Kaution obwohl schon gekündigt?!?

6. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
tanjamarkus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution obwohl schon gekündigt?!?

Hallo!
im dezember 2006 habe ich und 3 weitere personen den mietvertrag für eine doppelhaushälfte unterschrieben die als wg genutzt wird. in diesem vertrag wurde vereinbart das wir bis zum 15. August 2007 eine kaution von 2 monatsmieten zahlen müssen. wegen einigen dummen umständen musste einer raus aus dem haus. da wir uns die miete zu dritt nicht mehr leisten können haben wir zum 01. Juli gekündigt und werden ende oktober ausziehen. ich und eine weitere person haben unseren teil der kaution schon bezahlt, jetzt will die 3. person nicht zahlen, und die untermieterin die wir noch bei uns haben auch nicht.... was passiert mit der schon eingezahlten kaution, kann die vermieterin sie einbehalten und wenn sie rechtliche schritte einleitet bin ich dann auch betroffen obwohl ich die kaution schon bezahlt habe? (habe ja im vertrag für 2 monatsmieten kaution unterschrieben)?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Hallo Tanjamarkus,
die Kaution kann die Vermieterin sowieso nur einbehalten, wenn ihr a) keine Miete mehr zahlen würdet oder b) Schäden in der Wohnung/Haus entstanden sind, deren Beseitigung ihr übernehmen müsstet.
Sollte das alles nicht vorliegen, bekommt ihr die Kaution wieder zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tanjamarkus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

gut, wenigstens etwas!
sie will mit einem rechtsanwalt drohen weil ja nur ein teil der kaution gezahlt worden ist. kann sie mich auch anzeigen das ich ja den vertrag mit unterschrieben hab?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Aber die Kaution muß natürlich nach wie vor erst einmal voll eingezahlt werden. Und als Gesamtschuldner haftest Du auch für den Rest.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tanjamarkus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

hab ich mir schon gedacht
:augenroll:
ich hoffe das ich mich vielleicht so einigen kann, ist nämlich eigentlich ganz korrekt die vermieterin....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen