Kaution und Vermieter verlangt Erstattung von Renovierungskosten

20. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Keulebh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution und Vermieter verlangt Erstattung von Renovierungskosten

Hallo,

folgendes Problem:

seit 4 Monaten wohnen wir nicht mehr in unserer alten Wohnung.
Wir hatten in der alten Wohnung eine Zeit lang mit Schimmel zu kämpfen, der sich an allen Kältebrücken abgesetzt hat. Wir haben dieses Schimmel stets entfernt und die stellen mit Schimmel-Ex behandelt. In der Wohnung unter uns gab es das gleiche Problem und so kam es dazu, dass mich eines Tages mein Vermieter besuchte um sich meine Wohnung anzuschauen.

Erst wurde uns natürlich falsches Lüften unterstellt, allerdings wurde dies von einem Gutachter, der vom Vermieter engagiert wurde nicht bestätigt.

Am Ende einigte ich mich dann mit dem Vermieter (liegt mir schriftlich als Email vor), dass ich die Wohnung nicht renovieren , sondern "lediglich" alle Tapeten entfernen soll.

Dies habe ich auch vereinbarungsgemäß getan.

Nach vier Monaten habe ich von Ihm immernoch nicht die Freigabe meiner Mietkaution erhalten und auf erneute Anfrage habe ich nun die Antwort erhalten, dass er der Meinung ist ich hätte zu wenig geheizt und wäre dafür verantwortlich, dass er die Wohnung für 1700,- Euro renovieren müsste und er würde mir die Mietkaution erst dann freigeben, wenn ich die 1700,- Euro bezahlt hätte.

Kann er einfach trotz Aufforderung, dass ich die Wohnung nicht renovieren soll, im Nachhinein die Renovierungskosten von mir einfordern? Zumal ich auch nicht der Meinung bin zu wenig geheizt zu haben.

Wahrscheinlich werde ich den Vorgang wohl einem Anwalt übergeben müssen.

Gruß

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Kannst Du denn die Vereinbarung, dass Du nicht renovieren musst, beweisen (Zeugen / schriftliche Fixierung)? Wenn nein, hast Du schlechte Karten, würde ich sagen.

Einen Teil der Kaution kann er übrigens ohnehin einbehalten, um damit eine eventuelle Nebenkostennachzahlung für 2006 (=Abrechnung 2007) zu verrechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Keulebh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine email mit dem Wortlaut: "vereinbarungsgemäß wird die von Ihnen angemietete Wohnung nicht renoviert sondern alle Tapeten entfernt."



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nutellamonster
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 29x hilfreich)

Eine eMail ist leider nicht unbedingt ein Beweis, der immer zieht, weil eMail nicht gleich Schriftform ist (z.B. nicht unterschrieben) und leicht manipuliert werden kann. Du kannst sie Deinem Vermieter unter die Nase halten und darauf pochen, wenn es aber hart auf hart kommen sollte (sprich Gerichtsprozess), wird sie nicht viel nutzen.

Du sprachst anfangs auch von einem Gutachter; kommst Du an den denn noch ran? Bzw. hast Du damals was von ihm schriftlich bekommen?

Ich würde, bevor ich einen Anwalt einschalte, erst einmal selbst ein Schreiben aufsetzen mit der Schilderung des Gutachters, Zitat aus der eMail und Frist, einen angemessenen Teil der Kaution (Nebenkostenabrechnung bedenken) zurückzuzahlen und dem Zusatz, dass Du andernfalls andere Schritte (sprich Anwalt) in Betracht ziehst.

Natürlich schön sachlich, das Ganze.

Viel Erfolg dabei!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Keulebh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja alles schon passiert. Da lässt sich der Vermieter nicht drauf ein.
Schriftlich habe ich von dem Gutachter natürlich nichts, der wurde ja auch vom Vermieter beauftragt.
Mir geht es jetzt auch weniger um die Kaution als um die Zahlung der Renovierungskosten

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7305 Beiträge, 1602x hilfreich)

Was steht denn überhaupt im Mietvertrag zum Thema Renovierung und Auszug ???

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Keulebh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Miervertrag steht, dass die Wohnung bei Auszug gestrichen werden muss, aber wie gesagt, es gab ja die Einigung (übrigens mit Zeugen), dass ich nur die Tapeten entfernen soll.

Der Vermieter reitet auch eher darauf herum, dass ich zu wenig geheizt hätte und es deshalb zu Schimmelbildung gekommen sei.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(12906 Beiträge, 4387x hilfreich)

Wenn es für die Absprache (nicht renovieren) Zeugen gibt, dann ist doch alles easy. Damit hat der Vermieter Dich von Deiner vertraglichen Verpflichtung zur Renovierung befreit und kann jetzt keine Renovierungskosten von Dir erstattet verlangen. Selbst wenn der Vermieter nachträglich zu der Auffassung kommt, dass Du doch hättest renovieren müssen, dann hätte er Dir m.E. zumindest die Gelegenheit geben müssen, dieses selber, oder durch einenvon Dir beauftragten Handwerker zu erledigen. Einfach machen lassen und dann ankommen und sagen, nun zahl mal schön, funktioniert nicht.

Außerdem kann es auch sein, das die Renovierungsklausel im Mietvertrag ungültig ist, wenn darin auf jeden Fall eine Renovierung, unabhängig davon, wie lange die letzte Renovierung zurück liegt, verlangt wird.

Kannst Du Dich denn wenigstens an den Namen des Gutachters erinnern? Dann könntest Du versuchen, diesen ausfindig zu machen. Möglicherweise ist er bereit, Dir - gegen Kostenerstattung - eine Kopie des Gutachtens auszuhändigen, oder Dir wenigstens nochmals zu bestätigen, dass die Schimmelbildung nicht am falschen Heizen lag.

Mit dieser Argumentation würde ich dann gegenüber dem Vermieter die Übernahme der Renovierungskosten letztmalig ablehnen und - unter Fristsetzung - zur Rückzahlung der Kaution (abzgl. evtl. Einbehalt wegen NK-Abrechnung) auffordern. Läßt er sich da nicht drauf ein, bleibt nur noch der Gang zum Anwalt.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Keulebh
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, das hat mir sehr geholfen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 244.644 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
99.828 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen