Kaution statt Miete?

9. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
hw
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution statt Miete?

In der Vergangenheit gab es immer wieder Ärger zwischen meinem Vermieter und mir, da die Wohnung immer wieder Mängel aufwies. Nach Rücksprache mit einem RA habe ich die Miete gemindert, worauf der Vermieter androhte, ebenfalls zu einem Anwalt zu gehen, falls ich den "Rückstand" nicht bezahlte. Dies habe ich nicht getan, aber auch der Vermieter hat nichts mehr von sich hören lassen.
Mittlerweile habe ich gekündigt, habe aber doch Bedenken, meine Kaution nicht mehr zurück zu bekommen.
Kann ich dem Vermieter mitteilen, die Kaution als die beiden letzten Mieten zu betrachten oder muß ich in jedem Fall zunächst die Mieten regulär bezahlen und evtl. anschliessend die Kaution zurückerstreiten?

Danke für alle Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

Hallo,
auf diesen "Kuhhandel" muss sich der Vermieter nicht einlassen. die kaution dient nicht der kompensation rückständiger miete.



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

bingo, die kaution ist zur beseitigung evtl. aufgetretenen mängel (die du verursacht hast) um die wohnung wieder in den zustand zu versetzen wie du sie bei deinem einzug vorgefunden hast.

ps:. der vermieter kann die miete noch 6monate nach beendigung es mietverhältnisses "behalten". muss die kaution aber für die gesammte dauer von mietbeginn bis auszahlung der miete auch ein extrakonto anlegen u. darf diese in der zeit auch nicht anrühren.

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