Kaution und Nebenkosten Vermieter

21. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
paulkeinpanzer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution und Nebenkosten Vermieter

schönen guten morgen zusammen ,

ich hätte zwei fragen und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann .
ich halte mich kurz .

ich bin Vermieter eines mehrfamilienhauses (5 Wohneinheiten )
eine mieterin möchte ausziehen nach nur 7 monaten , die dame bezieht ihre gelder komplett vom amt (miete und kaution kommt vom amt )
die dame zieht am 31.02 aus sie teilte mir mündlich mit das die kaution (780euro) bar an sie ausbezahlt werden kann da sie einen darlhensvertrag mit dem jobcenter hat
ich bat die dame das dies mir das jobcenter im vorfeld schriftlich zustellen soll .

meine erste frage : gibt es so einen fall überhaupt das die kaution vom amt an den mieter ausbezahlt werden kann oder möchte hier jemand nur an schnelles geld kommen ????




zur zweiten themathik

die neben kosten werden im haus ende mai erstellt dazu kommt eine ablesefirma die sämtliche kostenrechnung erstellt
die dame die aber bereits im februar ausziehen wird muss höchstwahrscheinlich eine nachzahlung der neben kosten leisten

meine frage wäre wie sollte ich am besten die sache handhaben ?
ist es mein recht einen angemessenen teil der kaution ca 200euro einzubehalten bis die nebenkosten erstellt wurden

laut meiner recherche ist es laut gestzgeber erlaubt die kaution bis zu 12 monate einzubehalten

ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen
vielen dank im vorfeld

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10488 Beiträge, 4647x hilfreich)

Hast du selber irgendeine Vereinbarung mit dem Jobcenter oder hat das Jobcenter dir ein Schreiben dazu geschickt? Wenn ja, was steht da drin?

Hintergrund: Dein Vertragspartner ist die Mieterin und nicht das Jobcenter. Ohne irgendwelche Besonderheiten hast du mit dem Jobcenter nichts zu tun. Die Kaution wäre an die Mieterin zurückzuzahlen.

Wobei ich nicht empfehlen würde, die Kaution bereits bei Rückgabe der Wohnung und dann noch in bar zurückzuzahlen. Erst folgt die Rückgabe der Wohnung, dann prüfst du in Ruhe auf Schäden, dann überschlägst du noch ausstehende Nebenkosten (bei einer Rückgabe Ende März ist in aller Regel eine Nachzahlung zu erwarten, da die heizfreien Sommermonate fehlen) und erst dann machst du eine Kautionsabrechnung mit einem angemessenen Einbehalt falls Nebenkostennachzahlungen zu erwarten sind.

Ewig solltest du dir zwar nicht Zeit lassen. Du solltest mindestens in den ersten 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache die Kautionsabrechnung erstellen (wegen § 548 (1) BGB). Aber du solltest dir zumindest genügend Zeit für eine sorgfältige Abrechnung machen.

Zitat (von paulkeinpanzer):
laut meiner recherche ist es laut gestzgeber erlaubt die kaution bis zu 12 monate einzubehalten
Das ist nicht korrekt. Nach 6 Monaten musst du spätestens abrechnen. Wenn eine Nebenkostennachzahlung zu erwarten ist, darfst du einen angemessenen Teil aber auch weiter einbehalten bis die Abrechnung erstellt ist. Überschlägig würde ich die Gradtagstabelle verwenden und auf Basis des letzten Kalenderjahres abschätzen, wie hoch die Nachzahlung bei der Heizung wohl sein wird.

-- Editiert von cauchy am 21.01.2020 11:38

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37227 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von paulkeinpanzer):
die dame zieht am 31.02 aus
Wahrscheinlich zum 29.02.
Die Dame hat eine Vereinbarung mit dem *Amt*, deshalb hat das Amt DIR die Kaution bei Einzug bezahlt.
Und das Amt bezahlt Dir die Wohnkosten bis Ende Februar.

Der Dame werden aber monatlich 10% des Regelbedarfs ( 42,40€ bzw. 43,-€) pro Monate ---einbehalten--für das Mietkautionsdarlehen. Sie tilgt also die Mietkaution in monatlichen Raten gegenüber dem Amt.
Zitat (von paulkeinpanzer):
gibt es so einen fall überhaupt das die kaution vom amt an den mieter ausbezahlt werden kann
Ja, natürlich. Das ist ständige Übung und gar nichts Besonderes.

Du musst der Dame gemäß eures Mietvertrages die Kaution wieder auszahlen. Wie jedem anderen Mieter auch. Evtl. die BK-Abrechnung noch einbeziehen. Auch wie bei anderen Mietern.

Die Dame muss dann die Darlehens-Restsumme entweder dem Amt in einer Summe zurückzahlen---oder das Amt verrechnet die Summe mit einem neuen Kautionsdarlehen für ihre neue Wohnung.

Das Amt wird dir nichts schriftlich geben. Es gibt dafür keinen Anlass.
Zitat (von paulkeinpanzer):
ist es mein recht einen angemessenen teil der kaution ca 200euro einzubehalten bis die nebenkosten erstellt wurden
Das kannst du wie bei allen anderen Mietern machen, die unterjährig ausziehen.
Es gibt keine Pflicht, einem Mieter bei Auszug die Kaution direkt auszuzahlen. Auch kein anderer Mieter kann das verlangen. Du hast doch mehrere Mieter--- mach es genau so wie immer.
Zitat (von paulkeinpanzer):
laut gestzgeber erlaubt die kaution bis zu 12 monate einzubehalten
Falls das erlaubt wäre, warum willst du das machen?

Die Dame braucht die Kaution wahrscheinlich für die nächste Wohnung. Mit mal eben schnellem Geld hat das wohl nichts zu tun.
So, wie es fast bei jedem umziehenden Mieter ist.

Mach es einfach wie bei *ganz normalen Mietern*.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mach es einfach wie bei *ganz normalen Mietern*.

Ziemlich schlechter Ratschlag.

Und das ganze hellseherische Trallala davor ... poste doch mal die Lottozahlen, dann haben alle was davon ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37227 Beiträge, 6246x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
poste doch mal die Lottozahlen,
Wo werd ich denn...so weit nun auch wieder nicht...

Wo ist die Hellseherei *zu sehen*?

0x Hilfreiche Antwort

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