Kaution und Zinsen

27. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
JaninaFFM
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution und Zinsen

Hallo,

ich warte nun seit 01.04.2005 von meinem Ex-Vermieter auf die Rückerstattung der Kaution. Am 16.06.2005 habe ich ein Teilbetrag erhalten (EUR 250,00 hat er einbehalten für Heiz- und Betriebskosten!) Wasser und Heizung wurden nach meinem Auszug erst abgelesen, also geh ich davon aus, dass für mich 2005 keine Betrieb- und Heizkosten anfallen können! Seh ich das richtig? Außerdem möchte ich wissen, mit welchem Zinssatz die Kaution angelegt werden muß und ob der Vermieter den Zinssatz ausweisen muß? (Er hat mir in der ersten Aufstellung nur den DM-Betrag anstelle des Zinssatzes mitgeteilt). Vielen Dank im voraus. Janina

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
springid
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
ich gehe mal davon aus , daß Du zum 31.03.2005 Deine Wohnung gekündigt hast.
Natürlich fallen dann entsprechend für 2005 Betriebs-und Heizkosten an.
Normalerweise
wir nur einmal jährlich von den Stadtwerken, Techem, etc. eine Ablesung durchgeführt. Eine weitere würde (Dich) zusätzliches Geld kosten.
Erst nach dieser jährlichen Ablesung kann der Vermieter jedoch genau berechnen, ob Du mir Deinen Vorausszahlungen im Plus oder im Minus bist/bzw.warst.

Ich habe bis eben gemeint, daß eine Kaution mit mind. 3% Zins angelegt werden müßte- mein lieber Mann (von dem ich die Info mal hatte), meint indes, daß das heutzutage nicht mehr realistisch sei, da auch auf einem normalen Sparbuch z.Zt. nur 0,5-1,% Zinsen zu erzielen seien und auch von einem Vermieter keine besonderen Bankereigenschaften zu erwarten seien.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Springids Mann hat recht - wenn die Kaution auf einem normalen Sparbuch liegt, gibt es tatsächlich nur die marktüblichen Zinsen und das ist auch in Ordnung so.

Die meisten Abrechnungszeiträume entsprechen dem Kalenderjahr. Es ist also völlig normal, dass der Vermieter die NK-Abrechnung für 2005 erst dann erstellen kann, wenn ihm sämtliche Abrechnungen für das Jahr vorliegen, was nicht vor Mitte 2006 der Fall sein dürfte. Ist aller Voraussicht nach eine Nachzahlung zu erwarten, darf der Vermieter auch einen angemessenen Betrag von der Kaution einbehalten.

In der Regel werden die Heizkosten für die einzelnen Monate nach der Gradzahlentabelle berechnet (DIN 4713), was in deinem Fall bedeutet, dass eine Nachzahlung sehr wahrscheinlich ist, da du während der heizintensiven Monate noch Mieter warst. Denn die NK-Pauschale wird ja jeden Monat in gleicher Höhe bezahlt, was bedeutet, dass du im Sommer das ausgleichst, was im Winter mehr an Heizkosten angefallen ist. Leider nützt es auch nicht viel, wenn man nicht mehr viel geheizt hat, da in Mietshäusern bis zu 50% der Heizkosten anteilig nach Wohnfläche berechnet werden dürfen. Ist uns passiert: wir sind am 15.1. ausgezogen, mussten aber für den Monat Januar noch 190 Euro nachzahlen, da wir die größte Wohnung im Haus hatten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JaninaFFM
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ich nicht verstehe, sowohl Techem sowie die Stadtwerke (Wasser) haben nach meinem Auszug erst abgelesen und die verbrauchten Nebenkosten sollten demnach auf der Nebenkostenabrechnung 2004 beinhaltet sein, sehe ich das falsch?
Janina

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Wenn der Abrechnungszeitraum dem Kalenderjahr entspricht, sind in der NK-Abrechnung für 2004 auch nur die Kosten bis einschließlich Dezember 04 enthalten. Die anteiligen Kosten für 2005 werden dann erst in der 2005er Rechnung berücksichtigt. Schau doch mal in eine ältere Abrechnung, wie die Abrechnungszeiträume liegen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Die Mietkaution ist vom Vermieter in voller Höhe mit den Zinsen (Sparbuch ist zulässig!) zurückzuerstatten, unabhängig davon,ob er meint, noch Ansprüche zu haben. Diese muß er zur Not vor Gericht DANACH geltend machen. Ist die Kaution nicht gezahlt, hat er Pech:
Vor Gericht gilt: Erst Kaution,dann Wohnungsschlüssel !
D.H., Sie können die Wohnung bis zur vollständigen Erstattung der Kaution kostenfrei weiternutzen, eine
Vermietung seitens des Vermieters ist bis dahin
Illegal.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JaninaFFM
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten! Falls mein nächster Brief nicht fruchtet, werde ich wohl den Anwalt einschalten.
Janina

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Vor Gericht gilt: Erst Kaution,dann Wohnungsschlüssel !
D.H., Sie können die Wohnung bis zur vollständigen Erstattung der Kaution kostenfrei weiternutzen, eine
Vermietung seitens des Vermieters ist bis dahin
Illegal.


Wie bitte? Wo kann man dafür die rechtliche Grundlage nachlesen???

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JaninaFFM
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

das würde mich jetzt auch interessieren, damit ich mein Brief an den Vermieter besser formulieren kann.
Janina

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

wird indonesisches Mietrecht sein :)

Gruss aus dem unterkühltem verschneiten Würzburg,

det11

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Janina,
das ist leider absoluter Schmarrn. Der Vermieter darf die Kaution bis zu sechs Monate einbehalten, wie du ja weißt. Mit der Weitervermietung hat das überhaupt nichts zu tun.

