Kaution und NK-abrechnung

25. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Cohen
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 23x hilfreich)
Kaution und NK-abrechnung

Darf der Vermieter die Kaution solange zurückbehalten bis die Nebenkostenabrechnung erstellt ist. Falls ja müßte der Mieter, der Mitte 2004 auszieht, bis zum nächsten Jahr auf die Auszahlung der Kaution warten.

Weiß jemand darüber Bescheid?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 165x hilfreich)

Soweit ich weiß, darf der VM das nicht, da die Kaution doch mit Sicherheit sehr viel höher ist, als die zu erwatende eventuelle Nachzahlung der Nebenkosten...

P.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7441 Beiträge, 1630x hilfreich)

Der VM darf die Kaution bis 6 Monate behalten, wg. evtl. versteckter Schäden,allerdings wg. der Nebenkostenabrechnung nur soviel, wie eine Nachzahlung sein könnte.
z. B.
für 2002 hast Du 150 EUR nachgezahlt, somit dürfte er ca. 200 EUR einbehalten.

Gruß

Michael


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