hallo nochmal....
ich würde gerne mit meinem Freund zusammen ziehen, ich wohne derzeit mit meinem Sohn alleine.
Nun habe ich schon von bekannten verschiedene Antworten zwecks der Kaution die ich ja zurück haben möchte , ich lese so viele verschiedene sachen im net. Laut meinem mietvertrag behält der Vermieter 2 nettokaltmieten für die jewalige abrechnungsperiode ein. wann kann ich auf die 1 netokaltmiete + zinsen bestehen ? gleich bei Wohnungsrückgabe? ich weis das mein kumpel hier einmal gewohnt hatte und er Ganz schöne Probleme hatte mit der Kaution rückzahlung. Wie lange MUSS ich auf die Kaution warten. Habe gelesen man kann auch nach einer gewissen zeit Klagen.
vielen dank....
lieben gruß
Kaution Rückzahlung - gleich bei Wohnungsrückgabe?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Laut meinem mietvertrag behält der Vermieter 2 nettokaltmieten für die jewalige abrechnungsperiode ein.
Da würde ich gerne mal den genauen Text lesen.
mein kumpel hier einmal ... Ganz schöne Probleme hatte
Wer weiß schon, was der Vermieter für Probleme mit Deinen Kumpel hatte.
wortwörtlich steht in dem meitvertrag
der vermiter ist berechtigt, nach dem beendigung des mieverhältnisses und rückgabe des mietobjektes an den vermieter einen betrag in höhe von 822 [2 kaltmieten) für jede abrechnungsperiode zurückzubehalten, bis über die Betriebkosten der entsprechenden Aprechnungsperiode abgerechnet worde ist. dies gilt letztmalig für die abrechnungsperiode in der der mieter die Wohnung an den Vermieter zurück gegeben hat.
??????kannst mri jetzt weiter helfen??????
wannhab ich das recht auf die 1 bnettokaltmiete die nicht einbehalten wird?
mein kumpel hatte problem die kaution zurück zubekommen der vermeiter wollte die ewig nicht auszahlen...
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