Hallo,
folgendes Problem:
wir würden theoretisch kommenden Monat die letzte Kautionsrate zahlen, die ich nun einbehalten habe, bis Mängel in der Wohnung behoben sind.
Die Mängel sind: ein kürzlich eingetretener erheblicher Wasserschaden, bei dem die Whg unter Wasser stand (kein Eigenverschulden!), dadurch entstandene Schäden des Fußbodens, fehlende Rauchmelder, fehlende Heizkostenverteiler.
Ist das rechtens, dass wir (nur solange die Schäden nicht behoben sind bzw. wir genaue Information über Mängelbehebung!!) die letzte Kaution vorerst einbehalten?
Ist bezahlt doch niemand Kaution für eine Whg inkl. Mängel.
Danke!
Kaution und Schäden
24. Juli 2018
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Frage vom 24. Juli 2018 | 17:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution und Schäden
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#1
Antwort vom 24. Juli 2018 | 17:04
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatIst das rechtens, dass wir (nur solange die Schäden nicht behoben sind bzw. wir genaue Information über Mängelbehebung!!) die letzte Kaution vorerst einbehalten? :
Nein. Kaution hat nichts mit den aktuellen Mängeln zu tun.
ZitatIst bezahlt doch niemand Kaution für eine Whg inkl. Mängel. :
Siehe oben
Rauchmelder - welches Bundesland?
Fehlende Heizkostenverteiler - Zentralheizung oder eigene Therme? Evtl. 2FH in dem auch der Vermieter wohnt?
Und jetzt?
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