Hallo!
im dezember 2006 habe ich und 3 weitere personen den mietvertrag für eine doppelhaushälfte unterschrieben die als wg genutzt wird. in diesem vertrag wurde vereinbart das wir bis zum 15. August 2007 eine kaution von 2 monatsmieten zahlen müssen. wegen einigen dummen umständen musste einer raus aus dem haus. da wir uns die miete zu dritt nicht mehr leisten können haben wir zum 01. Juli gekündigt und werden ende oktober ausziehen. ich und eine weitere person haben unseren teil der kaution schon bezahlt, jetzt will die 3. person nicht zahlen, und die untermieterin die wir noch bei uns haben auch nicht.... was passiert mit der schon eingezahlten kaution, kann die vermieterin sie einbehalten und wenn sie rechtliche schritte einleitet bin ich dann auch betroffen obwohl ich die kaution schon bezahlt habe? (habe ja im vertrag für 2 monatsmieten kaution unterschrieben)?
Kaution obwohl schon gekündigt?!?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Tanjamarkus,
die Kaution kann die Vermieterin sowieso nur einbehalten, wenn ihr a) keine Miete mehr zahlen würdet oder b) Schäden in der Wohnung/Haus entstanden sind, deren Beseitigung ihr übernehmen müsstet.
Sollte das alles nicht vorliegen, bekommt ihr die Kaution wieder zurück.
gut, wenigstens etwas!
sie will mit einem rechtsanwalt drohen weil ja nur ein teil der kaution gezahlt worden ist. kann sie mich auch anzeigen das ich ja den vertrag mit unterschrieben hab?
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Aber die Kaution muß natürlich nach wie vor erst einmal voll eingezahlt werden. Und als Gesamtschuldner haftest Du auch für den Rest.
hab ich mir schon gedacht
ich hoffe das ich mich vielleicht so einigen kann, ist nämlich eigentlich ganz korrekt die vermieterin....
Und jetzt?
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