Kaution und Vermieter

9. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 123x hilfreich)
Kaution und Vermieter

Hallo unser Vermieter weigert sich, nachzuweisen was mit unserer Kaution geschehen ist.

ER ist ja schliesslich gezwungen diese getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Was ratet Ihr, er wurde schon schriftlich 2 mal aufgefordert diesen Nachweis zu erbringen.

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12 Antworten
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#1
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo, solange Du in der Wohnung wohnst, würde ich mir keine Gedanken machen. Schliesslich kannst Du ja nicht jeden Monat nachfragen, ob das Geld noch getrennt angelegt ist.

Ich denke auch, daß dadurch nur das Verhältnis zum VM getrübt wird. Mach Dir Gedanken darüber, wenn Du ausziehst.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#2
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 123x hilfreich)

Das Verhältnis mit meinem Vermieter, ist schon sehr getrübt. Im übrigen möchte ich das er sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, so wie ich es auch muss. Im übrigen wohne ich ja nur noch bis Ende März in der Bude.

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#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 77x hilfreich)

Man könnte den Vermieter natürlich auf Auskunft über den Verbleib der Kaution verklagen.

Ob sich das zeitlich und vom Arbeitsaufwand her lohnt, wenn man in einigen Monaten sowieso ausziehen will, ist eine ganz andere Frage. Im übrigen ist kaum ein Verhältnis so schlecht, daß es nicht noch schlechter werden könnte.

Rein praktisch gesehen: wenn das Geld jetzt schon 'weg' ist, wird es auch nächstes Jahr weg sein. Wenn es jetzt noch da ist, wahrscheinlich auch noch im nächsten Jahr.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

-- Editiert von wald-hase am 10.10.2006 10:09:04

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#4
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 123x hilfreich)

Ob das Verhältnis noch schlechter wird interesiert mich nicht mehr , bei den Stories die der abgezogen hat. Im übrigen rennt er eh schon wenn er mich sieht ;-) und zwar weg.

Ich will den richtig ärgern, und wenn ich mich nicht Irre ist es dann Veruntreung wenn er mein Geld ausgegeben hat. Zumal ich weiss das sein Konto sehr leer ist.

Nur zur Info er wollte uns fristlos kündigen, weil wir wegen Mängel die Miete gekürzt haben , ist dabei aber auf die Nase gefallen. Hat uns aber eine zeitlang sehr viel Ärger bereitet und unseren Kindern grosse Angst eingejagt.
Desweiteren erfüllt er eine richterliche Auflage wieder einmal nicht, dies ist nun mal wieder beim Anwalt.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7441 Beiträge, 1630x hilfreich)

Du kannst Ihn ja diesbezüglich anzeigen, da er Dir nicht nachweist, wie die Kaution angelegt ist steht ja der Veradcht der Veruntreuung im Raume. Dann wird er schon beweisen müssen, was er damit gemacht hat.

Gruß

Michael

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49382 Beiträge, 17365x hilfreich)

Eine ins Blaue hinein eine solche Anzeige zu machen kann zu einer Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung führen.

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#7
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 123x hilfreich)

Tja aber wenn er nicht nachweist was mit der Miete ist und ich zufälligerweise seinen derzeitigen Kontostand laut Kontoauszug einsehen konnte der bei 7 euro Haben steht.

Sind meine Chancen recht gross das er mein Geld veruntreut hat. Zumal er schon 2 mal schriftlich aufgefordert wurde den Nachweis zu erbringen, das 3. Mal wird jetzt mit Anwalt erfolgen...und sollte er das Geld veruntreut haben steht einer Anzeige meinerseits nichts im Wege.

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#8
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo alex, mal davon abgesehen, daß es nicht die feine englische Art ist, die Kontoauszüge des Vermieters zu studieren, könnte es ja evtl. ja auch möglich sein, daß der VM mehrere Konten besitzt. Im Übrigen würde ich mich offiziell nicht outen die Auszüge gelesen zu haben.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#9
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 123x hilfreich)

@avalon

Tja kommt darauf an wie es läuft, zb. hier lagen sie im Altpapier das wir brauchen um den Holzofen anzuzünden. Da brauch ich mir nicht mal Vorwürfe machen....den die gehören woanders hin.

Nohc ein Kommentar betreffs unseres Vermieters, dieser hat grundsätzlich Probleme mit seinen Mietern und wird immer wieder vor Gericht gezogen weil er sich nicht an den Mietvertrag hält.

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#10
 Von 
Jazzbell
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Man sollte anstelle der dämlichen Superstars mal eine Sendung mit dem Titel "Deutschland such den Glücklichen, der seine Kaution zurückbekommen hat" laufen lassen.

Das wäre ein Hit.

Sorry, musste mal geschrieben werden.....

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"Recht ist, wenn's der BGH gesagt hat !"

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#11
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Es ist im übrigen nicht nur möglich, das ein VM mehrere Konten hat, sondern eher der Normalzustand.

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#12
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 123x hilfreich)

@jazzbell

In der vorherigen Mietwohnung gab es die Kaution anstandslos zurück...

@mietrechtsexperte

Wir können recht sicher sein das er kein anderes Konto hat...

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