Derzeit habe ich Problem mit dem Vermieter.
Mein Vertrag ist bis zum Ende März abgelaufen.
Der Vermieter hat mir gesagt, dass ich einen Nachmieter suchen muss, obwohl ich am Ende März ausziehe. Und beim Auszug der Wohnung muss ich folgende Unterlagen anbieten.
Passfoto, Reisepass, Visum, Mietvertrag aus der Hausverwaltung, Neuer Mietvertrag, Auszug Bescheinigung, Quittungen für alle Monate, Terminbescheinigung.
Ich denke, was der Vermieter beim Auszug verlangt, ist nicht richtig oder nicht gerecht.
Der Grund dafür ist, wenn der Mietvertrag zum Ende läuft, man muss auch keinen Nachmieter suchen oder?
Was ich ungerecht finde, dass ich alle Quittungen für ein Jahr dem Vermieter zurückgeben muss.
Der Vermieter verlangt, dass die Miete zwingend bar bezahlt wird. Deswegen zahle ich immer bar und der Vermieter gibt mir die Quittungen. Aber wenn ich beim Auszug alle Quittungen an den Vermieter zurückgebe, dann ist es für mich sehr unsicher.
Heute habe ich diese Situation mit meiner Vormieter diskutiert. Und sie hat mir Bescheid gegeben, dass dieser Vermieter keine Kaution zurückzahlt. Und habe ich auch dieses Problem mit einigen Nachbarn diskutiert, einer hat mir gesagt, es gibt eine Mieterin, die einen Rechtsanwalt schon bestellt, aber das Problem ist, unser Vermieter ist eigentlich nicht Vermieter und der ,, richtiger Vermieter " ist in Syrien.
Jetzt weiß ich schon, dass Kautionzahlung unmöglich ist.
Aber ich weiß nicht, was ich machen soll. Soll ich Nachmieter suchen oder ziehe ich einfach aus oder soll ich die Quittungen an den Vermieter geben ? darüber habe ich leider gar keine Ahnung.
Es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie mir einige Vorschläge geben könnten.
Kaution nicht zurückzahlen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatMein Vertrag ist bis zum Ende März abgelaufen. :
Ist abgelaufen oder wird ablaufen? Warum? Selber gekündigt oder zeitlich befristet?
ZitatDer Grund dafür ist, wenn der Mietvertrag zum Ende läuft, man muss auch keinen Nachmieter suchen oder? :
So ist es.
ZitatWas ich ungerecht finde, dass ich alle Quittungen für ein Jahr dem Vermieter zurückgeben muss. :
Auf gar keinen Fall!!
ZitatHeute habe ich diese Situation mit meiner Vormieter diskutiert. Und sie hat mir Bescheid gegeben, dass dieser Vermieter keine Kaution zurückzahlt. :
Den Vermieter schriftlich (echter Brief mit Zugangsnachweis) auffordern nachzuweisen, dass und wie die Kaution angelegt wurde. Frist setzen.
ZitatSoll ich Nachmieter suchen oder ziehe ich einfach aus :
Keinen Nachmieter suchen, und am Ende der Mietzeit ausziehen.
Ich kann Altes Haus nur vollumfänglich beipflichten!
Was der Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigter da will, das ist nicht rechtens!
Die Mietkaution darf der Mieter zwar eigentlich nicht "abwohnen".
Aber in dieser Situation rate ich auch dringend dazu, den Vermieter aufzufordern die gesetzeskonforme Anlage der geleisteten Mietkaution nachzuweisen.
https://deutschesmietrecht.de/kaution/63-kaution-anlage.html
Am besten bereits in dem Schreiben mitteilen, dass der Mieter von seinem Zurückbehaltungsrecht an der Miete Gebrauch machen wird, sofern die Kaution nicht gesetzeskonform angelegt ist und der entsprechende Nachweis nicht bis .... (Frist 14 Tage) dem Mieter vorgelegt wird.
"Vermieter" ist derjenige der im Mietvertrag als Vermieter genannt wird.
Das muss nicht der Eigentümer des Objektes sein.
Der Vermieter kann auch wieder einen Bevollmächtigten benennen.
Die Vormieterin müsste ihren Kautionsrückzahlungsanspruch also beim Vermieter, der in Syrien sitzt, einklagen? Das dürfte ziemlich aussichtslos sein ...
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