Kaution vom Nachmieter in WG einbehalten

23. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
mieter1104
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kaution vom Nachmieter in WG einbehalten

Folgender Fall beschäftigt mich momentan. Ich hoffe ihr könnte mir helfen!

In einer WG wohnen Mieter A, B und C. C möchte ausziehen und ein neuer Nachmieter D ist schnell gefunden. Eine Kaution in Höhe von 230 € soll für das Zimmer gezahlt werden.
Vor der Zimmerübergabe wurde vereinbart, dass eventuelle Bohrlöcher verspachtelt werden. Gesagt, getan.
Nach der Zimmerübergabe forderte Nachmieter D einen Termin mit dem Hausverwalter, der beim Besichtigungstermin (an dem ausgezogener Mieter C nicht beteiligt war, das er nichts davon wusste) feststellte, dass eine Wand gestrichen werden müsste.
Das schriftliche Angebot von Ex-Mieter C zur Mängelbehebung lautete:
1. Ex-Mieter C oder ein von Ex-Mieter C beauftragter Maler streicht die Wand. Damit ist der Mangel behoben und die Kaution in Höhe von 230,00 € wird von Nachmieter D an Ex-Mieter C gezahlt.
2. Ex-Mieter C stellt Nachmieter D weiße Farbe zur Verfügung und Nachmieter D streicht die Wand selbst. Durch den entstandenen Mehraufwand deinerseits wäre hier eine Restkaution von 200,00 € zu zahlen.

Daraufhin kam folgende Antwort (Name geändert) von Nachmieter D:
„Hallo Ex-Mieter C,

da ich Punkt 1 nicht in Erwägung ziehe, möchte ich mich mit dir in Punkt 2 anders einigen.

Da ich keine Zeit finden werde und mir die Malerarbeiten in einem zugestellten Zimmer zu umständlich sind, werde ich diese erst nach meinem Auszug erledigen. Daher möchte ich anstatt der Wandfarbe und den dazu benötigten Material (wie Rollen, Abklebefolie und -band) nicht in Naturalien sondern das anteilige Geld behalten wollen und dir damit eine Restkaution von 140,00 EUR überweisen.

Liebe Grüße

Nachmieter D"


Wie sollte man weiter vorgehen?
Ex-Mieter C bekommt ja nicht einmal die Gelegenheit, den Mangel selbst zu beseitigen.
Nachmieter D hat doch nicht das Recht, auf gut Glück Geld einzubehalten, richtig?
Gibt es dafür irgendwelche Rechtsprechungen oder rechtliche Grundlagen, um dieses Problem zu lösen?

Vielen Dank schon mal in Voraus für eure Hilfe!


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.10.2013 14:41:28
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 31x hilfreich)

Mir ist nicht bekannt, das man innerhalb einer WG Kautionen an die anderen Mitglieder zahlt. Das hat mit Mietrecht nichts zu tun, denn eine Vertragsbeziehung ist hier nicht gegeben.
Also eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und kann ich nicht besser beantworten.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Sehe ich auch so. Eigentlich hat der Nachmieter doch gar nichts mit der Kaution des Vormieters zu tun. Die hat der Eigentümer und wenn, dann rechnet er ab. Oder es wird eine Vereinbarung getroffen, dass der neue Mieter keine neue Kaution einzahlt, sondern die vom Vormieter übernimmt, so dass die Kaution beim Eigentümer liegen bleibt, und der Vormieter die Kaution dann eben nicht an den Eigentümer bezahlt, sondern an den Vormieter auszahlt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mieter1104
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Kaution hinterliegt beim Vermieter in voller Höhe von 690 €.
Bei Auszug eines Mitbewohners gilt die Regelung, dass die Mieter die Zahlungen der Kaution untereinander klären, da der Vermieter keine Teilzahlungen (in dem Falle ein Drittel á 230 €) auszahlt. Begründung: er wisse ja nicht, wer wieviel von der Kaution bezahlt hat, da dies nirgends schriftlich festgehalten ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.10.2013 14:41:28
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 31x hilfreich)

Der Vermieter handelt richtig. Für ihn ist der Vertragspartner die Gemeinschaft und somit nur in der Gänze Partner. Was diese untereinander hinsichtlich Kaution oder Miete tun, ist nicht sein Problem.
Es bleibt dabei, das es kein mietrechtliches Problem ist.
WG haben eben nicht nur Vorteile. Irgendwierum wird letzten Endes immer bezahlt.

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