Mal angenommen A vermietet eine möbliertes 1 Zimmer Appartement an B unter. A hat das Zimmer grundgereinigt und in einem Übergabeprotokoll wurde der Zustand der Wohnung festgehalten. Beim Auszug von B befindet sich die fiktive Wohnung nicht grundgereinigt wieder. Kann A hierfür Entschädigung verlangen? Welche Höhe wäre angemessen?
A zahlt die Kaution noch vor Ort aus. A bemerkt noch am selben Tag, dass Mängel/Schäden in der fiktiven untervermieteten Wohnung vorhanden sind. Strafbarkeit des B? Chancen auf Schadensersatz? Vorgehensweise?
Kaution schon ausgezahlt, aber Mangel entdeckt
Lies mal hier https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kaution-vorbehaltlose-freigabe-fuehrt-zum-erloeschen-noch-bestehender-ansprueche_idesk_PI17574_HI1786015.html Normalerweise stellt die Rückzahlung der Kaution ein sogenanntes negatives Schuldanerkenntnis dar. Damit erklärt der Vermieter, dass keine Forderungen mehr bestehen.
Von daher sehe ich nicht wirklich viele Chancen auf Schadensersatz. Strafbarkeit von B ist eh nicht gegeben. Es gibt keinen Straftatbestand "ungereinigte Rückgabe einer Mietwohnung". Mal abgesehen davon, dass man sich die mietvertragliche Regelung anschauen müsste. Per Gesetz ist keine Grundreinigung vorgesehen, sondern nur eine besenreine Übergabe.
Vorgehensweise? Du kannst es nochmal beim Mieter mit einer Forderung probieren. Für einen Rechtstreit ist das Prozessrisiko aber deutlich zu hoch für den wahrscheinlich doch recht geringen Betrag.
Zitat :Kann A hierfür Entschädigung verlangen?
Klar. Denn verlangen kann man vieles.
Probleme gibt es meist erst, wenn man versucht es zu bekommen.
Da kommt es dann darauf an, ob man überhaupt Anspruch auf eine fiktive grundgereinigte Wohnung hätte. Was genau sagen die vertraglichen Verienbarungen dazu?
Zitat :Strafbarkeit des B?
Kommt darauf an, wie genau diese Schäden entstanden sind.
Zitat :Chancen auf Schadensersatz?
Gering, aber vorhanden
Zitat :Vorgehensweise?
Mögliche Vorgehensweise: Beweise sichern, Höhe des Schaden ermittlen, Ex-Mieter zur Zahlung auffordern (mit Zustellnachweis)
Und jetzt?
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