Kaution rüchzahlung

13. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
tt14tt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution rüchzahlung

Hallo alle zusammen

Ich bin Mitte März aus meinem WG-Raum ausgezogen und der Vertrag wurde am 1.04.2020 gekündigt. Der Mieter sagte, dass er nicht ins Haus kommen werde, weil wir die soziale Distanz einhalten müssen, und sagte mir, ich solle die Schlüssel in mein Zimmer stecken. Ich habe über WhatsApp Fotos vom Endzustand des Raums gesendet. Er sagte mir, dass die Kaution im Mai an mich geschickt wird. Der Staat ist Hamburg.

Ich rief an oder schrieb Nachrichten, um ihn an meine Einzahlung zu erinnern, aber jedes Mal, wenn er entweder nicht antwortete oder sagte, er werde "es überprüfen". Ich habe es immer noch nicht zurückbekommen. Er erzählte mir auch nichts von einer Renovierung usw. Ich hörte von einem ehemaligen Mitbewohner, dass im April jemand in mein Zimmer gezogen war.

Was sollte ich jetzt tun? Soweit ich online lese, beträgt die Standardfrist für die Rückzahlung der Anzahlung 3-6 Monate. Ich habe auch gelesen, dass der Vermieter eine Renovierung nicht von meiner Kaution abziehen kann, wenn ich nicht innerhalb von 6 Monaten von Renovierungsarbeiten bemerkt werde. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe.

Ich denke, jetzt sollte ich eine schriftliche Mitteilung senden, aber ich möchte sicherstellen, dass ich die Regeln klar kenne, damit er meine Unwissenheit in diesem Thema nicht ausnutzen kann. Wenn mir jemand helfen kann, was ich in dieser schriftlichen Mitteilung erwähnen sollte und wie man es genau richtig macht, wäre ich dankbar. Danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von tt14tt):
Er sagte mir, dass die Kaution im Mai an mich geschickt wird.
Steht das auch so im Mietvertrag? Bitte schau in deinen Mietvertrag.
Zitat (von tt14tt):
dass im April jemand in mein Zimmer gezogen war.
Gute Info.
Es gilt allgemein: Nach mind. 6 Monaten werden die Kautionen zurückgezahlt.

Du kannst also am 1.11. an deinen Vermieter schreiben und die Rückzahlung der Mietkaution auf dein Konto... Nr xxxx fordern. Du kannst eine Frist von 2 Wochen setzen.
Dann abwarten, was er antwortet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
tt14tt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebes Forum,

Wie vorgeschlagen habe ich den Brief am 1.12.2020 gesendet, der mir gerade zurückgekommen ist, weil er vom Empfänger nicht abgeholt wurde. Ich habe den Brief am 2.1.2021 abgeholt und gestern (Montag, 04.1.2021) den Vermieter angerufen, aber er hat meine Anrufe nicht geantwortet. Ich bin mir nicht sicher, wie ich in diesem Fall vorgehen soll.

Er wusste nicht, dass der Brief gesendet wurde oder ich weiß nicht, ob er in seinem Büro ist, da er meine Anrufe nicht beantwortet.

Ich freue mich auf eure Vorschläge.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von tt14tt):
Ich freue mich auf eure Vorschläge.

Nochmal schreiben, mit neuen Daten und diesmal als Einschreiben-Einwurf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tt14tt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von tt14tt):
diesmal als Einschreiben-Einwurf.


Der letzte Brief war mit Einschreiben und Rückschein geschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von tt14tt):
Der letzte Brief war mit Einschreiben und Rückschein geschickt.


Nochmals schreiben und nur als "Einschreiben" versenden. Diesen Brief hat er dann nachweislich -durch Einschreibebeleg- im Briefkasten. Ob er den Brief auch
liest ist nicht Dein Problem.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
und nur als "Einschreiben" versenden.

Was der VM dann wieder nicht abholt und man wieder am Anfang ist.



Zitat (von Leo4):
Diesen Brief hat er dann nachweislich -durch Einschreibebeleg- im Briefkasten.

Nö, wenn er nicht die Türe aufmacht, landet es wieder zur Abholung im Postamt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, wenn er nicht die Türe aufmacht, landet es wieder zur Abholung im Postamt.


Natürlich ist EINSCHREIBE-Einwurf gemeint.
(Was, wenn es Harry van Sell nicht gäbe?)

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von tt14tt):
Der letzte Brief war mit Einschreiben und Rückschein geschickt.


Diese Dinger werden fast nie abgeholt. Einwurf-Einschreiben ist hier die benötigte Variante.

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