Hallo,
ich bin Ende August aus meiner ehemaligen Wohnung ausgezogen. Leider ist beim Umzug ein Schaden entstanden (Wandputz zerkratzt).
Ich habe den Schaden meiner Haftpflicht gemeldet, diese hat auch einen Betrag an meinen ehemaligen Vermieter gezahlt, allerdings mit dem Zusatz "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".
Die Versicherung hat genau die Hälfte dessen bezahlt, was die Beseitigung des Schadens gem. Kostenvoranschlag kosten würde.
Nun meine Frage: Darf mein ehemaliger Vermieter den Teil welcher von der Versicherung nicht gezahlt wird (also die anderen 50%), von meiner Kaution einbehalten ?
Gruß
Kaution und Versicherungsleistung verrechnen ?
20. Oktober 2005
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Frage vom 20. Oktober 2005 | 22:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution und Versicherungsleistung verrechnen ?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2005 | 09:44
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
denke, er darf das, wobei die Haftpflicht schon sehr kulant war, denn für gemietete Sachen wird normalerweise nichts bezahlt.
Gruß
#2
Antwort vom 21. Oktober 2005 | 11:20
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Warum sollte er das nicht dürfen? Es ist doch ein Schaden entstanden, der nur zur Hälfte bezahlt wurde. Die andere Hälfte müssen Sie doch sowieso zahlen, warum also keine Verrechnung mit der Kaution?
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