Kaution rechtlich einfordern?

21. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
HaMartens
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaution rechtlich einfordern?

Hallo,
ich hatte in meiner letzten Wohnung persönlichen Ärger mit der launischen Dame von der Hausverwaltung.
Als Konsequenz hat sie aus Rache die Kaution erst einmal, mit Bezug auf ausstehende Nebenkostenabrechnung, einbehalten .

Die Wohnung war bei der Übergabe in einwandfreiem Zustand , es gab nie irgendwelche Zahlungsverzüge und keine ausstehenden Rechnungen von meiner Seite.

Mir ist bekannt, an sich hätte sie nur einen "angemessenen Teil der Kaution" einbehalten dürfen, sie hat allerdings alles einbehalten. Ich habe mich allerdings nicht beschwert da die Situation für mich bereits ärgerlich genug war.

Mir war das erst einmal einerlei, die Kaution ist ja verzinst ob es jetzt auf meinem Konto oder einem anderen Konto liegt war mir egal solange ich es zurück bekomme.

Gekündigt habe ich am 31.03.2012 , d.h. die Abrechnungsfrist für die letzte Betriebskostenabrechnung (01.01.2012-31.12.2012) endete am 31.12.2013

Allerdings habe ich bis heute weder die letzte Betriebskostenabrechnung noch die Kaution erhalten .

Wie soll ich jetzt vorgehen? Ich habe bereits einen freundlich formulierten Brief an die Hausverwaltung geschickt, ohne Reaktion.

Was folgt als nächstes? Einschreiben mit 2 Wochen Frist? Und dann zum Anwalt wenn das nicht hilft?

Vielen Dank!



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Klar, so kann man vorgehen.

Wobei natürlich die Frage ist, in welcher Höhe ist mit einer Nachzahlung zu rechnen und wie hoch ist die Gesamtkaution.

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#2
 Von 
HaMartens
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Die Gesamtkaution ist nicht hoch, es sind keine 1000 Euro, es geht mir eher ums Prinzip.

Da die Nebenkosten der Miete bereits ein Jahr vor dem Mietende angepasst wurden und es nur 3 Monate Mietzeit im Jahr 2012 waren, dürfte die ausstehende Nachzahlung sehr gering ausfallen.

Wie lange sollte die Frist für die Mahnung sein? Reichen 2 Wochen?

Danach zum Mahngericht oder zum Anwalt?

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wenn da auch Heizkosten drin sind, täuschen sich Mieter oft über die Höhe. Denn sie vergessen, dass den kältesten Monaten des Jahres diesmal keine angesparten Vorauszahlungen aus den heizfreien Monaten gegenüber stehen. D.h. wenn die Kaution nicht hoch ist, wäre es durchaus möglich, dass das Abrechnungsergebnis in etwa mit einer Nachzahlung hinkommen könnte.

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#4
 Von 
HaMartens
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein Heizkosten waren nicht mit in den Nebenkosten enthalten.

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Gut, dann geh vor wie oben von dir vorgeschlagen.

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#6
 Von 
HaMartens
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay danke. Habe es so gemacht.

Hat wunderbar funktioniert, plötzlich haben Sie sofort geantwortet mir die ausstehende Betriebsabrechnung geschickt und die Restkaution überwiesen.

Ist eigentlich schade dass man manchen Leute immer erst auf die Finger klopfen muss damit sie ihren Pflichten nachkommen.

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