Huhu Det11, nu jammer mal nicht - sooo kalt wird es in Wü doch gar nicht! Kannst ja ab morgen Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt trinken!
<img src=http://www.cosgan.de/images/smilie/nahrung/c055.gif>

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

würde mich interessieren woher Gast diese informationen hat.
alles ander wurde ja bereits geklärt.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Hi Karamel, ich jammer doch nicht, ich frier nur.

Selbst schuld, wenn man nur im T-Shirt rumläuft :)

Glühwein ist ne gute Idee, wie gesagt, wennst mal wieder da bist, schlürf ma den zusammen.

Auf der Eisbahn in Würzburg war der in meiner Jugend der leckerste.

Gruss det11

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JaninaFFM
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

aber die 6 Monate sind doch schon längst rum! ich bin am 01.04.2005 ausgezogen und habe nur ein Teil des Geldes bekommen. Die letzten beiden Abrechnungen waren am 21.07. und am 30.06. und laut meinen Ex-Nachbarn ist die Abrechnung für 2004 schon lange erledigt, nur mich hält er hin! Außerdem hatte ich letztes Jahr eine Nachzahlung von EUR 34,95 und davor das Jahr ein GUTHABEN von EUR 118,98! Was nimmt der Vermieter sich das Recht raus, solange mit der Kautionsauzhalung zu warten. Ich werde immer saurer! Gruß Janina

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JaninaFFM
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

diesen Text habe ich eben gefunden. So wie ich es hier lese, hat der Vermieter kein Recht für Geld für die Nebenkostenabrechnung zurück zuhalten. Sehe ich das richtig?
-- Immer wieder kommt es hinsichtlich der Mietsicherheit zu Problemen. Sehr häufig gibt es nach Beendigung eines Mietverhältnisses Streit um die Rückzahlung: Der ehemalige Mieter verlangt die Rückzahlung der Mietsicherheit, aber der Vermieter rückt diese nicht raus. Was tun?

Die Problematik wurde zuletzt vom Landgericht Berlin 1999 entschieden. Danach hat der Mieter im Regelfall sofort nach Mietvertragsende keinen Anspruch auf Aushändigung der Mietsicherheit. Vielmehr darf der Vermieter die Mietsicherheit ganze sechs Monate einbehalten, um für eventuell nachträglich auftretende Mängel an der Mietsache gewappnet zu sein. Erst nach Ablauf dieser sechsmonatigen Prüfungsfrist ist ein Vermieter verpflichtet, die Mietkaution auszuzahlen oder mit seinen Gegenansprüchen aufzurechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Nein, die Sichtweise ist falsch.

Es geht bei der Frist von sechs Monaten um mögliche verborgene Schäden an der Mietsache, die erst nach Auszug sichtbar werden. Hierfür ist die Verjährungsfrist eben sechs Monate.

Daneben gibt es immer noch die Nebenkostenabrechnung, die der Vermieter erst erstellen kann, wenn er nach Jahresablauf alle Unterlagen hat. Hierfür darf allerdings nur ein angemessener Anteil der Kaution zurückbehalten werden, der eine mögliche Nachzahlung wahrscheinlich abdeckt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Zusammenfassend kann man sagen:

- bis 6 Monate zu einer ersten, vorläufigen, Abrechnung

- bis 2 Jahre zur endgültigen Abrechnung(Ende der Nebenkostenabrechnungsfrist)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JaninaFFM
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also verstehe ich das richtig, der Vermieter hat von 1.500 EURO Kaution 250 EURO einbehalten und das ist rechtens, obwohl ich letztes Jahr nur eine Nachzahlung von EUR 35 EUR hatte und das Jahr davor sogar von ihm Geld zurück erhalten hatte! Gruß Janina

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo Janina,

grundsätzlich stimmt das so. 250 Euro scheint zwar schon etwas viel zu sein, da aber die Gas- und Ölpreise so stark gestiegen sind und du obendrein, wie schon mal erläutert, ja in den heizintensiven Monaten Januar - März dort gewohnt hast, kann man das nicht mit den Abrechnungen für die Jahre vergleichen, wo du von Januar-Dezember in der Wohnung warst. Du zahlst ja jeden Monat den gleichen NK-Betrag, hast aber im Sommer keine Heizkosten, wodurch sich die höheren Kosten der Wintermonate ausgleichen. Wenn du nur im Winter dort wohnst, fehlt dieser Ausgleich und somit ist es so gut wie sicher, dass eine Nachzahlung fällig sein wird.

Gruß karamel

P.S. @det: Glühwein mit Pizza und Weißbier? Interessante Kombination... schreib mir doch mal deine Mailadresse!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)


det11@gmx.de

habscho hunger und durst :)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

@det und karamel: Ihr sollt helfen, nicht schäkern!
Ich mach euch mal neidisch: nach der Arbeit hab ich gestern abend neben dem größten Tannebaum der Welt gestanden, auf dem Weihnachtsmarkt!
Tüss,
Mariangel

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Warum sollen wir nicht schäkern, geholfen haben wir doch schon??? Schäker doch einfach mit!

Wo steht denn der größte Tannenbaum der Welt?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

besser nicht. Heut hab ich Einfälle wie die Kuh Ausfälle. :(
rate noch ein bißchen, liebe karamel....

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Och Manno... ich bin doch so neugierig. In Berlin??? Oder in Straßburg???

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

nö. in Dortmund.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.183 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen