Hallo,
folgendes Problem:
seit 4 Monaten wohnen wir nicht mehr in unserer alten Wohnung.
Wir hatten in der alten Wohnung eine Zeit lang mit Schimmel zu kämpfen, der sich an allen Kältebrücken abgesetzt hat. Wir haben dieses Schimmel stets entfernt und die stellen mit Schimmel-Ex behandelt. In der Wohnung unter uns gab es das gleiche Problem und so kam es dazu, dass mich eines Tages mein Vermieter besuchte um sich meine Wohnung anzuschauen.
Erst wurde uns natürlich falsches Lüften unterstellt, allerdings wurde dies von einem Gutachter, der vom Vermieter engagiert wurde nicht bestätigt.
Am Ende einigte ich mich dann mit dem Vermieter (liegt mir schriftlich als Email vor), dass ich die Wohnung nicht renovieren , sondern "lediglich" alle Tapeten entfernen soll.
Dies habe ich auch vereinbarungsgemäß getan.
Nach vier Monaten habe ich von Ihm immernoch nicht die Freigabe meiner Mietkaution erhalten und auf erneute Anfrage habe ich nun die Antwort erhalten, dass er der Meinung ist ich hätte zu wenig geheizt und wäre dafür verantwortlich, dass er die Wohnung für 1700,- Euro renovieren müsste und er würde mir die Mietkaution erst dann freigeben, wenn ich die 1700,- Euro bezahlt hätte.
Kann er einfach trotz Aufforderung, dass ich die Wohnung nicht renovieren soll, im Nachhinein die Renovierungskosten von mir einfordern? Zumal ich auch nicht der Meinung bin zu wenig geheizt zu haben.
Wahrscheinlich werde ich den Vorgang wohl einem Anwalt übergeben müssen.
Gruß
Kaution und Vermieter verlangt Erstattung von Renovierungskosten
Fragen zur Miete?
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Kannst Du denn die Vereinbarung, dass Du nicht renovieren musst, beweisen (Zeugen / schriftliche Fixierung)? Wenn nein, hast Du schlechte Karten, würde ich sagen.
Einen Teil der Kaution kann er übrigens ohnehin einbehalten, um damit eine eventuelle Nebenkostennachzahlung für 2006 (=Abrechnung 2007) zu verrechnen.
Ich habe eine email mit dem Wortlaut: "vereinbarungsgemäß wird die von Ihnen angemietete Wohnung nicht renoviert sondern alle Tapeten entfernt."
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Eine eMail ist leider nicht unbedingt ein Beweis, der immer zieht, weil eMail nicht gleich Schriftform ist (z.B. nicht unterschrieben) und leicht manipuliert werden kann. Du kannst sie Deinem Vermieter unter die Nase halten und darauf pochen, wenn es aber hart auf hart kommen sollte (sprich Gerichtsprozess), wird sie nicht viel nutzen.
Du sprachst anfangs auch von einem Gutachter; kommst Du an den denn noch ran? Bzw. hast Du damals was von ihm schriftlich bekommen?
Ich würde, bevor ich einen Anwalt einschalte, erst einmal selbst ein Schreiben aufsetzen mit der Schilderung des Gutachters, Zitat aus der eMail und Frist, einen angemessenen Teil der Kaution (Nebenkostenabrechnung bedenken) zurückzuzahlen und dem Zusatz, dass Du andernfalls andere Schritte (sprich Anwalt) in Betracht ziehst.
Natürlich schön sachlich, das Ganze.
Viel Erfolg dabei!
Das ist ja alles schon passiert. Da lässt sich der Vermieter nicht drauf ein.
Schriftlich habe ich von dem Gutachter natürlich nichts, der wurde ja auch vom Vermieter beauftragt.
Mir geht es jetzt auch weniger um die Kaution als um die Zahlung der Renovierungskosten
Was steht denn überhaupt im Mietvertrag zum Thema Renovierung und Auszug ???
Gruß
Michael
Im Miervertrag steht, dass die Wohnung bei Auszug gestrichen werden muss, aber wie gesagt, es gab ja die Einigung (übrigens mit Zeugen), dass ich nur die Tapeten entfernen soll.
Der Vermieter reitet auch eher darauf herum, dass ich zu wenig geheizt hätte und es deshalb zu Schimmelbildung gekommen sei.
Wenn es für die Absprache (nicht renovieren) Zeugen gibt, dann ist doch alles easy. Damit hat der Vermieter Dich von Deiner vertraglichen Verpflichtung zur Renovierung befreit und kann jetzt keine Renovierungskosten von Dir erstattet verlangen. Selbst wenn der Vermieter nachträglich zu der Auffassung kommt, dass Du doch hättest renovieren müssen, dann hätte er Dir m.E. zumindest die Gelegenheit geben müssen, dieses selber, oder durch einenvon Dir beauftragten Handwerker zu erledigen. Einfach machen lassen und dann ankommen und sagen, nun zahl mal schön, funktioniert nicht.
Außerdem kann es auch sein, das die Renovierungsklausel im Mietvertrag ungültig ist, wenn darin auf jeden Fall eine Renovierung, unabhängig davon, wie lange die letzte Renovierung zurück liegt, verlangt wird.
Kannst Du Dich denn wenigstens an den Namen des Gutachters erinnern? Dann könntest Du versuchen, diesen ausfindig zu machen. Möglicherweise ist er bereit, Dir - gegen Kostenerstattung - eine Kopie des Gutachtens auszuhändigen, oder Dir wenigstens nochmals zu bestätigen, dass die Schimmelbildung nicht am falschen Heizen lag.
Mit dieser Argumentation würde ich dann gegenüber dem Vermieter die Übernahme der Renovierungskosten letztmalig ablehnen und - unter Fristsetzung - zur Rückzahlung der Kaution (abzgl. evtl. Einbehalt wegen NK-Abrechnung) auffordern. Läßt er sich da nicht drauf ein, bleibt nur noch der Gang zum Anwalt.
Gruß,
Axel
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Vielen Dank für die Antworten, das hat mir sehr geholfen
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