Kaution und Schäden

24. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb496134-7
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution und Schäden

Hallo,

folgendes Problem:
wir würden theoretisch kommenden Monat die letzte Kautionsrate zahlen, die ich nun einbehalten habe, bis Mängel in der Wohnung behoben sind.
Die Mängel sind: ein kürzlich eingetretener erheblicher Wasserschaden, bei dem die Whg unter Wasser stand (kein Eigenverschulden!), dadurch entstandene Schäden des Fußbodens, fehlende Rauchmelder, fehlende Heizkostenverteiler.

Ist das rechtens, dass wir (nur solange die Schäden nicht behoben sind bzw. wir genaue Information über Mängelbehebung!!) die letzte Kaution vorerst einbehalten?

Ist bezahlt doch niemand Kaution für eine Whg inkl. Mängel.

Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von fb496134-7):
Ist das rechtens, dass wir (nur solange die Schäden nicht behoben sind bzw. wir genaue Information über Mängelbehebung!!) die letzte Kaution vorerst einbehalten?


Nein. Kaution hat nichts mit den aktuellen Mängeln zu tun.

Zitat (von fb496134-7):
Ist bezahlt doch niemand Kaution für eine Whg inkl. Mängel.


Siehe oben

Rauchmelder - welches Bundesland?

Fehlende Heizkostenverteiler - Zentralheizung oder eigene Therme? Evtl. 2FH in dem auch der Vermieter wohnt?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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