Kaution und Nebenkostenabrechnung - müssen wir Kosten für Anwalt übernehmen?

18. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
feli2005
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 35x hilfreich)
Kaution und Nebenkostenabrechnung - müssen wir Kosten für Anwalt übernehmen?

Vor knapp einem halben Jahr, d.h. im September 2005., bin ich umgezogen, die Übergabe der alten Wohnung erfolgte ordnungsgemäß mit Protokoll. Mein ehemaliger Vermieter hält seitdem die Häfte der Kaution wegen der Nebenkostenabrechnung zurück. Die Nebenkosten wurden im Januar 2006 abgerechnet, dennoch kam keine Reaktion von ihm (bei der letzten Nebenkostenabrechnung habe ich eine Rückzahlung erhalten). Auf unsere Nachfragen hat er nicht reagiert(das Einschreiben nicht abgeholt, auf Anrufe und normales Anschreiben nicht reagiert), ebensowenig, wie auf unsere Aufforderung , nachzuweisen, dass er die Kaution ordnungsgemäß angelegt hat und uns die letzte komplette Nebenkostenabrechnung zu zeigen. Offensichtlich hat er die Kaution nicht, wie vorgeschrieben, angelegt. Wir vermuten, dass er das Geld nicht mehr hat und nun versucht, durch Aussitzen die Kaution einzubehalten. Wie können wir jetzt weiter vorgehen? Und: Wenn wir einen Anwalt einschalten, müssen wir diese Kosten dann übernehmen?

Über Antworten würde ich mich freuen.

Danke
Feli

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Lieber Felix,

Du must erst Deinen Vermieter anmahnen und ihm eine Frist setzen, bevor Du im Rahmen eines Leistungsverzuges eventuelle Anwaltskosten etc bei dem Ex-Vermieter geltend machen kannst.

Schreibe Deinem Vermieter eine höfflichen Brief, in dem Du um Zusendung der Abrechnung bittest. Setze im dafür entsprechend Eurem früheren Mietvertrag oder alternativ die gesetzliche Frist (Ende 2006?) und zeige an, dass Du nach fruchtlosem Fristablauf einen Anwalt mit der Betreibung Deiner Interessen beauftragen wirst.

Mit freundlichen Grüßen,
JHG

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Die NK wurden im Jan,. 2006 abgerechnet. Heißt das, du hast die NK -Abrechnung von 2005 erhalten und gegenenfalls bezahlt bzw. eine Guthaben?
Wenn das so richtig ist, hat der VM die Kaution sofort bzw. nach spätestens 6 Monaten zu bezahlen.

Es gibt auch ein Gerichtsurteil, das besagt, dass die Kaution nach spätestens 6 Monaten zu bezahlen ist, auch wenn die NK-Abrechnung noch nicht erfolgt ist.
(Amtsgericht Hannover, 560 C 1606/04)

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