paul

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das alles ist jetzt wie lange her? Seitens der Versicherung meine ich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Wer hat das Reinigungsunternehmen beauftragt? Und wofür wurde es beauftragt?



Zitat (von PaulS123):
Ich habe gelesen, dass dies nach 6 Monaten nicht mehr der Fall ist.

Da hat man falsch gelesen.

Unter bestimmten Umständen kann der Vermieter die Verjährung unterbrechen, die nach 6 Monaten normalerweise eintritt.

Hat er über die Kaution schon ordnungsgemäß abgerechnet?
Wurde über den Betrag verhandelt.



Zitat (von PaulS123):
Ein von der Versicherung hinzugezogener Gutachter hält die Art der Behebung und die Kosten für angemessen, jedoch rechnet er den Zeitwert des Bodens ein und ermittelt einen Schadensersatz durch die Versicherung in Höhe von 500€.

Hat man das Gutachten noch?

Denn genau das dürfte der Vermieter sich auch zurechnen lassen, den Zeitwert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PaulS123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Das alles ist jetzt wie lange her? Seitens der Versicherung meine ich.


Danke für die Nachricht... Der Schaden wurde seitens der Versicherung am 02.11. bezahlt. Ich bin am 15.01.2018 aus der Wohnung ausgezogen, danach hat dann der Vermieter sich nochmal selbst ein Angebot einholen lassen und die Kaution eben um den vollen Betrag gekürzt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PaulS123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Nachricht...

Zitat (von Harry van Sell):
Wer hat das Reinigungsunternehmen beauftragt? Und wofür wurde es beauftragt?


Das Reinigungsunternehmen wurde von mir zum "normalen Putzen der Wohnung" beauftragt. Ich weiß nicht, ob man hier Namen nennen darf, aber es handelt sich um eine dieser Onlineplattformen, die dann Reinigungskräfte vermitteln.

Zitat (von Harry van Sell):
Hat er über die Kaution schon ordnungsgemäß abgerechnet?

Die Kaution wurde jetzt ordnungsgemäß abgerechnet, ich habe am Samstag den entsprechenden Brief bekommen.

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man das Gutachten noch?

Ja, das habe ich noch.

Zitat (von Harry van Sell):
Denn genau das dürfte der Vermieter sich auch zurechnen lassen, den Zeitwert.

Gibt es hierzu irgendein Gesetzt , Urteil oder Paragraph auf den ich mich beziehen könnte?







1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von PaulS123):
Das Reinigungsunternehmen wurde von mir zum "normalen Putzen der Wohnung" beauftragt.


Hm, haben die keine Haftpflichtversicherung ?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Hm, haben die keine Haftpflichtversicherung ?


Nun ja, versicherungstechnisch ist das Ding abgehandelt worden und da ist mE auch der Zug schon abgefahren, obwohl ich mir nicht sicher bin, dass der Abzug "neu für alt" der Versicherung rechtens war, da ja nix ausgetauscht, sondern lediglich abgeschliffen und neu versiegelt wurde.

Allerdings wenn HvS recht hat mit:

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von PaulS123):
Ein von der Versicherung hinzugezogener Gutachter hält die Art der Behebung und die Kosten für angemessen, jedoch rechnet er den Zeitwert des Bodens ein und ermittelt einen Schadensersatz durch die Versicherung in Höhe von 500€.


Hat man das Gutachten noch?

Denn genau das dürfte der Vermieter sich auch zurechnen lassen, den Zeitwert.


Sollte man dies auch genauso dem VM mitteilen. Anschreiben an den VM, das Gutachten beiliegen und auffordern den Rest der Kauton auszuzahlen bis zum .... Schreiben nachweisbar zustellen lassen (Boten, Einwurf-Einschreiben etc.)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Die Zeitwertberücksichtigung ist formal richtig, denn die neue Versiegelung ist derzeit wertiger als es die alte, schon abgenutzte war. Gegenzurechnen ist allerdings der Minderwert, der durch das Abschleifen entstanden ist.
Es wird ja nicht nur die alte Lackschicht entfernt, es muss - wenn es richtig gemacht wird - auch ein Teil des Grundmaterials entfernt werden.

Stellt sich daher nur die Frage, ob ein Abzug von 500 € wegen des neu für alt-Vorteils gerechtfertigt ist. Das kann man aus der Ferne und ohne die Größe und das verbaute Material (Vollparket oder aufgeleimt) aber nicht wirklich beurteilen.
Der Wert im Gutachten kann richtig sein, aber auch völlig daneben.

Was sagt denn der Ex-Vermieter zu dem Abzug? Ihn unabhängig von der Höhe garnicht anzuerkennen wäre nicht besonders helle.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Aber müsste dann bei einem evtl. Rechtsstreit die Versicherung nochmal einspringen ?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Aber müsste dann bei einem evtl. Rechtsstreit die Versicherung nochmal einspringen ?


Bei einem Rechtstreit müsste man die Versicherung mit ins Boot holen, mE hier "Streitverkündung".

1x Hilfreiche Antwort

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